Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Fr 16. Sep 2022, 16:58

HerrToeff hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 18:12
im übringen hängt es nicht dran das wir nicht helfen mögen

Es hängt eher dran dass wir auch öfter mal doof sind ..
Sag mal sprichst Du da für uns alle?? :oops: :oops:










OK, dann hast Du recht :lol: :lol:

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Fr 16. Sep 2022, 17:11

Metaphysik hat geschrieben:
Fr 16. Sep 2022, 15:51
Deine EG Typgenehmigungsnummer: e2*2002/24*0002 stammt aus Frankreich und basiert auf Richtlinie 2002/24/EG
...
(Siehe auch: Die unmittelbare Wirkung des EU-Rechts)
Okay jetzt hab ichs verstanden :-)
Meine originale grüne EG-Typengenehmigung die in der COC-Kopie genannt wird bezieht sich auf Deinen Link zum Volltext und da steht nichts was meinen kleinen Laster von der L6e ausschließen wird.

Damit kann ich nun zu Iseki "gehen", die für mich die COC-Kopie aus Frankreich beantragt haben.
Danke!
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Fr 16. Sep 2022, 17:23

Jupp, und Aixam kann ja mal einen Blick auf seine eigene Typgenehmigungsnummer und den zitierten Text der Richtlinie werfen und dann erklären warum sie heute etwas anderes daraus entnehmen wie damals :wink:

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Fr 16. Sep 2022, 19:07

Jetzt ist mir auf Deinem Duplikat noch etwas aufgefallen:
0.4.1 Kategorie des Fahrzeugs nach der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7
Entsprechend der Typgenehmigung sollte da m.M.n.
0.4.1 Kategorie des Fahrzeugs nach der Richtlinie 2002/24/EG Kapitel 1 Abs. 3 (a)
stehen ..

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Sa 17. Sep 2022, 09:39

Ja aber bei 4.1 ist auch eingetragen "sans objet" zu deutsch "unzutreffend"

Und die 97/24/EG lautet auch

"B RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1997
über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen"

Wobei das nur Teil B sein könnte. Einen Teil A finde ich nirgends im Netz.

Aber ja, dass 4.1 sich auf die falsche Fahrzeugklasse bezieht legt nahe dass die in Frankreich das falsche Formular ausgefüllt haben.
Und in dem haben 350 kg Leergewicht eines "Motorrad" dann wohl zu l7e geführt.

Danke für den Hinweis. Ich muss die "Beweisführung" ja im voraus leisten damit ich die in Frankreich zu einer Neuaufstellung motivieren kann.

Update: Kapitel 7 macht aber kaum Sinn:

KAPITEL 7
MASSNAHMEN GEGEN UNBEFUGTE EINGRIFFE AN ZWEIRÄDRIGEN
KLEINKRAFTRÄDERN UND KRAFTRÄDERN

Also gibt es vielleicht doch einen Teil A der dann für vierrädrige Dinger steht ?
Wobei der Eintrag "unzutreffend" den Punkt 4.1 eh obsolet macht.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Sa 17. Sep 2022, 20:24

verlierer hat geschrieben:
Sa 17. Sep 2022, 09:39
Und die 97/24/EG lautet auch

"B RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1997
über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen"

Wobei das nur Teil B sein könnte. Einen Teil A finde ich nirgends im Netz.
Das sollte die komplette Version sein. Ergibt aber den gleich Schwachsinn: "Massnahmen gegen unbefugte Eingriffe an zweirädrigen Kleinkrafträdern und Krafträdern".

Falsche Richtlinie, schaut man die EG-Typgenehmigung an, falsche Version/Typ des Fahrzeugs.
Sehr geehrter "Herr" Isiki,

mein Fahrzeug hat die EG-Typgenehmigungsnummer e2*2002/24*0002 und wurde entsprechend der darin(!) aufgeführten EU Richtlinie 2002/24/EG in die L6e kategorisiert.

Zitat aus der Richtlinie 2002/24/EG: "(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:

a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (Klasse L6e), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h .."

Die Angaben im COC Duplikat zu Version und Typ meines Fahrzeuges, sowie der Hinweis auf die Kategorisierung nach EU Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in dem es um "Massnahmen gegen unbefugte Eingriffe an zweirädrigen Kleinkrafträdern und Krafträdern" geht, sind falsch.

Die EG-Typgenehmigungsnummer e2*2002/24*0002 hat Aixam Mega selbst in Frankreich für mein Fahrzeug erhalten und ursprünglich auch korrekt die L6e bescheinigt. Bitte dringend um Überpüfung.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Verlierer

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mo 19. Sep 2022, 11:24

*Staun*, mit der Textvorlage hast Du nun aber grundlegend meine anfängliche Enttäuschung über Eurer fehlende Freude widerlegt :-)

Hab den Text sogar verwendet, nun noch persönliches von meiner Zulassungsstelle
Hallo Herr "Iseki"
ich hab nun mit anderen L6E-Fahreren diskutiert und wir sind uns einig dass Axiam in Frankreich Mist gebaut haben.
Und da mir meine Zulassungsstelle nun im Nacken sitzt:

"wenn Sie klären konnten, welches COC-Papier tatsächlich das zu Ihrem Fahrzeug gehörige ist, mailen Sie mir dieses bitte erneut und wir entscheiden dann, ob eine freiwillige Zulassung mit oder ohne HU möglich ist, oder ob das Fahrzeug sowieso richtig zugelassen werden müsste."

bitte ich Sie wirklich eindringlich, eine Korrektur der falschen CoC zu veranlassen:
und meine Motor-Seriennummer, etc. hinzugefügt.

In der für mich gültigen Richtlinie 2002/24/EG https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 24&from=DE wird ja anfangs der Vorgänger "Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates " genannt:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 61&from=DE

Damals gab es wohl nicht L6E und L7E, aber der Inhalt scheint mir deckungsgleich:
( 3 ) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahr
zeuge mit folgenden Merkmalen :
a ) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse
von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im
Fall von Elektrofahrzeugen , mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 45 km / h oder weniger
und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von
50 cm 3 oder weniger ( bzw . einer maximalen Nenn
leistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen),
eingestuft als Kleinkrafträder .
b ) Vierrädrige Kraftfahrzeuge — außer solchen nach Buch
stabe a ) — mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger
( 550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne
Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen , mit
einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder
weniger , eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge

Der von Aixam.fr verwendete CoC-Vordruck muss für nachträgliche Fahrzeugänderungen gewesen sein.
Was aber wohl okay ist, da sie ja unter 0.4.1 die dazu passende EG-Richtlinie als unzutreffend bezeichnet haben und im nach 0.7 als Freitext die korrekte Richtlinie angegeben haben.

Hab also Iseki angeschrieben und träume nun dass sie Aixam.fr zu Korrektur bewegen können.

Das Roland,
und https://youtu.be/dsW0IchbBoc

Update:
Ah ich hab vieleicht die Ursache für L7E gefunden. In der für mich gültigen Richtline von 2002 steht "mit einer Leermasse von bis zu 350 kg", in der Vorgänger-Richtlinie von 1992 hingegen "mit einer Leermasse von weniger als 350 kg"
Auch klares Indiz dass die Angabe von genau 350 kg 12.2 für die 2002er Richtlinie gedacht war.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von macbloke » Mo 19. Sep 2022, 11:37

023)
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Mo 19. Sep 2022, 14:18

verlierer hat geschrieben:
Mo 19. Sep 2022, 11:24
*Staun*, mit der Textvorlage hast Du nun aber grundlegend meine anfängliche Enttäuschung über Eurer fehlende Freude widerlegt :-)
:lol: :lol: 023)

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Fr 14. Okt 2022, 10:23

Hab eben über Iseki Stellungnahme von Aixam.fr bekommen: "JE vehicles are exclusively of category L7e. The German document does not come from AIXAM MEGA and presents false data."

Mein 2005er Aixam Mega wurde übrigens gar nicht von Iseki vertriebern da die erst ab 2009 für Aixam zuständig war.
Mein Generalimporteur soll die "Girke Fahrzeug- u. Stahlbau GmbH" gewesen sein..

Vielleicht hat hier jemand eine Idee was "JE" bedeuten soll.


4 kW, 350 kg Leergewicht, 45 kmh Höchstgeschwindigkeit nach e2*2002/24*0002 sind nunmal L6E und nicht L7E.
Und das sind die Angaben der CoC von Aixam.fr !!
Vielleicht steht "JE" für "Lastkraftwagen" und die hat Aixam grundsätzlich in die höhere Kategorie L7E gesteckt ?

Nun sieht es wohl so aus dass ich mir die "freiwillige Zulassung" sparen kann weil eh TüV und normales Kennzeichen brauche. Da der wagen aber nun mehr als zwei Jahre nicht zugelassen war muss wohl die Vollabnahme her :-(

Dann kann ich eigentlich vorher noch den alten Kohlemotor rauswerfen und komplett neuen BLDC verbauen :-((
Sieht nicht gut aus :'(
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Sa 15. Okt 2022, 10:17

Dein Auto war wahrscheinlich bei irgendwelchen Stadtwerken im Erstbesitz, wenn sich das rausfinden lassen würde haben die vielleicht noch bessere Unterlagen im Archiv..

Meinst Du die Fa Girke in Bochum? https://www.girke.de/
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Sa 15. Okt 2022, 10:35

Ja hatte sogar gestern den netten Herrn Girke am Telefon..
Aufbewahrungspflicht von Dokumenten soll aber nur 10 Jahre betragen, so dass die eher kaum noch etwas haben.
Allerdings haben sie damals bei der Dekra Prüfbescheinigungen für diese Wagen gemacht und vielleicht finden sie dort noch etwas für mich.

Für mich wichtig ist jetzt zu verstehen was Aixam.fr mit "JE vehicles" gemeint hat.
Das E könnte für electric stehen ?

Bin halt ziemlich vor dem Kopf gestoßen weil auf dem Gebrauchtmarkt diese alten Megas (mit der flachen Schnautze) immer als Mopedautos ohne TüV-Pflicht angeboten werden.

Denke nicht dass ich den Erstbesitzer-Bauhof ausfindig machen kann und Wahrscheinlichkeit dass die noch Unterlagen haben ist eher null.

Bei vorletzter Fahrt ist mir übrigens die Rekuperation ausgefallen. Mein BMS hab ich testweise überbrückt, daran liegt es nicht. Der Wagen fährt zwar noch und die Bremsrückgewinnung hat eh nur wenig gebracht, aber die Bremswirkung war angenehm. Wenn der Motorcontroller einen Schaden hat dann könnte ich wirklich überlegen, auf moderne BLDC umzurüsten und eh Einzelabnahme zu versuchen ? Insebesondere wenn Aixam.fr sich weigert, die L7E zurückzunehmen :-/

Ich bin jetzt wieder mit meinem 6 kmh Solarmobil unterwegs..
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Sa 15. Okt 2022, 12:34

ich würde viell.mal drauf tippen dass es ein Bauhof in oder um Bochum war.. Girke macht immer wieder Promotions mit Aixam https://www.girke.de/unbenutzt/verkaufs ... index.html und ich kannn mir vorstellen, dass die damals die Bauhöfe dort zwecks Referrenzkunden abgeklappert haben

Betreffs Rekuperation.. die gehtsoweit ich weiss bei Deinem Auto über ein eigenes Kohlenpaar. Die könnten abgelaufen sein, oder?

Auf welcher Rechtsgrundlage fährt eig Dein 6kmh Mobil? Die 6kmh regelung für Fahrzeuge gilt seit Bj 2005 nicht mehr, nur noch für Roller, Fahrräder etc
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Sa 15. Okt 2022, 13:02

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 12:34
Betreffs Rekuperation.. die gehtsoweit ich weiss bei Deinem Auto über ein eigenes Kohlenpaar. Die könnten abgelaufen sein, oder?
Ja das wär schön und würde dazu passen dass die rekuperation schon vorher schwächer wurde.
Auch jetzt hab ich noch manchmal kurz Bremswirkung und das BMS zweigt bis zu 2,5 kW Rückspeisung an. Aber nur für eine Sekunde, dann fällt die Bremswirkung ab.

Ist gegen Ende einer insgesammt 50 km Tour passiert und am Berg der Motor/Controller wieder so heiß wurde dass man es im Innenraum gerochen hat.

Leider hatte ich den Motor ja schonmal auseinandergenommen und da gibt es keine extra kohlen. Nur zwei Kontakte für die Kohlen und zwei Kontakte für die Fremderreguing. Und bergauf zieht der Motor ja weiterhin schnell 200A, da würde ich mich wundern dass bergab bei -50A schon schluß ist.

Hab die Befürchtung das im alten DC-Motorkontroller die Rekuperation über seperate Mosfets realisiert wurde, und da was instabil geworden ist. Bei BLDC (Drehstrom) läuft der Strom in beide Richtung über dieselben 6 Mosfet.
Bei DC braucht es eigentlich nur einen Mosfet. Wobei die Fremerregung vielleicht einen zweiten Mosfet hat. Und die Rekuperation für die Fremdeerregung vielleicht einen Dritten ?

Ideen immer zu mir.

Bis 6 kmh kein Kraftfahrzeug und damit nicht im Geltungsbereicht der FZV: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html

"§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger."
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Sa 15. Okt 2022, 13:48

Richtig, keine Zulassungspflicht- Aber ab 2005 wird eine Betriebserlaubnis gefordert.



Wenn ich Dich recht verstehe rekupiert er rein über eine Phasenverschiebung? Die wird dann über die Sensorik der beiden Hilfskontakte gefahren? Wie sind die aufgebaut, kann da schon Kuddelmuddel entstanden sein?

Wenn Du die Hitze schon gerochen hast, ist das ein schlechtes Zeichen. Ich würde da nach einer durchgegangenen Thermosicherung suchen. Möglicherweise kann er auch in der Li Batterien mehr rekupariren als ins originale Blei und deswegen war die Geschichte schlicht überlastet. Teufelszeug.

Immerhin - mir war nicht klar dass der Motor keine Permanentmagneten hat. Das erklärt die 14kwh Verbrauch auf 100km. Gegenüber einem Tesla noch unglaublich sparsam, aber Du hast recht, ein BL Motor würde noch etwas sparen.
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mo 14. Nov 2022, 22:55

Das Abenteuer geht weiter..

Mit der Firma Girke in Bochum und deren Dekra Prüfbescheinigungen bin ich noch nicht weiter gekommen. Der damals zuständige Mitarbeiter von der Dekra ist noch eine Woche in Urlaub..

Aber war heute mal bei meinem TüV-Zentrum hier in Bayern und der Chef hatte schonmal so einen Aixam Mega Electric 2005, den sie tatsächlich doch von der L7E der Französischen CoC auf L6E umzertifiziert haben. Dabei musste die Nutzlast auf 275 kg inkl. Fahrer beschränkt werden.

In meiner L7E CoC wäre die Nutzlast wohl die fahrbereite Masse von 720 kg minus das Leergewicht von 350 kg, also 370 kg.

Wo findet sich denn in der Richtlinie 2002/24/EG die Forderung der maximalen Nutzlast ?

Zuerst hielt der Chef wegen dem roten Duplikat-Stempel eine Vollabnahme nach §21 für nötig.
Als ich dann aber gejammert hab dass ich dafür doch 120€ gezahlt hätte und er dann meine Typenschildnummer auf dem Dokument erkannt meinte, dass dann doch nur das Erstellen einer neuen Betriebserlaubnis nach §19 StVZO nötig sei. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Da wird er dann erst irgend ein halbes Papier ausdrucken, ich lass dass von der Zulassungsbehörde abstempeln und dann wird daraus meine neue Betriebserlaubnis/CoC mit L6E. Soll weniger als 100€ kosten, das passt.

Ich muss das Fahrzeug aber vorführen und sie wollen es zumindest auf Sicht prüfen. Foto vom Auto und dem Typenschild machen. Und ob die Bremsen gehen und alle Lichter.
Als ich jamemrte dass ich aber die alten Bleiakkus durch LiFePo4 ersetzt hötte fragt der Chef nur ob das Fahrzeug dadurch schwerer geworden sei. Aber es ist ja sogar leichter geworden. Da meinte er dass sie sich meine neue Batterie nicht anschauen werden.

Könnte also nicht so schlimm werden, vielleicht spar ich mir auch, die Tachowelle wieder anzubringen. Stecker abgebrochen und das Klebeband ist vor der letzten Fahrt locker geworden.

Problem dieser Lösung könnte halt sein, dass quasi der Bestandsschutz entfällt und die neue Betriebserlaubnis nicht nach der https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 24&from=DE erteilt wird, sondern nach der heutig gültigen.

Welche wäre dass denn ?

Darum ist dann vielleicht auch die Ablastung nötig. Also vielleicht findet sich in der aktuellen EG-Richtlinie die maximale Nutzlast ?

Ein wenig Sorge hab ich auch, weil mein Auto keinen Rückfahrscheinwerfer hat. Haben den Eure Mopedautos ?
Nach neuster EG-Richtlinie braucht das dann vielleicht mein Auto ?
An sich kein großes Ding, aber irgendwie muss ich die halt an den Rückfahrschalter anschließen..

Mir ist wohl eingefallen was die französiche Erklärung "JE vehicles are exclusively of category L7e. " bedeutet.
Mein Typenschild fängt an mit VLGJE7VBB....
Da würde mich nun interessieren, welche Aixam Fahrzeuge alle mit VLG beginnen, und welche dann mit JE weitergehen.

Vielleicht findet die Dekra in Bochum noch eine originale Prüfbescheinigung auf der dann hoffentlich gleich L6E steht. Allerdings müsste dann wohl eine §21 Vollabnahme gemacht werden und quasi eine neue COC erstellt werden.
Mit meiner CoC aus Frankreich sollte also auch ohne Prüfung eine Umzertifizierung möglich sein.

Hole meinen kleinen Laster innerhalb so einer Woche von meiner Solarhalle in Thüringen zu meinem Bahnhof in Bayern, dann kann ich Termin mit dem TüV machen.

Oh weh, die aktuelle Verordnung könnte diese hier sein: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=DE

Klasse L6E, Gemeinsame Einstufungskriterien:
(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und

Da bleiben mit meinem Leergewicht von 350 kg ja nur noch 75 kg überig, sprich genau nur der Fahrer.
Sind die Fahrzeuge heute so leicht geworden ?

L7E erlaubt 600 kg für die Beförderung von Gütern, da blieben mir auch nur noch 250kg übrig.
Wobei mich nun wundert warum die fahrbereite masse in meiner l7e coc aus Frankreich 720 kg beträgt..

Wenn dass die aktuelle Richtlinie ist, sollte ich wohl doch irgendwie versuchen, noch eine alte CoC zu bekommen :-/

Ideen immer zu mir, das Roland und Dankeschön.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Mo 14. Nov 2022, 23:25

verlierer hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 22:55
Aber war heute mal bei meinem TüV-Zentrum hier in Bayern und der Chef hatte schonmal so einen Aixam Mega Electric 2005, den sie tatsächlich doch von der L7E der Französischen CoC auf L6E umzertifiziert haben. Dabei musste die Nutzlast auf 275 kg inkl. Fahrer beschränkt werden.

In meiner L7E CoC wäre die Nutzlast wohl die fahrbereite Masse von 720 kg minus das Leergewicht von 350 kg, also 370 kg.

Wo findet sich denn in der Richtlinie 2002/24/EG die Forderung der maximalen Nutzlast ?
Ich kenne das nur umgekehrt, das D. europäisches Recht am Arsch vorbei ging, bis es mehrfach vom EuGH, im Laufe von 10 Jahren .., eins auf die Nase bekam. Scheint bei Dir ist es so das Frankreich das Europarecht egal war, und in D. die Sache halbwegs geflickt wird ..

Recht haben und Recht bekommen sind leider gerade im Europarecht mit einem unglaublichen Zeit und Finanzaufwand verbunden ..

Würde Dir raten den vertretbaren Weg des geringsten Widerstands zu wählen.

Und immer schön untertänigst Dankeschön sagen 8)

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Mo 14. Nov 2022, 23:38

Ne im Gesamtgewicht ist noch die Masse der Batterie versteckt

normal hast du 3 gewichte, leer, abfahrbereit und gesamt

bei Deinem hast Du 4 gewichte, leer, abfahrbereit und gesamt und gesamt mit Akkus

Ausserdem neuestens auch ein technisch maximales Gewicht


bei l6e und 7e ist das leergwicht übrigens ohne Fahrer ermittelt, also nicht wie bei pkw
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Mo 14. Nov 2022, 23:49

HerrToeff hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 23:38
bei l6e und 7e ist das leergwicht übrigens ohne Fahrer ermittelt, also nicht wie bei pkw
Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Mo 14. Nov 2022, 23:59

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 23:49
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 23:38
bei l6e und 7e ist das leergwicht übrigens ohne Fahrer ermittelt, also nicht wie bei pkw
Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
Nein, Du bist definitiv Nutzlast :mrgreen:

während die abnehmbare AHK Teil des Fhrzeuggewichtes ist, auch wenn sie in der Garage liegt 8)


Quelle ist dieses Euro Geschreibsel, gena das Gewichtsthema hatten wir um 2017 in deinem Thread da ist es verlinkt


L6E und L7e sind vierrädrige Motorräder - Quads

bei nem Motorrad ist das Leergwicht immer ohne Fahrer

Sonst müsste die Hercules Prima 5 ohne Fahrer ein negatives Gewicht haben :lol:
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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