Rosa Führerschein Klasse 5

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von macbloke » Do 9. Jun 2022, 23:04

hier mal ein Auszug aus meinem alten rosa Lappen... Den ich leider verloren habe, aber ich besitze ihn noch eingescannt.

Interessant die Klasse 5, die eindeutig die Krankenfahrstühle erwähnt. In vielen Internetseiten tauchen in der alten Klasse 5 die Krankenfahrstühle gar nicht auf.
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Fichte » Fr 10. Jun 2022, 07:13

101) wieder eine interessante Frage…..

Nach der alten Fassung von § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO wurden diese Krankenfahrstühle wie folgt definiert:
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm
5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Metaphysik » Fr 10. Jun 2022, 12:51

Fichte hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 07:13
101) wieder eine interessante Frage…..

Nach der alten Fassung von § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO wurden diese Krankenfahrstühle wie folgt definiert:
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm
5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),
Das Zitat verweist auf Stand 2007. Den "rosa Lappen" gab es vom 01.04.1986 - 01.01.1999. Die Definition des KFS in der StVZO bis 31.12.1998 (Wiki):
Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember 1998 den Krankenfahrstuhl als „nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 30 km/h“. Betrug die bbH mehr als 10 km/h, war zum Führen eines Krankenfahrstuhls eine Fahrerlaubnis der Klasse 5 erforderlich.

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von guidolenz123 » Fr 10. Jun 2022, 13:38

Da schießt mir folgende Überlegung in den Kopf.

1)
Wenn jemand die rosa Fahrerlaubnis 5 erworben hat, ist darin nicht inkludiert der Nachweis einer Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung aus der Zeit um 1998-2002 ?
Es wurde jedenfalls durch rosa 5 demjenigen , der die rosa 5 erworben hat, zumindest bescheinigt eine Prüfung zum Krankenfahrstuhl-Führen erworben zu haben.

2)
Selbst wenn die Fahrerlaubnis, die aus der rosa 5 Zeit stammt, entzogen werden würde, wäre es nur folgerichtig eine nicht entziehbare Bescheinigung (wie für Mofa und/oder Krankenfahrstuhl) als weiterhin existent anzusehen.
Prüfung wurde ja abgelegt und eine Bescheinigung (sogar) in Form einer Fahrerlaubnis ausgestellt und bescheinigt.
Den Teil , der die Prüfung für Krankenfahrstuhl in rosa 5 bescheinigt, dürfte aber mit zB Entzug der rosa 5 Fahrerlaubnis nicht entzogen werden können....Bescheinigungen (wie zB für Mofa) können nicht entzogen werden.

Am Rande ...wäre insbesonders auch interessant zu DER Frage, ob die 25kmh-Tuppers-Krankenfahrstühle , durch die zeitweise (1998-2002) "Erweiterung diese auf Krankenfahrstühle der damals geltenden Art (kurz Tupper-KFZ-Ähnliche) , von den (auch nur ehem.) rosa 5 Besitzern ohne weiteren Firlefanz geführt werden könnten....zumindest , wenn rosa 5 vor 1998 erworben wurde , würde ich das bejahen.

Was meint ihr bzw was meint insbesonders Fichte dazu ???? :wink: :mrgreen:

Hab ich da wieder was los getreten...????? 019) :mrgreen: :lol: :wink: :wink: 8) 8) 8)
Bin gespannt.....
Gruß Guido
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Fichte » Fr 10. Jun 2022, 17:38

Metaphysik hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 12:51
Das Zitat verweist auf Stand 2007. Den "rosa Lappen" gab es vom 01.04.1986 - 01.01.1999. Die Definition des KFS in der StVZO bis 31.12.1998 (Wiki):
023) Richtig angemerkt, allerdings steht ja auch darin:

„Betrug die bbH mehr als 10 km/h, war zum Führen eines Krankenfahrstuhls eine Fahrerlaubnis der Klasse 5 erforderlich.“
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 13:38

1)
Wenn jemand die rosa Fahrerlaubnis 5 erworben hat, ist darin nicht inkludiert der Nachweis einer Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung aus der Zeit um 1998-2002 ?
Es wurde jedenfalls durch rosa 5 demjenigen , der die rosa 5 erworben hat, zumindest bescheinigt eine Prüfung zum Krankenfahrstuhl-Führen erworben zu haben.
Nöp, Guido… 090

Das Ende des 5er wurde zum 31.12.1998 eingeläutet, die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung gab es in der Zeit von 01.01.1999 - 01.09.2002, mithin liegt hierin keine Überschneidung und damit keine „Inklusion“ vor.
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 13:38

2)
Selbst wenn die Fahrerlaubnis, die aus der rosa 5 Zeit stammt, entzogen werden würde, wäre es nur folgerichtig eine nicht entziehbare Bescheinigung (wie für Mofa und/oder Krankenfahrstuhl) als weiterhin existent anzusehen.
Prüfung wurde ja abgelegt und eine Bescheinigung (sogar) in Form einer Fahrerlaubnis ausgestellt und bescheinigt.
Den Teil , der die Prüfung für Krankenfahrstuhl in rosa 5 bescheinigt, dürfte aber mit zB Entzug der rosa 5 Fahrerlaubnis nicht entzogen werden können....Bescheinigungen (wie zB für Mofa) können nicht entzogen werden.
Nöp, Guido, auch hier…. 090

Auch wenn ich diesen Absatz viermal gelesen habe, so beinhaltet die Prüfbescheinigung für Mofa oder Krankenfahrstuhl nicht die Fahrerlaubnisklasse 5 oder ersetzt diese bzw. die Fahrerlaubnisklasse 5 ist ein „Führerschein“ und keine Prüfbescheinigung für Mofa oder Krankenfahrstühle. Auch wenn diese Prüfbescheinigungen nicht entzogen werden können, haben diese nichts mit der alten Fahrerlaubnisklasse 5 zu tun….
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 13:38

Am Rande ...wäre insbesonders auch interessant zu DER Frage, ob die 25kmh-Tuppers-Krankenfahrstühle , durch die zeitweise (1998-2002) "Erweiterung diese auf Krankenfahrstühle der damals geltenden Art (kurz Tupper-KFZ-Ähnliche) , von den (auch nur ehem.) rosa 5 Besitzern ohne weiteren Firlefanz geführt werden könnten....zumindest , wenn rosa 5 vor 1998 erworben wurde , würde ich das bejahen.
Was möchte uns der Verfasser dieses Textes mitteilen… Bild
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Metaphysik » Fr 10. Jun 2022, 19:57

Entsprechend der StVZO bis 31.12.1998 darf man also doch alte Krankenfahrstühle fahren ohne "Inhaber" einer FE oder einer Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung zu sein, sofern der 1-2 sitzige Krankenfahrstuhl max. 10 km/h fährt und bis zum 31.08.2002 gebaut wurde? 072) (Quelle)
§ 76 Nr. 2 in der ab dem 01.09.2002 geltenden Fassung:

..

Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 31.08.2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung.
.. und wie sieht es dann eigentlich aus wenn man ein bereits als Alt-KFS definiertes Fahrzeug von 25 km/h auf 10 km/h drosselt und die Drosselung vom TÜV bestätigen lässt? 101)

Das Thema KFS wird uns wohl nie verlassen :lol: :lol:

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Fichte » Fr 10. Jun 2022, 21:50

Metaphysik hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 19:57

.. und wie sieht es dann eigentlich aus wenn man ein bereits als Alt-KFS definiertes Fahrzeug von 25 km/h auf 10 km/h drosselt und die Drosselung vom TÜV bestätigen lässt? 101)

Das Thema KFS wird uns wohl nie verlassen :lol: :lol:
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Fichte » Fr 10. Jun 2022, 21:51

002)
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Metaphysik » Fr 10. Jun 2022, 21:57

:lol: :lol:

002)

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Wiltschka » Fr 10. Jun 2022, 22:45

Immer diese Fangfragen-

Prüfbescheinigungen sind in den Fahbrerlaubnissen nie inkludiert gewesen, sonst hätte jede Suffnase, die irgendwann einmal eine FE hatte unabhängig vom Geburtsdatum (01.04.1965) ja immer die Mofaprüfbescheinigung.

Da gab und gibt es diese schönen Aufstellungen im Gesetz oder den Verordnungen/Erläuterungen dazu, was eine jeweilige FE beinhaltget. Prüfbescheinigungen wirst du darin nicht aufgeführt finden.

"Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung."

Diese lautete:
"Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ".

Die 10 km/h-Grenze findest du im damaligen (1999-2002) § 5 FEV, gleich im Absatz 1.

Dort steht, dass nur KFS über 10 km/h bbH eine Prüfbescheinigung benötigen.
Bedeutete im Umkehrschluss, die bis 10 km/h benötigten keine Prüfb., somit eben nichts.

Diese Regelung wurde bei den Neufassungen ab 01.09.2002 im § 76 FeV aufgeführt und hat somit Besitzstand.

Die andere Frage ist, ob du einen alten Kfs mit Besitzstand und einer bbH von 25/30 km/h heute noch auf 10 km/h umschreiben kannst.

Einerseits sollte drosseln eigentlich möglich sein, da du die Fahrzeugart dabei ja nicht änderst und der ja schon den Besitzstand hat und es zu "seiner Zeit" ja auch möglich war, die auf 10 km/h zu reduzieren.
Andererseits sind die heutigen Bestimmungen KFS ja auf elektrobetriebene beschränkt und der TÜV muss sich ja an aktuell geltendes Recht halten.
Komm an meinen Kontakt beim TÜV die nächsten 12 Wochen nicht ran, denke aber das wird schwierig, so wie du heute kein 50ccm-Mofa mehr auf 50 km/h KKR umgeschrieben bekommst (auch wenn das vor 2002 möglich war), weil KKR heute nur noch 45 laufen dürfen. Aktuelles Recht eben.
Aber selbst wenn es gehen sollte - die Kisten sind heute total überteuert, da ist es doch günstiger ein Elektrodreirad mit 25 km/h neu zu kaufen. Die sind nur mofaprüfbescheinigungspflichtig und die Altersregelung greift auch. Und fahren eben 25 statt 10 km/h!


Und zu guter letzt: Auch wenn der TÜV die Drosselung auf 10 km/h bescheinigt, muss die Zulassungsstelle da noch mitspielen. Die muss das dann ja ebenfalls nich absegnen.

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Metaphysik » Sa 11. Jun 2022, 03:05

Wiltschka hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 22:45
Dort steht, dass nur KFS über 10 km/h bbH eine Prüfbescheinigung benötigen.
Bedeutete im Umkehrschluss, die bis 10 km/h benötigten keine Prüfb., somit eben nichts.

Diese Regelung wurde bei den Neufassungen ab 01.09.2002 im § 76 FeV aufgeführt und hat somit Besitzstand.
Das ist dann also der Alt KFS "ohne alles" :D
Wiltschka hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 22:45
Die andere Frage ist, ob du einen alten Kfs mit Besitzstand und einer bbH von 25/30 km/h heute noch auf 10 km/h umschreiben kannst.

Einerseits sollte drosseln eigentlich möglich sein, da du die Fahrzeugart dabei ja nicht änderst und der ja schon den Besitzstand hat und es zu "seiner Zeit" ja auch möglich war, die auf 10 km/h zu reduzieren.
Andererseits sind die heutigen Bestimmungen KFS ja auf elektrobetriebene beschränkt und der TÜV muss sich ja an aktuell geltendes Recht halten.
Komm an meinen Kontakt beim TÜV die nächsten 12 Wochen nicht ran, denke aber das wird schwierig, so wie du heute kein 50ccm-Mofa mehr auf 50 km/h KKR umgeschrieben bekommst (auch wenn das vor 2002 möglich war), weil KKR heute nur noch 45 laufen dürfen. Aktuelles Recht eben.
Aber selbst wenn es gehen sollte - die Kisten sind heute total überteuert, da ist es doch günstiger ein Elektrodreirad mit 25 km/h neu zu kaufen. Die sind nur mofaprüfbescheinigungspflichtig und die Altersregelung greift auch. Und fahren eben 25 statt 10 km/h!


Und zu guter letzt: Auch wenn der TÜV die Drosselung auf 10 km/h bescheinigt, muss die Zulassungsstelle da noch mitspielen. Die muss das dann ja ebenfalls nich absegnen.
Interessant ist es eigentlich nur aus einem echten Grund. Neben der Bequemlichkeit eines "echten" Autos, vielleicht sogar als 2-Sitzer, ist der Dreh- und Angelpunkt bei heutigen KFS der Elektroantrieb. Ohne das Wort "Elektro" in der jetzigen Verordnung würde sich die Frage für mich nicht stellen. Nicht jeder hat eine Lademöglichkeit, von der Winterreichweite nicht zu reden.

Warum sollte man bei einem Alt-KFS eine Umschreibung auf 10 km/h anstreben? Ich entnehme dem Text eigenlich nur das das Teil als "ohne alles" Fahrzeug maximal 10 km/h laufen darf. Von Eintragung sehe ich da nichts, ein KFS ist das Teil schon und technisch bis 25 km/h abgesegnet. Um Diskussionen bei einer Kontrolle aus dem Weg zu gehen dachte ich genau diesen Punkt "Ist gedrosselt, läuft max. 10 km/h" vom TÜV bestätigen zu lassen. Keine Änderung in den Papieren.

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von guidolenz123 » Mo 13. Jun 2022, 12:46

Mich hatte die Sache einfach mal so ohne weitere tiefe Recherche als Denkspiel interessiert..

Und es gibt neben den E-25Kmh-Dreirädern, die als Mofa gelten
immer noch die Ape auf 25 Kmh gedrosselt, falls jemand für sowas "Bedarf" hat/hätte 019)
Da brauchts auch nur die Mofa-Prüf-Besch oder Geburtsjahr vor Sept. 1965......
Aber wer außer Hardcore-Fans will schon wirklich im Alltag Ape fahren müssen... :mrgreen:
Gruß Guido
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Wiltschka » Mo 13. Jun 2022, 22:14


Interessant ist es eigentlich nur aus einem echten Grund. Neben der Bequemlichkeit eines "echten" Autos, vielleicht sogar als 2-Sitzer, ist der Dreh- und Angelpunkt bei heutigen KFS der Elektroantrieb. Ohne das Wort "Elektro" in der jetzigen Verordnung würde sich die Frage für mich nicht stellen. Nicht jeder hat eine Lademöglichkeit, von der Winterreichweite nicht zu reden.

Warum sollte man bei einem Alt-KFS eine Umschreibung auf 10 km/h anstreben? Ich entnehme dem Text eigenlich nur das das Teil als "ohne alles" Fahrzeug maximal 10 km/h laufen darf. Von Eintragung sehe ich da nichts, ein KFS ist das Teil schon und technisch bis 25 km/h abgesegnet. Um Diskussionen bei einer Kontrolle aus dem Weg zu gehen dachte ich genau diesen Punkt "Ist gedrosselt, läuft max. 10 km/h" vom TÜV bestätigen zu lassen. Keine Änderung in den Papieren.
Dachte ich hätte euch schon beigebracht richtig zu lesen?

Was versgehst du an der Formulierung
"mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h " nicht?

BbH! Ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zu vermerken, schau mal in deine BE / COC :roll:

Stimmt die nicht mit der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit überein, führst du ein unvorschriftsmäßiges Kfz.

Zulassungsrechtlich bleibt es ein KFS bis 25 km/h, wenn du ihn nicht umschreiben lässt. Deine TÜV-Abnahme bescheinigt zudem genau genommen nur den Zustand zum Zeitpunkt der Überprüfung. Und kann für die kontrollierenden Beamten eigentlich nur eine Hilfe zur Überprüfung der dann tatsächlich vorliegenden Geschwindigkeit anhand der bescheinigten Umbauten sein.

Und die BBH von nicht mehr als 10 km/h für die Fahrerlaubnisfreiheit sollte schon in den Papieren vermerkt sein.

Was wäre wenn du ohne Fahrerlaubnis ein KKR 45 km/h fährst, das wegen verdrecktem Luftfilter/verstopftem Auspuff beim Zweitakter nur noch 25 km/h fährt?
Denke da bist du beim Fahren ohne FE!

Auch wenn hier beim KFS die Änderungen gewollt vorgenommen und sogar vom TÜV abgesegnet werden, könnte man es ähnlich sehen.

Besseres Beispiel: Die APE mit 25 km/h als Krankenfahrstuhl, so wie sie bis 2002 vielfach eine Betriebserlaubnis bekam. Die fährst du ohne FE (weil ja Dreirad bis 25 km/h). Da sie als KFS jedoch kein Fahrzeug nach der EU-Verordnung für 2-. 3- und vierrädrige ... ist, fällt sie auch nicht unter die Fahrerlaubnisfreiheit als dreirädrige bis 25 km/h).
Somit Fahren ohne FE, wenn nicht Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung.

Erst wenn du sie als 3-rädriges leicht-Kfz umgetragen hast, kannst du sie mit Mofgaprüfbescheinigung oder Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 fahren.

Würde die bbH deshalb auf jeden Fall umtragen lassen in der BE!

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von Metaphysik » Mo 13. Jun 2022, 23:00

Wiltschka hat geschrieben:
Mo 13. Jun 2022, 22:17

Interessant ist es eigentlich nur aus einem echten Grund. Neben der Bequemlichkeit eines "echten" Autos, vielleicht sogar als 2-Sitzer, ist der Dreh- und Angelpunkt bei heutigen KFS der Elektroantrieb. Ohne das Wort "Elektro" in der jetzigen Verordnung würde sich die Frage für mich nicht stellen. Nicht jeder hat eine Lademöglichkeit, von der Winterreichweite nicht zu reden.

Warum sollte man bei einem Alt-KFS eine Umschreibung auf 10 km/h anstreben? Ich entnehme dem Text eigenlich nur das das Teil als "ohne alles" Fahrzeug maximal 10 km/h laufen darf. Von Eintragung sehe ich da nichts, ein KFS ist das Teil schon und technisch bis 25 km/h abgesegnet. Um Diskussionen bei einer Kontrolle aus dem Weg zu gehen dachte ich genau diesen Punkt "Ist gedrosselt, läuft max. 10 km/h" vom TÜV bestätigen zu lassen. Keine Änderung in den Papieren.
Dachte ich hätte euch schon beigebracht richtig zu lesen?

Was verstehst du an der Formulierung
"mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h " nicht?

BbH! Ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zu vermerken, schau mal in deine BE / COC :roll:
Wo steht das eine reduzierte(!) BbH Eintragungspflichtig ist? Im Fahrerlaubnisrecht? Gründe? Sicherheit kann es bei Reduzierung nicht sein. Schweiße ich bei meinem PKW die Schaltkulisse zu das nur der 1 bis 3. Gang eingelegt werden kann reduziert sich die BbH erheblich. Warum sollte mein PKW dadurch unvorschriftsmäßig werden?
Wiltschka hat geschrieben:
Mo 13. Jun 2022, 22:17
Deine TÜV-Abnahme bescheinigt zudem genau genommen nur den Zustand zum Zeitpunkt der Überprüfung. Und kann für die kontrollierenden Beamten eigentlich nur eine Hilfe zur Überprüfung der dann tatsächlich vorliegenden Geschwindigkeit anhand der bescheinigten Umbauten sein.
Und bei einer in der BE testierten Höchstgeschwindigkeit ist das anders als beim TÜV? Kann man sich dann die Mofa Rollenprüfstände nicht sparen? :wink:
Wiltschka hat geschrieben:
Mo 13. Jun 2022, 22:17
Zulassungsrechtlich bleibt es ein KFS bis 25 km/h, wenn du ihn nicht umschreiben lässt.
FoFE wegen Formverstoß? Du schreibst selbst Zulassungsrechtlich. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber das Fahrerlaubnisrecht.

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von HerrToeff » Di 14. Jun 2022, 01:08

Wiltschka hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 22:45
Immer diese Fangfragen-

Prüfbescheinigungen sind in den Fahbrerlaubnissen nie inkludiert gewesen, sonst hätte jede Suffnase, die irgendwann einmal eine FE hatte unabhängig vom Geburtsdatum (01.04.1965) ja immer die Mofaprüfbescheinigung.

....
Hier irrt Wiltschka

Als Inhaber eines regulären FS gleich welcher Klasse kannst Du zum Tüv gehen , diesen Deinen FS vorlegen und gegen ein paar Euro eine Mofa-Prüfbescheinigung mitnehmen ohne den Testbogen ausfüllen zu müssen.

Verfällst Du dann dem Trunk und verlierst die Pappe, bleibt die Prüfbescheinigung gültig.

Allerdings bekommst Du als amtlich anerkannte Suffnase evtl ein Verbot zum Führen von Motorfahrzeugen, da nutzt dann weder die Gnade der frühen Geburt noch die Prüfbescheinigung was. Doch das ist eine andere Geschichte, und die soll ein andermal erzählt werden.

015) 015) 015) 015) 015) 015)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von guidolenz123 » Di 14. Jun 2022, 09:37

HerrToeff hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 01:08
Wiltschka hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 22:45
Immer diese Fangfragen-

Prüfbescheinigungen sind in den Fahbrerlaubnissen nie inkludiert gewesen, sonst hätte jede Suffnase, die irgendwann einmal eine FE hatte unabhängig vom Geburtsdatum (01.04.1965) ja immer die Mofaprüfbescheinigung.

....
Hier irrt Wiltschka

Als Inhaber eines regulären FS gleich welcher Klasse kannst Du zum Tüv gehen , diesen Deinen FS vorlegen und gegen ein paar Euro eine Mofa-Prüfbescheinigung mitnehmen ohne den Testbogen ausfüllen zu müssen.

Verfällst Du dann dem Trunk und verlierst die Pappe, bleibt die Prüfbescheinigung gültig.

Allerdings bekommst Du als amtlich anerkannte Suffnase evtl ein Verbot zum Führen von Motorfahrzeugen, da nutzt dann weder die Gnade der frühen Geburt noch die Prüfbescheinigung was. Doch das ist eine andere Geschichte, und die soll ein andermal erzählt werden.

015) 015) 015) 015) 015) 015)
Es ist sogar eine Untersagung von Führen von Fahrrädern möglich(gabs schon)..
Aber sowas ist (ob bei Mofa oder Radl ) kaum zu kontrollieren...sowas wird schließlich nicht publiziert und bleibt somit jedenfalls bis zumindest der Delinquent nicht mit Suff auf Mofa oder Radl erwischt wird , der Ordnungsmacht eher unbekannt.....
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
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macbloke
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von macbloke » Di 14. Jun 2022, 12:30

Also bei den ständig neuem Wissensstand und den sich ständig ändernden Gesetzen, dazu noch dem ständig falschem Punlizieren von falschen Annahmen bezüglich einordnung der FAhrzeuge und bedingungen zum Führen dieser Fahrzeuge:

Fahren ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein für Krankenfahrstühle ist im Moment möglich mit:
KFS bis 10km/h oder
mit Mofaprüfbescheinigung oder vor 1964 geboren Mofas bis 25km/h, dazu zählen Dreiräder und auch 2 Sitzige Fahrzeuge.

Für Krankenfahrstühle über 10km/h wird jedenfalls ein Führerschein für Krankenfahrstühle benötigt. Richtig?

DAnn sind die von GAmma angepriesenen FAhrzeuge mit 2 Sitzen und 25km/h und einer Betriebserlaubnis als KFS nur mit Führerschein für Krankenfahrstühle fahrbar? oder einen höheren Führerschein der diesen mit einschließt?
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von guidolenz123 » Di 14. Jun 2022, 12:39

macbloke hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 12:30
Also bei den ständig neuem Wissensstand und den sich ständig ändernden Gesetzen, dazu noch dem ständig falschem Punlizieren von falschen Annahmen bezüglich einordnung der FAhrzeuge und bedingungen zum Führen dieser Fahrzeuge:

Fahren ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein für Krankenfahrstühle ist im Moment möglich mit:
KFS bis 10km/h oder
mit Mofaprüfbescheinigung oder vor 1964 geboren Mofas bis 25km/h, dazu zählen Dreiräder und auch 2 Sitzige Fahrzeuge.

Für Krankenfahrstühle über 10km/h wird jedenfalls ein Führerschein für Krankenfahrstühle benötigt. Richtig?

DAnn sind die von GAmma angepriesenen FAhrzeuge mit 2 Sitzen und 25km/h und einer Betriebserlaubnis als KFS nur mit Führerschein für Krankenfahrstühle fahrbar? oder einen höheren Führerschein der diesen mit einschließt?
Teils in Zitate reingesetzte Anmerkung/en:

mit Mofaprüfbescheinigung oder vor 1964 geboren Mofas bis 25km/h bis 50ccm oder Elektro, dazu zählen Dreiräder und auch 2 Sitzige Fahrzeuge.

Für Krankenfahrstühle über 10km/h wird jedenfalls ein Führerschein für Krankenfahrstühle benötigt. Richtig? JA

DAnn sind die von GAmma angepriesenen FAhrzeuge mit 2 Sitzen und 25km/h und einer Betriebserlaubnis als KFS nur mit Führerschein für Krankenfahrstühle fahrbar? oder einen höheren Führerschein der diesen mit einschließt? Ja
Gruß Guido
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von macbloke » Di 14. Jun 2022, 12:45

Danke lieber Guido.
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Re: Rosa Führerschein Klasse 5

Beitrag von rolf.g3 » Di 14. Jun 2022, 15:59

Lustig !

Fachleute und Juristen sind nötig um die einfachsten Frage zu beantworten: Darf ich die Kiste fahren und welcher FS ist dafür notwendig ?

Man sollte diesen Beitrag mal dem Bundesverkehrsminister zukommen lassen, damit dieser mal einen Einblick bekommt, wie verzwickt und dröge die Antworten auf diese einfachen Fragen sind.
Mal ehrlich: Ich hab meinen FS vor 30 Jahren gemacht. Damals wusste ich noch was ich damit fahren darf und was nicht.
Mit dem erlangen des Mopedführerscheins ( Damals einser ) hab ich meine rosa Pappe gegen diese Plastikkarte getauscht ( war damals mit bei de ersten bei dieser Plastikkartenaktion ) - seitdem zweifeln die lieben Verkehrspolizisten an ihrem Verstand... Darf ich nun oder darf ich nicht, ist diese Einschränkung jetzt das oder das...
Ich wurde schon öfter angehalten, mich zur Klärung des Sachverhalts mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung zu setzen - DAS hab ich auch gemacht mit dem Ergebniss, das ich 7,5to fahren darf. Der LKW - FS ist ungültig, zwar eingetragen, aber ungültig. Somit darf ich keinen Anhänger an den 7,5to LKW hängen ... oder doch ?
Dafür müsste aber ...

Eigentlich mir völlig wurscht. Ich hab alle meine Scheine die ich brauch und fahre die Kisten wie´s eben kommt. Wenn ich mal angehalten werde, stolpern die sowieso erstmaö über andere Dinge und verhaspeln sich letzlich mit dem FS-Klassen, lassen mich mit dem Hinweis ziehen, das ich mich mal kümmern solle ...

gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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