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COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 20:22
von Gallier
Ich habe mir ja einen 2000er Chatenet Media aus Österreich gekauft.
Dabei waren:
Typenschein
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2
Stempel, dass das Teil in Österreich abgemeldet ist.
Nun habe ich beim TÜV Süd telefonisch einen Prüfingenieur am Telefon gehabt, welcher mir bestatigt hat, dass ich keine COC Papiere in Deutschland brauche, da die COC Paiere nur für Zulassungspflichtige Fhrzeuge von Nöten seien.
Der Typenschein von Österreich (Da ist ein Datenblatt mit drin welche ALLE Daten enthält) reicht in Deutschland aus.
Wollte ich nur mitteilen!
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 20:44
von Gallier
Siehe Bild 1
Genehmigungsgrundlage: EU Genehmigung
Ich brauche also keine COC Papiere!

- 1.jpg (249.95 KiB) 8485 mal betrachtet

- 2.jpg (118.29 KiB) 8485 mal betrachtet

- 3.jpg (156.54 KiB) 8485 mal betrachtet
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 20:54
von Metaphysik
Genau diese Papiere hatte ich auch. Ich hab dann eine TÜV Einzelabnahme machen und eine dt. BE ausstellen lassen. Beruhigte meine Nerven
in der Situation ungemein

.
Auf die mündliche Aussage eines TÜV Mitarbeiters würde ich nicht viel geben. Du wirst hier Aussagen von "egal" bis "keinesfalls" finden. Meine Meinung: Du brauchst entweder eine dt. Betriebserlaubnis oder COC Papiere. Beides wohl nicht vorhanden. Wenn es hart auf hart kommt ..
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 20:58
von Fichte
Gallier hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 20:22
Wollte ich nur mitteilen!

Genau meine Meinung….

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 21:01
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 20:58
Gallier hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 20:22
Wollte ich nur mitteilen!

Genau meine Meinung….
Meine nicht
Wo in dt. Gesetzen steht genau was von einer AT Betriebserlaubnis?

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 21:05
von Fichte
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 21:01
Fichte hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 20:58
Gallier hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 20:22
Wollte ich nur mitteilen!

Genau meine Meinung….
Meine nicht
Wo in dt. Gesetzen steht genau was von einer AT Betriebserlaubnis?
Und da fängt der Wahnsinn schon wieder an….
Ich habe dieselbe „Datenbestätigung“/Typbescheinigung von meinem Österreichischen Aixam400, was möchtest Du denn noch bestätigt wissen… das zulässige Gesamtgewicht der Beifahrer(in)?…..

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 21:17
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 21:05
Und da fängt der Wahnsinn schon wieder an….
Ich habe dieselbe „Datenbestätigung“/Typbescheinigung von meinem Österreichischen Aixam400, was möchtest Du denn noch bestätigt wissen… das zulässige Gesamtgewicht der Beifahrer(
in)?…..
Ja

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 22:05
von HerrToeff
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 21:17
Fichte hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 21:05
Und da fängt der Wahnsinn schon wieder an….
Ich habe dieselbe „Datenbestätigung“/Typbescheinigung von meinem Österreichischen Aixam400, was möchtest Du denn noch bestätigt wissen… das zulässige Gesamtgewicht der Beifahrer(
in)?…..
Ja
Bei meinem Aixam ist 60DD eingetragen
Was bedeutet das denn jetzt schon wieder??

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Di 31. Mai 2022, 22:59
von Metaphysik
HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 22:05
Bei meinem Aixam ist 60DD eingetragen
Was bedeutet das denn jetzt schon wieder??

Dein Fahrzeug hat für Fahrer und Beifahrer Full-Size-Airbags nach US Standard eingebaut.

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 07:39
von HerrToeff
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 09:22
von M38A1
Früher gab es den Fahrzeugbrief der die Eigentumsurkunde war und z.B. im Fall einer Finanzierung bei der Bank hinterlegt wurde.
Heute gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie die COC und die COC ist der gültige Eigentumsnachweis in dem auch die FIN (Fahrgestellnummer) Deines Fahrzeugs stehen muß. Darum so wichtig beim Fahrzeugkauf.
Die Zulassung und der TÜV sind ganz andere Themen ... die akzeptieren auch Datenblätter oder COC's von einem baugleichen Fahrzeug zur Erstellung der Papiere.
Und jetzt nochmals für "Blöde" ... das was Du hier als "Typenschein" abgebildet hast ... ist da Deine Fahrzeug-FIN drin ?
Falls JA ist das meiner Laien-Meinung nach eine EU-COC und mit einer Betriebserlaubnis gleichzusetzen. Das ist denke ich nichts Ö-spezifisches. Meine sieht übrigens fast 1:1 identisch aus und das Fahrzeug war nie in Ö und die Versicherung hat das als die korrekten Papiere bestätigt.
Ich empfehle generell jedem seine COC oder seine Betriebserlaubnis als Kopie bei der Versicherung zu hinterlegen denn:
1. Dann liegen alle Daten beim Versicherer vor und er kann sich nicht im Schadensfall auf eine falsche Fahrzeugklasse oder eine falsche Datenangabe bei den Gewichten usw. raus-reden.
In meinem Fall steht in den AGB's Fahrzeugklasse L2 (was immer das ist) mein EKE ist aber L6E - also habe ich auf eine Bestätigung der Versicherung bestanden, daß diese Klasse dem Vertrag entspricht.
2. Auch die Frage ob das eine COC, eine Betriebserlaubnis ist oder nicht hat dann nichts mehr mit vorhandenem Versicherungsschutz zu tun und das ist das Wichtigste.
Warum: im Simson Moped Forum grasiert der Tip, daß fehlende Papiere nicht so schlimm sind so lange die Versicherung besteht ... nur im Schadensfall wird die ohne Papiere nicht bezahlen und das kann durch Zusenden einer Kopie ausgeschlossen werden. Ich habe das bereits bei der Antragstellung gemacht und klar formuliert, daß dies die einzigen Papiere sind, die zum Fahrzeug existieren und damit dieses Fahrzeug mit dieser FIN und Fahrzeugklasse Gegenstand der Versicherung sind.
Beim PKW wird ja auch häufig eine Kopie der Zulassungsbescheinigung beim Versicherer hinterlegt warum also nicht auch bei unseren "45er Schnäpperle" ?
Grüße Micha
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 09:39
von Gallier
@Micha
Wenn du mich meinst, ob da die VIN drin steht: Ja, habe ich nur in Rot unkenntlich gemacht.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 12:03
von Fichte
M38A1 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 09:22
Heute gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie die COC und die COC ist der gültige Eigentumsnachweis in dem auch die FIN (Fahrgestellnummer) Deines Fahrzeugs stehen muß. Darum so wichtig beim Fahrzeugkauf.
Grüße Micha
Lediglich zur Klarstellung, die im Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 benannte Person muss/ist nicht zwingend Eigentümer des Kraftfahrzeuges. Steht auch ausdrücklich dort so und darin…..
Eigentümer ist der im Kaufvertrag benannte Käufer bzw. auch jener, der bezahlt hat. Der (beliebige) Halter in der Zulassungsbescheinigung ist lediglich der Steuerschuldner der Kraftfahrzeugsteuer….
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 12:24
von Metaphysik
Der
Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich)
nationaler Geltung erteilt wurde ..
Ich sag ja schon nichts mehr
Wobei ich mich aber schon frage warum AT's Betriebserlaubnisse EU weit gültig sind, unsere aber
nicht.

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 12:49
von M38A1
Eigentümer ist der im Kaufvertrag benannte Käufer bzw. auch jener, der bezahlt hat.
... und bei einem Neuwagen-Kauf hinterlegst Du den Kaufvertrag bei der Bank ???
Zulassungsbescheinigung Teil 1 damit der Fahrzeughalter nicht ohne Zustimmung geändert werden kann und COC als Eigentumsdokument ... anders wird's wohl nix mit Geld von der Bank.
Wobei ich mich aber schon frage warum AT's Betriebserlaubnisse EU weit gültig sind, unsere aber nicht.

... weil in Feld 3 steht, daß das Dokument die "EU Genehmigung" als "Genehmigungsgrundlage" hat und in Feld 5 steht die EU Genehmigungsnummer - damit in D gültig und nur in Ö ausgestellt.
Umgekehrt gelten auch D-Genehmigungen und Betriebserlaubnisse in Ö wenn Sie die EU Genehmigung als Basis haben und nicht nationales Recht wie ganz alten BE's.
Ich sag ja schon nichts mehr

... doch bitte, jeder Beitrag ist interessant - jeder kann sich irren oder unrecht haben also sag was - das macht die Sache doch erst interessant ...
Grüßle Micha
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 12:54
von Metaphysik
M38A1 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 12:49
Wobei ich mich aber schon frage warum AT's Betriebserlaubnisse EU weit gültig sind, unsere aber nicht.

... weil in Feld 3 steht, daß das Dokument die "EU Genehmigung" als "Genehmigungsgrundlage" hat und in Feld 5 steht die EU Genehmigungsnummer - damit in D gültig und nur in Ö ausgestellt.
Umgekehrt gelten auch D-Genehmigungen und Betriebserlaubnisse in Ö wenn Sie die EU Genehmigung als Basis haben und nicht nationales Recht wie ganz alten BE's.
Ich sag ja schon nichts mehr

... doch bitte, jeder Beitrag ist interessant - jeder kann sich irren oder unrecht haben also sag was - das macht die Sache doch erst interessant ...
Der Typenschein in AT wird nicht mehr ausgestellt für Fahrzeuge die eine COC haben. Eine EU Genehmigungsnummer ist für mich keine COC. Als Versicherungsvertreter würde ich mich im Schadensfall darauf beziehen und behaupten das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis. Scheint aber noch kein Verfahren in die Richtung gegeben zu haben. Zumindest finde ich nichts.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 13:21
von M38A1
COC steht ja für "Certifcate of Conformity" als eine offizielle Bestätigung der Übereinstimmung mit einem EU-Typgeprüften Baumuster das mit EU-Nummer angegeben wird ...
Natürlich ist die Nummer allein kein COC aber zusammen mit der FIN, Stempel, Unterschrift einer ausstellenden Behörde oder des Herstellers und den angehängten Daten schon ... ist sogar mit einem gedruckten Stempel und gedruckter Unterschrift gültig...
Darum sag ich ja: als Versicherungsnehmer das Dokument als Kopie mit einreichen oder im Zweifelsfall durch die Rechtsabteilung der Versicherung als gültig bestätigen lassen dann entfallen spätere Versicherungsdiskussionen. Ich denke auch, daß ein Versicherungsmakler oder Sachbearbeiter das nicht wirklich sicher beantworten kann.
Der Ö Typenschein bestätigt die Übereinstimmung mir einem nationalen oder EU Baumuster ... also exakt das was COC für EU-Baumuster tut - damit ist es logisch, daß dieser bei vorhandener COC entfällt.
In Deutschland gibt es ja inzwischen 3 verschiedene Formen der Betriebserlaubnis:
-> Die vom KBA in Form eines gedruckten, meist grauen Dokuments
-> Die TÜV/DEKRA Gutachten die von der Zulassungsstelle mit "Betriebserlaubnis erteilt" gestempelt und gesiegelt wurden
-> und auch alle Formen der COC Dokumente gelten als Betriebserlaubnis (nicht mit CE verwechseln)
Da ist es echt nicht simpel das ohne Verfahren oder beim Gebraucht-Kauf rechtssicher zu bestimmen aber wenn Zulassungsstelle und Versicherung OK sind - was sollte dann noch das Problem sein ... so sehe ich das Grüßle Micha
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 14:18
von Fichte
M38A1 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 12:49
Eigentümer ist der im Kaufvertrag benannte Käufer bzw. auch jener, der bezahlt hat.
... und bei einem Neuwagen-Kauf hinterlegst Du den Kaufvertrag bei der Bank ???
Zulassungsbescheinigung Teil 1 damit der Fahrzeughalter nicht ohne Zustimmung geändert werden kann und COC als Eigentumsdokument ... anders wird's wohl nix mit Geld von der Bank.
Grüßle Micha
Die "Hinterlegung" des Kraftfahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Bank soll lediglich verhindern, dass jemand gutgläubig ein KFZ erwerben kann.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (und Teil II), dem Fahrzeugschlüssel in den Händen und das Fahrzeug auf dem Hof, könnte man dasselbe an jedweden Dritten veräußern, dieser wäre hinsichtlich des Eigentums "gutgläubig".
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I könnte sich ein Käufer auf die Gutgläubigkeit nicht berufen und nicht wirksam ein Eigentum erwerben.
Deshalb das begehren der Bank, diese Bescheinigung zu haben....

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 14:24
von Metaphysik
M38A1 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 13:21
Da ist es echt nicht simpel das ohne Verfahren oder beim Gebraucht-Kauf rechtssicher zu bestimmen ..
Rechtssicher .. Also so ab Start des ersten Verfahrens bis hin zum EuGH. Pi mal Daumen 5-10 Jahre

Ich denke wir müssen mit dem Nebel leben.

Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Verfasst: Sa 4. Jun 2022, 09:30
von macbloke
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 12:24
Der
Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich)
nationaler Geltung erteilt wurde ..
Ich sag ja schon nichts mehr
Wobei ich mich aber schon frage warum AT's Betriebserlaubnisse EU weit gültig sind, unsere aber
nicht.
ich Ergänze mal dazu:
Als die CoC eingeführt wurden, mussten Fahrzeuge in der EU sowieso dann schon die gemeinsam erstellten Vorgan der EU erfüllen. Auch LKFZ. Für die Einführung der certifikate gab es dann übergangsfristen, die sehr spät für die LKFZ galten. Österreich hat erst sehr spät auf die CoC umgestellt bei den LKFZ. Die durften auch die Österreichischen BE national noch bis zum Zeitpunkt x ausstellen (2007?), Und dennoch galt schon das diese Fahrzeuge in Ihrer Bauweise die Europäisch (EU) gemeinsamen Vorschriften erfüllten.
So kam es, das baugleiche Fahrzeuge in Österreich eine BE nach nationaler At regelung bekamen unter ausnutzung der Übergangsfrist, zeitgleich aber Fahrzeuge des selben herstellers und Tys in andere länder schon eine CoC bekamen.
Sobald aber so ein Fahrzeug eine CoC bekommen hat, nämlich das erste Modell hat die abnahme bekommen und ist geprüft worden, alle anderen wird nur bestätigt das sie "baugleich" das Werk verlassen jeweils mit der dazugehörigen Fahrgestellnummer, also sobald dies der Fall ist, läßt sich von diesen Fajrzeugen eine CoC für das jeweilige Fahrzeug neu ausstellen in Kopie. Vom Hersteller oder einem Dienstleister.*
In deutschland ist für diese FAhrzeuge keine Zulassung nötig, aber freiwillig möglich. Das geht mit einer BE, also eine alte Deutsche BE oder einer CoC, oder einem TüV Gutachten. Oder eben auch eine niederländische Zulassungsbescheinigung, dort müssen die LKFZ L6e nämlich zugelassen werden.
Zulassungsfrei ist es erforderlich ein Datenblatt mitzuführen. Dazu gehören für mich alle oben genannten Dokumente, denn das Datenblatt ist nicht weiter definiert. Klar ist das es ein Europäisches Dokument sein muss, und das es durch Fahrgestellnummer nur auf dieses Fahrzeug passen muss.
Also insoweit auch eine Erklärung, warum BE aus AT aus dem Übergangszeitraum gleichzeitig belegen, das die Fahrzeuge nach EU Vorgabe entsprechend gefertigt worden sind.
*(Wir hatten hier im Forum auch jemanden, über den man diesen Dienst schnell und unbürokratisch hätte anwickeln können, aber der ist leider vergrault worden.)