Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

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HerrToeff
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Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von HerrToeff » Mo 25. Apr 2022, 12:57

https://youtu.be/K9su13YEV-E


Definitiv ja. Man darf sich nur 70 Jahre lang nicht erwischen lassen...
lieben Gruß

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Metaphysik
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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von Metaphysik » Mo 25. Apr 2022, 13:38

HerrToeff hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 12:57
https://youtu.be/K9su13YEV-E


Definitiv ja. Man darf sich nur 70 Jahre lang nicht erwischen lassen...
Irgendwie riecht es hier nach § 140 StGB 019) 093)

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HerrToeff
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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von HerrToeff » Mo 25. Apr 2022, 15:03



hier nich 022)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von JDM0815 » Fr 20. Mai 2022, 15:25

Was braucht man denn jetzt für einen 25km/h Krankenfahrstuhl (Microcar) (weil mich viele fragen)?

Es gibt zwar unter
viewtopic.php?f=2&t=8194
zig Kilobytes an Gesetzeszitaten, aber keine klare Aussage welche Führerscheinklasse (wie die genau heißt)
für einen 25kmh-Fahrzeug nötig ist und ab wieviel Jahre man so etwas fahren darf (bin ja kein Anwalt und
kann und will das nicht auslegen sondern will eine verbindliche Aussage was die Polizei denn nun jetzt fordert).
Also Klasse
AM oder
A1 oder
A2 oder
A oder
M oder
Mofa-Führerschein Bezeichnung ? ab 15 Jahre? oder 017)

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Fichte
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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von Fichte » Fr 20. Mai 2022, 16:00

Entweder

- Führerschein, ausgestellt vor dem 01.01.1999 mit der Fahrerlaubnisklasse 5

- oder Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung ausgestellt in der Zeit vom 1.1.99 bis 01.09.2002
Definition Krankenfahrstuhl:
Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer bbH von nicht mehr als 30 km/h (maschinell angetriebene Krankenfahrstühle früheren Rechts), wenn sie bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt werden.
• Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer bbH von nicht mehr als 25 km/h (motorisierte Krankenfahrstühle).

- Die sonstigen und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge sind nach heutigem Recht (§ 6 Abs. 1 FeV) dem Kleinst-PKW zugeordnet, für welchen man die FE-Klasse AM benötigt, unabhängig von deren Qualifikation/Einstufung oder Bescheinigung als Krankenfahrstuhl. Die sonstigen haben aber auch teils Honda oder Briggs&Stratton Benziner über 50 ccm drinnen oder Dieselmotoren mit mehr als 500 ccm. Diese sind nach heutigem Recht mit AM nicht oder je nach Ausstellungsdatum des Führerscheines (AM) eingeschränkt fahrbar! Hierzu viewtopic.php?f=2&t=9664

Sorry, wenn auch das noch zu kompliziert ist, aber einfacher kann ich mich nicht ausdrücken, allenfalls „Füllwörter“ rauskürzen… 019)
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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von JDM0815 » Fr 20. Mai 2022, 16:28

Also für Schüler ab 15 Jahren mit Klasse AM geeignet!?

Da müsste sich doch ein Schüler finden lassen (oder die warten bis sie mit 17/18 ein richtiges Auto fahren
dürfen, das sie von Papa zum Geburtstag dann vor die Tür gestellt bekommen :lol: ).

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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von Fichte » Fr 20. Mai 2022, 16:38

Wenn das Microcar nicht mit einem Motor mit mehr als 50 ccm bei Benziner bzw. 500 ccm bei Diesel ausgestattet ist, ja…. Wenn der „AM“ in diesem Falle nach dem 24.08.2017 erteilt wurde….

Isch schon alles schwierig… :?
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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von JDM0815 » Fr 20. Mai 2022, 17:29

Fichte hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 16:38
... bzw. 500 ccm bei Diesel ausgestattet ist, ja…
Und wenn er 523 ccm hat nein? 101)

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Re: Führerscheinfreies Autofahren doch möglich?

Beitrag von Fichte » Fr 20. Mai 2022, 17:40

Dann „nein“, für den Inhaber des Führerscheines „AM“, welcher am bzw. nach dem 24.08.2017 erteilt wurde….

Diese dürfen keine Diesel mit mehr als 500 ccm fahren, mit diesem Führerschein und ab diesem Datum….

Jene mit „AM“ vor diesem Datum (23.08.2017 und früher) dürfen auch jene Leichtfahrzeuge mit Motoren mit mehr als 500 ccm fahren.
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