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Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:00
von tass02
Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:09
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:40
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben: @Rolf

Die Polizei ist da wirkl. der falsche Ansprechpartner...
Jaaa, richtig ....
Aber: Im Falle eines Falles sind die die ersten Ansprechpartner. Das sind die Jungs & Mädels denen es obliegt die Sachlage aufzunehmen, also ( ich weiß, extrem naiv gedacht von mir ... :roll: ) sollten die wissen was zu tun ist !

Auserdem hab ich die Versicherung mehrmals informiert, letztlich auch gedroht ( :lol: :lol: :lol: ) meinen Fuhrpark anderweitig zu versichern ...
Hat ja auch nur 6 Wochen gedauert bis die richtigen Namen auf den entsprechenden Tafeln geschrieben waren...

Egal, angeblich alles tutti 023)

gruß rolf, der halt meint, das man das Leben manchmal nicht sooo eng sehen darf und eher auf die spaßige Seite schauen sollte - aber immer legal bleiben !!! ( ... und was soll daran spaßig sein ??? 072) 101) )

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 08:59
von guidolenz123
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben: @Rolf

Die Polizei ist da wirkl. der falsche Ansprechpartner...
Jaaa, richtig ....
Aber: Im Falle eines Falles sind die die ersten Ansprechpartner. Das sind die Jungs & Mädels denen es obliegt die Sachlage aufzunehmen, also ( ich weiß, extrem naiv gedacht von mir ... :roll: ) sollten die wissen was zu tun ist !

Auserdem hab ich die Versicherung mehrmals informiert, letztlich auch gedroht ( :lol: :lol: :lol: ) meinen Fuhrpark anderweitig zu versichern ...
Hat ja auch nur 6 Wochen gedauert bis die richtigen Namen auf den entsprechenden Tafeln geschrieben waren...

Egal, angeblich alles tutti 023)

gruß rolf, der halt meint, das man das Leben manchmal nicht sooo eng sehen darf und eher auf die spaßige Seite schauen sollte - aber immer legal bleiben !!! ( ... und was soll daran spaßig sein ??? 072) 101) )

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: 023) 023) 023) 023) 023)

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 10:43
von tass02
starik1968 hat geschrieben:
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.
Doch den link hatte ich dir auch schon herausgesucht, ist irgendwo in einen anderen Thema von dir.
Ich Spar es mir den nochmal zu suchen weil du dann wieder von vorne anfängst. Du suchst ja schon regelrecht gründe wie es am besten nicht geht :lol:
Sogar das zulassen ist jetzt schon ein Problem, sowas dauert in der regel mit zwei Anläufen zwei Std. Tag eins, Eine stunde TÜV . Tag zwei, mit den wisch von Tüv zur Zulassungsstelle. Manche schaffen das sogar in einen Zug. :lol:


Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:05
von starik1968
tass02 hat geschrieben:
starik1968 hat geschrieben:
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.
Doch den link hatte ich dir auch schon herausgesucht, ist irgendwo in einen anderen Thema von dir.
Ich Spar es mir den nochmal zu suchen weil du dann wieder von vorne anfängst. Du suchst ja schon regelrecht gründe wie es am besten nicht geht :lol:
Sogar das zulassen ist jetzt schon ein Problem, sowas dauert in der regel mit zwei Anläufen zwei Std. Tag eins, Eine stunde TÜV . Tag zwei, mit den wisch von Tüv zur Zulassungsstelle. Manche schaffen das sogar in einen Zug. :lol:


Grüße
Roland
Und wie bringe ich es zum TÜV? Versichert ist es nicht und ich kann es erst versichern wenn es bem TÜV war.

Sobald ich mal Urlaub habe/frei nehmen kann, werde ich es via Kroschke wohl versuchen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:25
von tass02
Na auf den Hänger, Rote Nummern oder Anmelden, letzeres bekommst du gleich ein Nummerntafel das zwar nicht abgestempelt ist aber man darf damit zum TÜV fahren.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:35
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Na auf den Hänger, Rote Nummern oder Anmelden, letzeres bekommst du gleich ein Nummerntafel das zwar nicht abgestempelt ist aber man darf damit zum TÜV fahren.

Grüße
Roland
Klar, geht halt nur wenn man ein Auto mit Hänger hat, das ist bei mir ein Grundproblem, ich habe AM und sonst nichts. Mit B würde ich wohl eh nur "PKW" fahren und wenn ich einen 45er hätte wäre das dann kein Problem. Habe ja ewig gebraucht bis einen Händler hatte der meinen Twizy45 abholte, der fährt wieder und ich mit ihm. War aber super Händler, alles bestens und nett erledigt.

Und momentan habe ich auch niemand der mir helfen mag/kann.

Vielleicht geht es ja ohne TÜV, werde da wohl wie gesagt Kroschke nehmen, selbst habe ich auf das Amt hier keinen Bock, mir reicht es wie es mit dem Führerscheinumschreiben ablief.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 12:11
von tass02
Kann man zwar alles selber erledigen und mir ist auch kein Todesfall beim gang zum Amt bekannt aber wenn es bequem werden soll warum nicht.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 11:05
von HerrToeff
Zulassungsdienst?

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 11:11
von starik1968
HerrToeff hat geschrieben:Zulassungsdienst?
Ja, denke da an Kroschke, der ist da wohl der Platzhirsch.

P.S.: Danke für das Wort Zulassungsdienst, habe so gesehen, dass es bei uns noch einen weiteren, rein lokalen Anbietenden gibt.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 17:02
von HerrToeff
Wenn die es nicht hinkriegen, dann welche mit eig. Werkstatt (rote Händlerkennzeichen), und die sich auch als "Eintragungsspezialisten" (Suchwort) bezeichnen. Lern die Leute (zumindest am Tel) ein bisschen kennen, gewinne einen Eindruck von deren Arbeit, einen Eindruck von den Leuten selber.

Du bist doch auch in der EDV und weisst wie man Ressourcen gewinnt :roll:


Aber erstmal den April abwarten.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 17:26
von starik1968
HerrToeff hat geschrieben:Wenn die es nicht hinkriegen, dann welche mit eig. Werkstatt (rote Händlerkennzeichen), und die sich auch als "Eintragungsspezialisten" (Suchwort) bezeichnen. Lern die Leute (zumindest am Tel) ein bisschen kennen, gewinne einen Eindruck von deren Arbeit, einen Eindruck von den Leuten selber.

Du bist doch auch in der EDV und weisst wie man Ressourcen gewinnt :roll:


Aber erstmal den April abwarten.
Danke, was ich gerade suche und bisher nicht als Antwort habe, ist die Frage der Umweltzone, besonders bei mir problematisch da Reutlingen ja ein Fahrverbot für Euro 4 und 5 evtl. bekommt und ich da arbeite. Umweltzone ist schon hier, nur noch kein Fahrverbot.

Und wie es mit dem TÜV ist bei L6e-BP. Auch da habe ich noch keine Antwort gefunden.

Hatte diese Woche auch zufällig meinen Händler am Telefon und habe ihm das ganze geschildert, mal sehen ob da noch was kommt.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 18:23
von HerrToeff
Nun ja. Es bleibt ein L6e, hat aber Tüv Stempel - erstmal für 3 J weil Neufzg - und erhält eine Umweltplakette, es sei denn der Eintragungsspezialist, auf den ich nun schon verzweifelt mit dem Zaunpfahl hindeute, schafft es Dir 4kw und 350kg für dieses Fahrzeug amtlich bescheinigen zu lassen, was für einen Meister seines Fachs nicht weiter schwer sein dürfte.

Warte nun erstmal den April ab würde ich sagen ..

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 16:07
von macbloke
Also zum Zulassen braucht man für ein Neufahrzteug ausschliesslich mit der COC zum Strrassenverkehrsamt. Wie mit jedem anderen zulassungspflichtigen PKW oder das zulassungspflichtige leichtkraftfahrzeug L7e auch.

Beim kauf von einem PKW bekomme ich ja auch die COC und lasse mir damit die Zulassungs teil I und zulassungs teil II ausstellen.

Ein fahrzeugbrief gibte schon lange nicht mehr auf dem Amt. Und fahrzeugschein auch nicht. Wissensstand letztes Jahrhundert oder so.

Neufahrzeuge mit COC zum Amt. Kaufvertrag ist imme rgut und personalausweis und Elektronischer Versicherungsnummer.

MAn darf sogar wenn man die elektronische Versicherungsnummer hat, auf direktem Wege mit dem Fahrzeug ohne Nummernschilder zur Zulassungsstelle fahren, um sein KFZ dort zuzulassen. Immer wieder gemacht. Auch angehalten worden von der Polizei. Alles paletti.

gezeigt das der Wagen gerade gekauft ist, versichert wurde und ich mich nun auf direktem Wege zur Zulassungsstelle bin.

Zum TüV muss man mit dem Wagen auch nicht wenn der neu ist oder noch TüV hat, wenn er nicht neu ist.

Irgendwie hab ich das alles mehr oder weniger schon mehrfach geschrieben. Irgendwann schreib ich gar nichts mehr dazu.


COC = Betriebserlaubnis, reicht um ein Fahrzeug zuzulassen (Zulassungsstelle)

L6e mit 6kW --> zulassungspflichtig, benötigt TüV und muss steuern zahlen
L6e mit 4kW--> zulassungsfrei, kann freiwillig zugelassen werden, dann ist es steuer und TüV frei weiterhin. darf weiterghin in Umweltzone fahren. Auch wenn es "nur" Euro 4 hat.

Versicherungen versichern nur. Die lassen keine Fahrzeuge zu. Für die Zulassung ist der Gang zum Straßenverkehrsamt nötig.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 16:54
von starik1968
macbloke hat geschrieben:Also zum Zulassen braucht man für ein Neufahrzteug ausschliesslich mit der COC zum Strrassenverkehrsamt. Wie mit jedem anderen zulassungspflichtigen PKW oder das zulassungspflichtige leichtkraftfahrzeug L7e auch.

Beim kauf von einem PKW bekomme ich ja auch die COC und lasse mir damit die Zulassungs teil I und zulassungs teil II ausstellen.

Ein fahrzeugbrief gibte schon lange nicht mehr auf dem Amt. Und fahrzeugschein auch nicht. Wissensstand letztes Jahrhundert oder so.

Neufahrzeuge mit COC zum Amt. Kaufvertrag ist imme rgut und personalausweis und Elektronischer Versicherungsnummer.

MAn darf sogar wenn man die elektronische Versicherungsnummer hat, auf direktem Wege mit dem Fahrzeug ohne Nummernschilder zur Zulassungsstelle fahren, um sein KFZ dort zuzulassen. Immer wieder gemacht. Auch angehalten worden von der Polizei. Alles paletti.

gezeigt das der Wagen gerade gekauft ist, versichert wurde und ich mich nun auf direktem Wege zur Zulassungsstelle bin.

Zum TüV muss man mit dem Wagen auch nicht wenn der neu ist oder noch TüV hat, wenn er nicht neu ist.

Irgendwie hab ich das alles mehr oder weniger schon mehrfach geschrieben. Irgendwann schreib ich gar nichts mehr dazu.


COC = Betriebserlaubnis, reicht um ein Fahrzeug zuzulassen (Zulassungsstelle)

L6e mit 6kW --> zulassungspflichtig, benötigt TüV und muss steuern zahlen
L6e mit 4kW--> zulassungsfrei, kann freiwillig zugelassen werden, dann ist es steuer und TüV frei weiterhin. darf weiterghin in Umweltzone fahren. Auch wenn es "nur" Euro 4 hat.

Versicherungen versichern nur. Die lassen keine Fahrzeuge zu. Für die Zulassung ist der Gang zum Straßenverkehrsamt nötig.
Nachdem ja augenscheinlich bei der Verkehrsministerkonferenz letzte Woche in Bezug auf die FZV nichts gemacht wurde, werde ich nun mal weiter schauen.

Also wohl erstmal Versicherung anfragen und versichern, danach zu Kroschke oder einem Konkurrenten und dem die Sache übergeben. Sollen die sich mit dem Amt rumplagen. CoC ist da, Kaufvertrag auch, Bescheinigung von Axiam dass kein "Brief" erstellt wurde.

Mit dem Aixam hinfahren fällt eh flach, da ich noch Fahrstunden dafür brauche. :) Ist so anders als mein Twizy 45 da muss ich mich erst sicher damit fühlen, kommt mir so riesig vor.

Bin mal gespannt was ab 2021 ist, gem. KBA sind die Aixam dieser Emissionsklasse nur bis Ende 2020 wohl zulassungsfähig.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 08:30
von macbloke
Na fein denn ist ja alles in Butter.

Ja, wenn du dein Auto nicht selbst zulassen willst, dann kannste das auch irgendjemand andern machen lassen dem du deine Vollmacht gibst. Vom Händler machen lassen kostet es halt Geld. Denk an die Vollmacht, die musste dafür noch ausstellen.

Bis 2021 wird die Zulassung ja nicht dauern, also bist du aus dem Schneider was das angeht. ne andere Nummer ist, das du möglicherweise in Sperrzonen dann nicht hineinfahren kannst.


ich jedenfalls werde meine 4kW LKFZ sorgsam bewahren, die könnten mal begehrt werden, falls es keine neuen LKFZ mit 4kW mehr geben sollte. Die können ja weiterhin zulassungsfrei gefahren werden.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 09:36
von starik1968
macbloke hat geschrieben:Na fein denn ist ja alles in Butter.

Ja, wenn du dein Auto nicht selbst zulassen willst, dann kannste das auch irgendjemand andern machen lassen dem du deine Vollmacht gibst. Vom Händler machen lassen kostet es halt Geld. Denk an die Vollmacht, die musste dafür noch ausstellen.

Bis 2021 wird die Zulassung ja nicht dauern, also bist du aus dem Schneider was das angeht. ne andere Nummer ist, das du möglicherweise in Sperrzonen dann nicht hineinfahren kannst.


ich jedenfalls werde meine 4kW LKFZ sorgsam bewahren, die könnten mal begehrt werden, falls es keine neuen LKFZ mit 4kW mehr geben sollte. Die können ja weiterhin zulassungsfrei gefahren werden.
Nur könnte es halt sein, dass ab 2021 es keine solchen Fahrzeuge mehr gibt, weil der Markt fehlt. Dann ist das "Theater" mit wo finde ich Werkstatt/Ersatzteile.

Händler machen lassen geht leider nicht, ist anderer Landkreis, über 40km weg (und das ist noch der etwa nächste Aixamhändler bei mir).

Der ganze Minimarkt geht drauf, auch bei 45er-Rollern, der nächste Peugeothändler ist nun auch um die 30km weit weg von mir, in jede Richtung...

Genauso bei Renault Z.E.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 10:08
von macbloke
Dann fahr doch selber zur Zulassung ins Straßenverkehrsamt. Machste ein Termin und gut ist.

Irgendwie scheint das für dich ja ne riesen Nummer zu sein. Aber okay, dann ist das eben so. Deswegen noch mal kurz und bündig, ich hoffe das es dir Mut macht, den scheinste ja zu brauchen. Na los:

1. COC
2. e Vers. Nr (gibts online, die Nummer reicht, kannste mit Stift und Papier aufschreiben)
3. Personalausweis
4. Kaufvertrag
5. Ggf schon die Kennzeichen mitbringen

Geld nicht vergessen!!!

Ist das verständlich oder hast du immer noch Fragen? Ne. Ich bin deine plärrerei immer noch nicht Leid. Kannst immer noch was fragen.

PS: vergiss nicht: bei den meisten Straßenverkehrsämtern muss man jetzt einen Termin machen, geht in der Regel auch bequem online. Dafür ist die Wartezeit oft kürzer.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 14:03
von obiny
Habe die ganzen Kommentare gerade durchgelesen und musste echt schmunzeln. EU-Recht geht vor Staatsrecht. Somit ist die EU-Regelung mit zulassungsfreien L6eBP bindend. Und nur weil die FZV noch nicht an gepasst wurde gilt trotzdem die EU Verordnung. http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/