EIN Antrieb kann durchaus aus ZWEI Motoren bestehen.
Das Problem mit den 2x 250 Watt haben Fahrradanhängerhersteller. Die sagen selbst dass das fahrrad dann kein pedelec sein darf.
Ich hatte mir mal eine Lücke im Gesetz ausgedacht aber war wie immer beim pedelecforum gelöscht worden.
Ich glaube die Lücke ging so: "Wenn man die Steuerung des Anhängermotors mit dem Pedelecmotor kombiniert wird beides zu einem einzigen Antrieb."
Die 250 Watt werden von Bosch etz. ja schon lange nicht mehr eingehalten.
Eigentlich kann bei einer Trittfrequenz von 90 Umin ein 250 Watt Tretlagermotor nur 26,53 Nm machen:
https://www.torcbrain.de/drehmoment-und-leistung/
Die Bosch Motoren haben aber schon bis zu 85 Nm:
https://www.bosch-ebike.com/de/produkte/drive-unit
Bei Trittfrequenz von 60 rpm 39,79 Nm erlaubt.
Also mehr als das doppelte von 250 Watt !
Trick ist dann die "Nenndauerleistung". Solange man in der Ebene weniger als 250 Watt braucht und mit 0 Watt hinach, darf man auch mit 1000 Watt den Berg hoch.
Die Dauerleistung einer Person liegt bei 100 Watt.
Mein 6 kmh Solarmobil ohne Tretunterstützung zieht in der Ebene so 100-150 Watt StromEingangsleistung. Bei 6-8% Steigung ziehen die 2 Hoverboardmotoren bei den 25 Volt dann 500 Watt. Wass bei 80% Wirkungsgrad 400 Watt Ausgangsleistung wäre.
Also man könnte durchaus mit zwei Motoren die 250 Watt "Nenndauerleistung" einhalten.
Besonders wenn man die Eingangsleistung überwacht und so auf die Durchschnittsleistung kommt.
Ob man überhaupt Pedelecs selber bauen darf ist aber strittig. Ich denke Ja weil beim persönlichen Gebrauch das Pedelec nicht "in Verkehr gebracht" wird (was ein EC-Kennzeichen etz. etz. mit sich bringen würde.). Dabei interpretiere ich das EC-Kennzeichen-InVerkehrBringen als "in den Handelsverkehr" und nicht in "in den Strassenverkehr".
Dass Problem habe ich regelmässig wenn die Polizei mein 6 km/h Solarmobil anhält und dann einen Nachweis sehen will dass das Ding auch wirklich nur 6 kmh fährt. Ich stelle mich dann immer auf den Standpunkt dass es nach der ZVO kein Kraftfahrzeug ist und damit keine Zulassung braucht. Also auch keinen Nachweiss dass es keinen Nachweiss braucht. Da beisst sich die Katze ein wenig in den Schwanz.
Man könnte sich also auf den Standpunkt stellen, dass jegliche Fahrzeuge (auch selbstgebaute Fahrräder und Pedelecs) durch einbringen in den Verkehr einer Genehmigung bedürfen.
Wenn man die 85 Nm von Bosch sieht könnte man auch einfach zwei ältere 40 Nm Tretlagermotoren verbauen.
Ich fände es aber auch schöner, wenn je ein 250 Watt Unterstützungsantrieb pro tretende Person erlaubt wären.
Die Gestzeslücke dafür wären wohl zwei Pedelecs die sich geschickt nicht-dauerhaft koppeln lassen.
das Roland.