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muss meinen kleinen Verkaufen

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 23:27
von Chris-1609
Hallo Leute nachdem mir leider die behörden den Mofaschein nicht wieder geben muss ich meinen kleinen verkaufen wo ich doch so an ihm häng hilft alles nix vom rumstehen wird er nicht besser
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 201wt_1032
Hoffe er kommt in gute hände bis dann
MFG chris-1609

Re: muss meinen kleinen Verkaufen

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 09:40
von guidolenz123
Der "Mofa-schein" ist doch keine Fahrerlaubnis,die man wegnehmen kann. Dies ist doch bloß eine Bestätigung,dass Du die "Mofaprüfung ABGELEGT hast.
Hast Du die gemacht ,hast Du die ohne wenn und aber lebenslang. Oder hat Dir die zuständige Behörde untersagt Mofas, Krankenfahrstühle und/oder Fahrräder zu benutzen.?
Das geht in schweren Ausnahmefällen...die Mofaprüfbescheinigung kann NICHT entzogen werden,weils sie gar keine Erlaubnis darstellt ,sondern nur bestätigt,dass Du sie abgelegt hast.
Frag einen Anwalt (mit Beratungshilfe ggf) in Deiner Nähe.

Edit:

Hab mir jetzt Deine Verkaufsanzeige angeschaut.
Das ist nun wirkl. KEIN zugelassener Krankenfahrstuhl mehr !!!

Liegt wohl nicht wirkl. an der Mofaprüfbescheinigung, sondern an dem Fahrzeug selbst !!!!!
In den Papieren steht nix von 16 PS und 400ccm.
Du bekommst Ärger,wenn Du das so ohne Hinweis auf den unzulässigen Umbau verkaufst.

Re: muss meinen kleinen Verkaufen

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 16:59
von Chris-1609
Hallo Guido also das Verkehrsamt hat den lappen schriftlich verlangt daraufhin hab ich den Lappen persöhnlich da abgeliefert hab auch schon mal wieder gefragt ob ich ihn wieder bekomme aber die stellen sich stur
Zu der Ebay Sache das Fahrzeug ist doch als Bastlerfahrzeug eingestellt hab ich dann trotzdem was zu befürchten mmhhh besser ich schreib das in die Anzeige sicher is sicher
Danke Dir für deine Antwort mfG
Christoph Kloppe

Re: muss meinen kleinen Verkaufen

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 18:20
von guidolenz123
Laß das mit dem "Lappen" rechtl. überprüfen. Das geht sooo definitiv nicht. Aber schau ,dass nicht ggf iwelche Fristen verstreichen.
Wenn Dir das Führen von Mofa und Co nicht rechtl. bindend untersagt ist (das gibts in seltenen Einzelfällen) , reicht schon die Tatsache,dass Du beweisen kannst ,die Mofaprüfbescheinigung abgelegt zu haben um mit zB Mofa fahren zu können. Die Bescheinigung selbst und wo sie sich befindet ist wurscht. Eine Fahrerlaubnis kann entzogen werden. Eine solche Prüfbescheinigung nicht, da sie nicht erlaubt Mofa zu fahren,sondern nur ein Nachweis für die abgelegte Prüfung ist. Nicht mehr. Das Recht Mofa pp zu fahren gibt Dir alleinig die Tatsache die Prüfung abgelegt zu haben und jemals überhaupt diese Bescheinigung bekommen zu haben. Wehr Dich mit Verkehrsanwalt!

Re: muss meinen kleinen Verkaufen

Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 09:06
von macbloke
Hi Chris!

kann Dir nur zu raten darauf zu hören. Vor allem lass nicht zu viel Zeit verstreichen. Mach es schriftlich und nimm Dir einen Verkehrsanwalt zu Hilfe.

Man kann da viel falsch machen. Fall sDu dich nicht dazu durchringen kannst, dann wenigstens einen Brief in dem Du aufforderst bis zu einem bestimmten Termin Deinen LAppen wieder auszuhändigen, danach würdest du die Sache einem Anwalt übergeben.

AM besten mit Einschreiben oder Abgeben un dauf durchschrift eine Bestätigung geben lassen.

PS: Wenn Du Dir da wu du den Mofaschein gemacht hast einen neu ausstellen läßt.... geht das oder landet das bei genau denselben Leuten?