reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Moderator: guidolenz123
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reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Hallo Allerseits,
weiss jemand eine Seite im Netz, wo man diese Aufkleber bekommt?
Ich suche schon eine Weile, aber entweder führen sie die nicht mehr oder bieten nur andere an - also nicht 45.
Ich finde diese reflektierenden mit roter Umrandung besser als die herkömmlichen Aufkleber - besser sichtbar
von jenen mit flottem Fuss
Für Tips dankbar schonmal im Voraus grüsst
M.S -die nun auch liebevoll "schnegge" genannt wird
(also das fahrzeug)
weiss jemand eine Seite im Netz, wo man diese Aufkleber bekommt?
Ich suche schon eine Weile, aber entweder führen sie die nicht mehr oder bieten nur andere an - also nicht 45.
Ich finde diese reflektierenden mit roter Umrandung besser als die herkömmlichen Aufkleber - besser sichtbar
von jenen mit flottem Fuss
Für Tips dankbar schonmal im Voraus grüsst
M.S -die nun auch liebevoll "schnegge" genannt wird
(also das fahrzeug)
- guidolenz123
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Die Rot-umrandeten sind aber nicht zulässig in Deutschland...
Hier rot ohne reflex
http://www.ebay.de/itm/Geschwindigkeits ... yUpAy_6KrQ
Hier mit Reflex ,aber nix für genau 45 KMH
https://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=45 ... d&_sacat=0
Hier nix ROT aber Reflex:
https://www.industriekennzeichnungen.de ... stvzo.html
Hier rot ohne reflex
http://www.ebay.de/itm/Geschwindigkeits ... yUpAy_6KrQ
Hier mit Reflex ,aber nix für genau 45 KMH
https://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=45 ... d&_sacat=0
Hier nix ROT aber Reflex:
https://www.industriekennzeichnungen.de ... stvzo.html
Gruß Guido
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Grüss dich guidolenz 123,
danke für die Antwort - wenns rot umrandet verboten ist, lass ichs freilich. Das wr mir nicht klar.
aber beim letzten Llink in deiner Anotwort find ich kein weisses reflektierendes, nur einfach weiss
wie ichs bereits habe.
Dort steht auch, dass man die Schilder auch an den Längsseiten haben muss... hab ich aber noch nie
bei einem LKM bemerkt..... Muss ich das also oder nicht?
Fragen über Fragen
Viele Grüsse
MS-Schnegge
danke für die Antwort - wenns rot umrandet verboten ist, lass ichs freilich. Das wr mir nicht klar.
aber beim letzten Llink in deiner Anotwort find ich kein weisses reflektierendes, nur einfach weiss
wie ichs bereits habe.
Dort steht auch, dass man die Schilder auch an den Längsseiten haben muss... hab ich aber noch nie
bei einem LKM bemerkt..... Muss ich das also oder nicht?
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- guidolenz123
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Auch seitl. je ein V-max-45KMH-Schild muss man eigentlich...wissen aber scheinbar nicht mal die Jungs von der Trachtentruppe...Mopetta Schmidt hat geschrieben:Grüss dich guidolenz 123,
danke für die Antwort - wenns rot umrandet verboten ist, lass ichs freilich. Das wr mir nicht klar.
aber beim letzten Llink in deiner Anotwort find ich kein weisses reflektierendes, nur einfach weiss
wie ichs bereits habe.
Dort steht auch, dass man die Schilder auch an den Längsseiten haben muss... hab ich aber noch nie
bei einem LKM bemerkt..... Muss ich das also oder nicht?
Fragen über Fragen
Viele Grüsse
MS-Schnegge
Gesetzestext hierzu:
Geschwindigkeitsaufkleber für Kraftfahrzeuge gemäß § 58 StVZO
Geschwindigkeitsschilder (KFZ Aufkleber) zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde. Diese Kennzeichnung ist notwendig, um Folgefahrzeuge schnell und einfach auf den sehr langsam fahrenden Vordermann aufmerksam zu machen und so eine bessere Einschätzung der Situation (z.B. bei Überholvorgängen) zu gewährleisten.
Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:
§ 58 GESCHWINDIGKEITSSCHILDER
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
(2 a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 74 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN- Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
(4) Absatz 3 gilt nicht für
1. die in § 36 Abs. 5 Satz 6 Halbsatz 2 bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,
2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
3. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
Die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Wg: mein letzter link... da ist tatsächlich alles reflexlos....
Gruß Guido
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Ich wurde noch nie beanstandet, daß ich an den Türen keine Aufkleber habeguidolenz123 hat geschrieben:Auch seitl. je ein V-max-45KMH-Schild muss man eigentlich...wissen aber scheinbar nicht mal die Jungs von der Trachtentruppe...
Wenn ein Hintermann nicht erkennt, daß der 45Km/h- Aufkleber am Heck ist, sollte er sich einem erneuten Sehtest begeben oder sich eine Stärkere Brille besorgen
- guidolenz123
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Ich habe auch noch nie !!! gehört/erlebt, dass iwer wg fehlender Seiten-Schilder gemeckert hätte.Fuddschi hat geschrieben:Ich wurde noch nie beanstandet, daß ich an den Türen keine Aufkleber habeguidolenz123 hat geschrieben:Auch seitl. je ein V-max-45KMH-Schild muss man eigentlich...wissen aber scheinbar nicht mal die Jungs von der Trachtentruppe...
Wenn ein Hintermann nicht erkennt, daß der 45Km/h- Aufkleber am Heck ist, sollte er sich einem erneuten Sehtest begeben oder sich eine Stärkere Brille besorgen
Wenn man will kann man die aber so integrieren, dass sie wie Rallye-Nummern ausschauen..
Gruß Guido
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
moin,
Ist jetzt die Trachtentruppe damit betraut mich zur Kontrolle zu bitten wenn ich mit der Agria unterwegs bin, werden die sich mit den Gesetzen von 1960 ( Bestandsschutz ) auseinandersetzen müssen und spätestens nach 3 Minuten um einen eiligen Einsatz beten...
Hinzu kommt das meine Agria samt Anhänger Anmelde und Versicherungsfrei. Lediglich die Privathaftpflicht muß informiert werden und die Adresse des Fahrers muß am Fahrzeug sichtbar angebracht sein ( Visitenkarte angepinnt genügt )
Die Beleuchtung ist mit insgesamt 14 Watt ausgelegt ( ), wird das Zugfahrzeug ohne Anhänger gefahren, reicht eine Sturmlaterne, mit Anhänger je ein Scheinwerfer an jeder Seite vorn und ein Rücklicht und ein Blinklicht ( Fahrtrichtungsanzeiger ) an der Rückseite aufweisen.
Hauptsache aber das der 45 er Aufkleber einen schwarzen Rand aufweist und evtl reflektierend ist.
gruß rolf
guidolenz123 hat geschrieben:Gesetzestext hierzu:
ich hab noch NIE beim TÜV eine Anfrage bezüglich des fehlenden 80Km Aufklebern bekommen ...guidolenz123 hat geschrieben:2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
Gild eben doch ! Meine Agria MUSS mit einem 20Km aufkleber an der HECKKLAPPE sowie 2 Dreieckige rote Feflektoren gekennzeichnet werden. Fahre ich mit geöffneter Heckklappe bzw OHNE Heckklappe ist eine Kennzeichnung lt Gesetz ( Stand 1960 bis etwa 1965 was maßgebend für meine Agria ist, weil hab keine ABE weil die gibt es erst ab 1962 und mein Anhänger hat ein Blechschild was als ABE gild ) nicht mehr gegeben aber legal, muss aber angebracht werden - an der Heckklappe ...guidolenz123 hat geschrieben:(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
...
(4) Absatz 3 gilt nicht für
...
2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
Ist jetzt die Trachtentruppe damit betraut mich zur Kontrolle zu bitten wenn ich mit der Agria unterwegs bin, werden die sich mit den Gesetzen von 1960 ( Bestandsschutz ) auseinandersetzen müssen und spätestens nach 3 Minuten um einen eiligen Einsatz beten...
Hinzu kommt das meine Agria samt Anhänger Anmelde und Versicherungsfrei. Lediglich die Privathaftpflicht muß informiert werden und die Adresse des Fahrers muß am Fahrzeug sichtbar angebracht sein ( Visitenkarte angepinnt genügt )
Die Beleuchtung ist mit insgesamt 14 Watt ausgelegt ( ), wird das Zugfahrzeug ohne Anhänger gefahren, reicht eine Sturmlaterne, mit Anhänger je ein Scheinwerfer an jeder Seite vorn und ein Rücklicht und ein Blinklicht ( Fahrtrichtungsanzeiger ) an der Rückseite aufweisen.
Hauptsache aber das der 45 er Aufkleber einen schwarzen Rand aufweist und evtl reflektierend ist.
gruß rolf
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "
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- guidolenz123
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
(4) Absatz 3 gilt nicht für
...
2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
Das ist aber der aktuell gültige Orig-GesetzesText....
...
2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
Das ist aber der aktuell gültige Orig-GesetzesText....
Gruß Guido
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- OK73
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- Fahrzeuge: Citroen Ami (seit 30.11.2021)
PKW: VW T3 1,7D - Kontaktdaten:
Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Könnte man vielleicht die Beitragsreihen
viewtopic.php?f=15&t=6321 und
viewtopic.php?f=2&t=5862
zusammenführen?
Wer hätte den ernsthaftes Interesse an solchen Reflektorschildern? Ich frage gerade bei der Kennzeichenbiene an.
viewtopic.php?f=15&t=6321 und
viewtopic.php?f=2&t=5862
zusammenführen?
Wer hätte den ernsthaftes Interesse an solchen Reflektorschildern? Ich frage gerade bei der Kennzeichenbiene an.
- Fichte
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
ich schau mal, ob ich einen sinnigen Rechtsvortrag hierzu einstelle.
Aber wehe jemand frägt dann nach, ob der vor 01.04.1965 geborene auch einen Aufkleber auf der Motorhaube braucht…
Aber wehe jemand frägt dann nach, ob der vor 01.04.1965 geborene auch einen Aufkleber auf der Motorhaube braucht…
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- OK73
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Warum driften solche Beitragsreihen so oft ins Lächerliche ab?
Ja, viele Gesetze sind einfach blöd, aber mich (48J.) wundert das schon lange nicht mehr.
Also versuche ich, wenigstens noch was Nützliches draus zu machen.
Ein reflektierender Kreis hinten erhöht immerhin die Verkehrssicherheit im Dunkeln, zumal wenn man hinten nicht allzuviel Knautschzone hat (wie beim Ami).
Die Kennzeichenbiene kann solche Schilder OHNE Prüfzeichen anbieten, als Aufkleber oder Alu.
Ja, viele Gesetze sind einfach blöd, aber mich (48J.) wundert das schon lange nicht mehr.
Also versuche ich, wenigstens noch was Nützliches draus zu machen.
Ein reflektierender Kreis hinten erhöht immerhin die Verkehrssicherheit im Dunkeln, zumal wenn man hinten nicht allzuviel Knautschzone hat (wie beim Ami).
Die Kennzeichenbiene kann solche Schilder OHNE Prüfzeichen anbieten, als Aufkleber oder Alu.
- HerrToeff
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Dazu gleich mehrere Anmerkungen:rolf.g3 hat geschrieben: ↑Sa 18. Nov 2017, 20:33Gild eben doch ! Meine Agria MUSS mit einem 20Km aufkleber an der HECKKLAPPE sowie 2 Dreieckige rote Feflektoren gekennzeichnet werden. Fahre ich mit geöffneter Heckklappe bzw OHNE Heckklappe ist eine Kennzeichnung lt Gesetz ( Stand 1960 bis etwa 1965 was maßgebend für meine Agria ist, weil hab keine ABE weil die gibt es erst ab 1962 und mein Anhänger hat ein Blechschild was als ABE gild ) nicht mehr gegeben aber legal, muss aber angebracht werden - an der Heckklappe ...
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Hinzu kommt das meine Agria samt Anhänger Anmelde und Versicherungsfrei. Lediglich die Privathaftpflicht muß informiert werden und die Adresse des Fahrers muß am Fahrzeug sichtbar angebracht sein ( Visitenkarte angepinnt genügt )
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Hauptsache aber das der 45 er Aufkleber einen schwarzen Rand aufweist und evtl reflektierend ist.
gruß rolf
1.Der Rote Rand ist nur INNERHALB der Schildfläche verboten. Das Schild darf durchaus auf einem Roten Auto geklebt sein und somit einen roten Rand haben. Dass Schild darf auch bei einem Auto mit riesigen roten Punkten - zb Folierung- geklebt werden. Eine Mindestanzahl von Punkten gibt es nicht. Man darf also das Schild mitteig auf den einzigen roten Punkt des Autos kleben, dessen Umriss dann das Schild umrandet. Bitte um Äusserung unserer Juristen ob ich recht habe..
2. Die Agria hat evtl unter 460 mm Spurweite? Dann ist sie einspurig.. dann gilt die Aufkleberpflicht nur für den Anhänger..
3. und die Frage ist mir am wichtigsten.. Wenn Dich die Trachtengruppe anhält und Du hast so einen Uralt-Einachser - wie beweisst Du dass sie erstmalig vor 1962 in den Verkehr gekommen ist?
Woher kommt diese 1962 überhaupt.. kenne ich so nicht
"§ 50 Übergangsbestimmungen
(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei"
aus https://www.agria.de/de/forumfan/forum/ ... e6ccbcd4a6
Des weiteren ist Dein Anhänger vom Bild damals kein Anhänger, sondern eine einspurige Aufsitzachse-- die sollte in jedem Fall zulassungsfrei sein, vorhaltlich unserer Juristen..
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
- rolf.g3
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Jaaa, das war noch in der guten alten Zeit, da war ich noch jung und ...
Mittlerweile weiss ich, das die FZV ( oder wie das auch immer heißen mag ) eine Änderung durchlitten hat, grade im Bezug auf die Einachsschlepper...
Mein Kenntnissstand: Die Kisten MÜSSEN TÜV abgenommen sein, ein großes Kennzeichen führen ( in manchem Landkreis reicht eines an der Zugmaschine, in anderen auch noch eines am Anhänger ) und ordentlich angemeldet mit Steuer UND Versicherung ...
oder:
Man weist einen eingetragenen LOF-Betrieb auf, dann gild weiterhin die Zulassungsfreiheit sowie die angepinnte Visitenkarte
Nach meinem Kenntnissstand wurde in dieser Zeit ( im September 1962 ) erstmalig ein Papier für dese Kisten eingeführt.
gr
Mittlerweile weiss ich, das die FZV ( oder wie das auch immer heißen mag ) eine Änderung durchlitten hat, grade im Bezug auf die Einachsschlepper...
Mein Kenntnissstand: Die Kisten MÜSSEN TÜV abgenommen sein, ein großes Kennzeichen führen ( in manchem Landkreis reicht eines an der Zugmaschine, in anderen auch noch eines am Anhänger ) und ordentlich angemeldet mit Steuer UND Versicherung ...
oder:
Man weist einen eingetragenen LOF-Betrieb auf, dann gild weiterhin die Zulassungsfreiheit sowie die angepinnte Visitenkarte
Nach meinem Kenntnissstand wurde in dieser Zeit ( im September 1962 ) erstmalig ein Papier für dese Kisten eingeführt.
... ist durch, sagt mein TÜVtler des Vertrauens. Wurde im Rahmen der FZV-Änderung bindent abgeändert.
gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
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Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
"
..
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)
einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
..."
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Es steht nur drinn dass sie für lof Zwecke eingesetzt werden müssen
Da steht nix vom Landwirtschaftlichen Betrieb
Da steht noch nicht mal drinne dass die Fahrt AUSSCHLIESSLICH dem Lof Zweck dienen muss
Denn wenn sie "nur" für den Zweck verwendet werden, bedeutet dies nicht dass sie "ausschliesslich" für diesen Zweck verwendet werden. Wenn Du grade Torf holst dient die Fahrt dem Zweck den Torf zu transportieren. Solang der Beutel Torf im FZG liegt wird er mit diesem Transportiert. Erst wenn Du ihn ablädst transportierst Du keinen Torf mehr.
Hast Du also ein FZG mit dem Du bei jeder Fahrt zb Torf oder Setzling transportierst, verwendest Du das Fzg NUR für LOF, aber nicht AUSSCHLIESSLICH weil Du viel. unterwegs anhälst und Dir einen neuen Nachttisch kaufst.
Fährst Du also grade Dein Säckchen Dünger spazieren, darfst Du demnach durchaus auch einen Schlenker zum Edeka machen und da was Kaufen und die Tüte zusammen mit dem Säckchen ebenfalls spazierenfahren.. Früher stand auch noch nicht mal drinnen das sie überhaupt irgentwie an LOF gebunden sind.. Bestandsrecht?..Mal sehen was die Juristen gleich noch sagen
Was Dein TüV Prüfer da verquirrlt: Für grüne lof Kennzeichen brauchst Du einen Betrieb. Denn die zielen darauf ab Lof ERWERBStätigkeit zu subventionieren. Hast Du einen gewerblichen Apfelhain gibt es grüne Steuerfreiheit. Betreibst Du mit Deiner Streuobstwiese privat Naturschutz ist das Dein Privatvergnügen und nicht förderungswürdig - Dein Trecker wird mit schwarzem Kennz. voll besteuert. Das hat aber mit zulassungsfreiheit rein gar nix zu tun.
Ganz schwierig wird die einspurige Aufsitzachse https://www.kaufland.de/product/3424497 ... 38EALw_wcB
"
(1)
1Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht....
(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
.....
h)
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren."
https://www.buzer.de/3_FZV.htm
Die war nach altem Zulassungsrecht sogar dem Führen durch einen Fussgänger gleichgestellt. Dort hies es dass einachsige an Holmen gefuehrte Fahrzeuge generell führerschein und zulassungsfrei sind. Aber nur wenn sie tatsächlich von Fussgängern geführt wurden. Eine Ausnahme bestand für die einspurige Aufsitzachse, welche ebenfalls diese Freiheiten mit sich brachte. Wobei die "Spurbreite" nirgends definiert war. Dieser "Sitzkarren" durfte eine Hilfsladefläche aufweisen.
Ich finde diesen gesetzestext nicht wieder. Er muss noch bestehen sonst bräuchte man für jede Schneefräse mit Radantrieb und jeden Schubkarren mit el. Hilfsmotor ein Kennzeichen um mit dem Teil über die Strasse zu laufen.
Was aber die Geschwindigkeitsschilder anbelangt, Rolf, so ist Deine Agria von dieser Pflicht nach § 58 (4) StVZO befreit
"
) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.
...
2.
..
3.
...
(4) Absatz 3 gilt nicht für
1.
....
2.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
3.
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden."
Bei Punkt 3 bin ich mir nicht sicher. Aber eine Aufsitzkarre ist kein Anhänger. Sie sollte als lof Arbeitsgerät durchgehen. da sie ja primär dem Führen der Zugmaschine und nicht dem Transport von Gütern dient. Ausserdem darf auf der Sitzachse eine Person während der Fahrt sitzen. Auf einem Anhänger generell nicht.
Somit ist die Sitzkarre ein zum EA ergänzendes Arbeitsgerät und kein Anhänger. Und damit wäre sie nicht Geschwindigkeits-Schild pflichtig.
Allerdings auch hier wirst Du eine rasche und rechtssichere Expertise nur von unseren Forenjuristen erhalten können.
!!
"
..
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)
einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
..."
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Es steht nur drinn dass sie für lof Zwecke eingesetzt werden müssen
Da steht nix vom Landwirtschaftlichen Betrieb
Da steht noch nicht mal drinne dass die Fahrt AUSSCHLIESSLICH dem Lof Zweck dienen muss
Denn wenn sie "nur" für den Zweck verwendet werden, bedeutet dies nicht dass sie "ausschliesslich" für diesen Zweck verwendet werden. Wenn Du grade Torf holst dient die Fahrt dem Zweck den Torf zu transportieren. Solang der Beutel Torf im FZG liegt wird er mit diesem Transportiert. Erst wenn Du ihn ablädst transportierst Du keinen Torf mehr.
Hast Du also ein FZG mit dem Du bei jeder Fahrt zb Torf oder Setzling transportierst, verwendest Du das Fzg NUR für LOF, aber nicht AUSSCHLIESSLICH weil Du viel. unterwegs anhälst und Dir einen neuen Nachttisch kaufst.
Fährst Du also grade Dein Säckchen Dünger spazieren, darfst Du demnach durchaus auch einen Schlenker zum Edeka machen und da was Kaufen und die Tüte zusammen mit dem Säckchen ebenfalls spazierenfahren.. Früher stand auch noch nicht mal drinnen das sie überhaupt irgentwie an LOF gebunden sind.. Bestandsrecht?..Mal sehen was die Juristen gleich noch sagen
Was Dein TüV Prüfer da verquirrlt: Für grüne lof Kennzeichen brauchst Du einen Betrieb. Denn die zielen darauf ab Lof ERWERBStätigkeit zu subventionieren. Hast Du einen gewerblichen Apfelhain gibt es grüne Steuerfreiheit. Betreibst Du mit Deiner Streuobstwiese privat Naturschutz ist das Dein Privatvergnügen und nicht förderungswürdig - Dein Trecker wird mit schwarzem Kennz. voll besteuert. Das hat aber mit zulassungsfreiheit rein gar nix zu tun.
Ganz schwierig wird die einspurige Aufsitzachse https://www.kaufland.de/product/3424497 ... 38EALw_wcB
"
(1)
1Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht....
(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
.....
h)
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren."
https://www.buzer.de/3_FZV.htm
Die war nach altem Zulassungsrecht sogar dem Führen durch einen Fussgänger gleichgestellt. Dort hies es dass einachsige an Holmen gefuehrte Fahrzeuge generell führerschein und zulassungsfrei sind. Aber nur wenn sie tatsächlich von Fussgängern geführt wurden. Eine Ausnahme bestand für die einspurige Aufsitzachse, welche ebenfalls diese Freiheiten mit sich brachte. Wobei die "Spurbreite" nirgends definiert war. Dieser "Sitzkarren" durfte eine Hilfsladefläche aufweisen.
Ich finde diesen gesetzestext nicht wieder. Er muss noch bestehen sonst bräuchte man für jede Schneefräse mit Radantrieb und jeden Schubkarren mit el. Hilfsmotor ein Kennzeichen um mit dem Teil über die Strasse zu laufen.
Was aber die Geschwindigkeitsschilder anbelangt, Rolf, so ist Deine Agria von dieser Pflicht nach § 58 (4) StVZO befreit
"
) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.
...
2.
..
3.
...
(4) Absatz 3 gilt nicht für
1.
....
2.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
3.
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden."
Bei Punkt 3 bin ich mir nicht sicher. Aber eine Aufsitzkarre ist kein Anhänger. Sie sollte als lof Arbeitsgerät durchgehen. da sie ja primär dem Führen der Zugmaschine und nicht dem Transport von Gütern dient. Ausserdem darf auf der Sitzachse eine Person während der Fahrt sitzen. Auf einem Anhänger generell nicht.
Somit ist die Sitzkarre ein zum EA ergänzendes Arbeitsgerät und kein Anhänger. Und damit wäre sie nicht Geschwindigkeits-Schild pflichtig.
Allerdings auch hier wirst Du eine rasche und rechtssichere Expertise nur von unseren Forenjuristen erhalten können.
lieben Gruß
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- Fichte
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Um diese Frage auch zu beantworten….
Wir/ich sind sicherlich darum bemüht (unentgeltlich/Ehrenamtlich) konkrete Fragen und Probleme zu beantworten und auch Wissen/Erfahrung weiter zu vermitteln. Eine kostenintensive Wissensdatenbank wie „wiki“ aufzubauen, ohne jeglichen Spaß hieran zu haben, ist müßig und man tauscht sich halt gerne aus. Aus vielen Eingangsfragen haben sich auch interessante Gespräche (Off-Topic) entwickelt, deren Inhalte wiederum in unserer Bibliothek aufgenommen wurden.
Mithin sei es gestattet, dass es oftmals abdriftet, andernfalls sicher und gerne andere den „Redestab“ in die Hand nehmen dürfen/dürften. Wie in jedem (gemeinnützigen Verein/Ehrenamt), ist nicht die Jahreshauptversammlung der ultimative „Brüller“, sondern das Zusammensein und Plaudern in angenehmer Runde. Letzteres spiegelt sich in diesem Forum halt so nieder….
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
... Du weisst aber schon, das ich vor etwa einem Jahr den Kasten verkauft hab, in Erwartung einer Plattenbauwohnung irgentwo in McPom, wo´s nichtmal eine Tankstelle gibt ??
Das Einachserforum warnte mich damals, es sei fast unmöglich, sprich verboten ( böse-böse !!! ), mit dem kasten zu reisen !
Nur eine ordentliche Abnahme durch einen Sachverständigen UND die amtliche Zulassung und damit einhergehende Führung eines amtlichen Kennzeichens könnten unter Umständen von 120 Jahre Sibirien absehen. Natürlich auch das Vorweisenkönnen einer entsprechenden Fahrerlaubniss ist Voraussetzung !!! ... mind.: L !!
Das bestätigte der TÜVtler unter Berufung der besagten, abgeänderten FZV ( owdaihm ( oder wie das auch immer heißen mag )) - der hat mir den entscheidenden Passus sogar ausgedruckt
Wenn mein Opa diese Kiste damals zum Hozholen gefahren hätte, so dürfte ich ihm heute nur gleichtun, wenn ich, anders als er, die obigen Voraussetzungen erfüllt hätte. Zuwiederhandlungen führen direkt nach Sibirien !
Mit ein Grund, warum ich das Teil verkloppt hatte: Hätte die TÜV-Prüfung nur unter Neuerwerb der Reifen bestanden, dafür hatte ich seinerzeit weder das Geld noch die Zeit - war auf der Suche nach neuen Wirkungskreisen
Hab wenigstens ordentlich verdient an dem Ding ... auch wenn ich sagen muss, das mir der Kasten schon fehlt - aber auch den könnte ich hier nirgentwo parken !
gr
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Wenn man ausgedehntere Touren damit machen will gibts rote Kennzeichen
Aber ehrlich .. nicht-lof Touren mit nem Einachser??.. zumeist will man irgentwas Landwirtschaftliches damit.. Wer fährt schon mit dem Einachser nach Portugal campen?
ne wusst ich nimmer das er weg ist
Hättest Du ihn nicht irgendwie in dem Waldgrundstück neben dem Haus parken können?
Der arme kleine ....
Aber ehrlich .. nicht-lof Touren mit nem Einachser??.. zumeist will man irgentwas Landwirtschaftliches damit.. Wer fährt schon mit dem Einachser nach Portugal campen?
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Daneben sei auch gesagt dass es hier explizit um Geschwindigkeitsschilder und ihre Notwendigkeiten gingFichte hat geschrieben: ↑Mi 8. Sep 2021, 08:58Um diese Frage auch zu beantworten….
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Nachdem wir geklärt hatten dass es diese so nicht gibt aber dass es Möglichkeiten gibt fast dasselbe mit anderen juristischen Aspekten trotzdem für LKFZ zu erreichen klärten ch und Rolf die Grundlagen solcher Schiöder anhand Nicht-LKFZ Beispiele weiter ab
Nicht so lächerlich wenn man selber betroffen ist, und dann nicht lächerlich und nur vom Forentitel, nicht vom Thread her, ein klein wenig offtopic..
Und immerhin sind wir bei jedem noch so exotischen Fahrzeug, selbst bei einem französischen Elektroauto dass es in Deutschland nicht gibt, immer gerne bereit uns über das Problem des Users einfach so das Hirn zu zermartern..
Dann lassen wir auch anderes kleinmotorisches Geflügel nicht aus, viell. ein 125ccm Lambretta Auto oder einen Rasentrecker und gucken uns auch -mehr oder minder protestlos- zum hundersten Mal ein Foto von Guidos Mercedes an.
So ist das halt in einem guten Forum
lieben Gruß
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
... doch, doch ...
... Ein Träumchen von mir seit frühester Jugend: Mit solchem Gedöns (damals auch mit Piaggio Bravo als Gefährt ) übern Brenner und dann die Adria runter ...
Ein Ehemann aus der Familie ( Tochter von Tante, deren Ehemann ) fuhr mit der schrottreifen XT500 von Frankfurt nach Nordkap. Er sprach davon, sobald Deutschland überwunden sei, ist die Fahrt ein reiner genuss. Bis Flensburg BAB, ab dann ...
Dort angekommen genoss er die Aussicht auf den Nebel, hörte er eine Vespa. Von der PK50 stiegen 2 Franzosen runter und freuten sich, mit der Wespe diese Tour geleistet zu haben 2 Personen auf ´ner 50er Vespa, nicht ab Frankfurt, sondern ab PARIS
Hab einen Spezi kennen gelernt, der kaufte aus der Zeitung eine Simme, fuhr damals ´92 ´94 ~, mit dem Zug nach Rostock, ging in die nächste Versicherungsagentur und kaufte ein VKZ und fuhr zurück nach Frankfurt. Natürlich erstmal das Moped aus dem Schuppen gezerrt und Reifen aufgepumpt...
Der fuhr mit einer Honda ( CB oder CY, weiss nichmehr ) übern Brenner nach Rom...
Da die deutsche Autobahn gähnend langweilig ist, sind Nebenstrecken doch viel schöner, die mit ´ner 22 Km/h Agria ... DAS hat was
Weil wir hier gut drauf sind und kein Haufen von Langweilern
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Re: reflektierender 45 km/h aufkleber gesucht
Naja.. eigentlich sollte die Agria doch Bestandschutz haben.. oder?
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