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Scheiben tönen bei 6km/h Fahrzeug

Verfasst: Do 7. Nov 2024, 20:09
von erebos
Halllo zusammen

SuFu hat nichts ausgespuckt und im Internet habe ich dazu auch nichts gefunden, deshalb frage ich mal hier nach:

Darf ich bei meinem 6km/h Fahrzeug (Ligier Prima Eco6 - keine Zulassung/TüV/KfZ-Versicherung/Steuer) alle Scheiben schwarz tönen? Mal abgesehen davon, ob es "sinnvoll" ist, geht es mir erstmal nur darum, ob es rein rechtlich erlaubt wäre?!

Danke schonmal ;-)

Re: Scheiben tönen bei 6km/h Fahrzeug

Verfasst: Do 7. Nov 2024, 20:38
von guidolenz123
Front-undvordere Seitenscheiben müssen klar bleiben...(Info aus meinem Wissenschatz..trifft aber zu)...weitere Recherche bleibt Zweiflern vorbehalten...weiß mom nicht wo es so geregelt ist...ist aber so...

Re: Scheiben tönen bei 6km/h Fahrzeug

Verfasst: Fr 8. Nov 2024, 10:29
von M38A1
... und für alle anderen Scheiben die getönt werden dürfen muß die Folie eine E-Zulassung mit sichtbarer Nummer haben oder ABE / TÜV-Eintragung vorhanden sein.

Die Begründung: da "Billigfolien" sich zusammenziehen oder dehnen können ändern Sie die Eigenschaften des Sicherheitsglas im Auto durch Spannung. Dadurch könnten die Scheiben unkontrolliert zerplatzen (Verletzungsgefahr).

Es soll auch Folien geben, die so "stabil" sind, daß Sie im Notfall Probleme bei der Rettung auslösen. Also das Einschlagen der Scheibe erschweren.

"My 10 cents" ... keine Zulassung und kein TÜV bedeutet ja trotzdem, daß die STVZO und STVO gelten ...
In Summe am besten sein lassen und Ärger vermeiden - im konkreten Fall ist noch zu bedenken: da die 6Km Regelung abgeschafft wurde und sich auf den Bestandsschutz beschränkt sind regelmäßige Kontrollen wohl vorprogrammiert ...

Grüße Micha

Re: Scheiben tönen bei 6km/h Fahrzeug

Verfasst: Fr 8. Nov 2024, 12:00
von rolf.g3
Da meine Hunde es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Welt vor bösen Katzen, Eichhörnchen und Rdafahrern zu retten, ist jedesmall ein riesenradau im Golf, wenn die hinten drin sitzen und durch die Fenster rausschauen.
Ich hab eine Dose Sprühfolie bekommen, seinerzeit, und diese auf die hinteren 3 Scheiben gelehrt. Siehe da, Ruhe im Staate Dänemark :D
Auf der Dose steht nix von wegen STVO oder STVZO, is mir auch wuppe. Bei Bedarf kann die Sprühfölie wieder entfernt werden, zwar nicht so elegant wie der Hersteller das verspricht, aber immethin geht das Zeug wieder runter.
2. Aussenspiegel vorausgesetzt denke ich, das das so sogar übern TÜV kommen könnte ( Mei ne TÜVtlerin hat ebenfalls Hunde )
Die Frontscheibe darf einen Keil am oberen Rand tragen, werkseitig oder als " Vipernstreifen " aufgeklebt, von innen oder aussen, durchsichtig oder undurchsichtig, hauptsache das Zeug hat nen Stempel und ne ABE.
Die hinteren Fenster dürfen nach Belieben verklebt werden - so das Material zugelassen und abgenommen ist ( Wellenlinie und Nummer + ABE im Handschuhfach.
Die Rückleuchten dürfen ebenfalls abgetönt werden, man muss nur zwingend ein Reflektor der Farbe rot anbringen - auf jeder Seite.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... en-toenen/

Das ist der erlaubte Spaß, was man sonst machen " kann " ... 8)

gr