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Re: Windabweiser

Verfasst: Do 25. Dez 2014, 20:12
von Fuddschi
Niko hat geschrieben:gab es da mal nicht eine reglung, das wenn man es ohne Werkzeug demontieren kann, das es dann nicht eingetragen werden braucht ?
Davon weiss ich nichts, Guido müsste das wissen 101)

Re: Windabweiser

Verfasst: Do 25. Dez 2014, 20:39
von Niko
Das hörte ich in der Zeit als ich Lehrling gewesen bin ....
das wiederum war so von 1988 bis1992 072)

die quelle :
ein anderer Lehrling 090

Re: Windabweiser

Verfasst: Mo 29. Dez 2014, 15:32
von guidolenz123
Ggf könnte man sowas als Ladung deklarieren...aber drauf verlassen (2 Juristen = 3 Meinungen) würde ich micht nicht.
Punkte gibts ab dem neuen Katalog aber nicht mehr...

Re: Windabweiser

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 22:19
von Niko
Ich schaue mir mal wieder diese Dinger an, nun sehe ich da stehen "auch in glasklar, somit für die Schweiz zulässig" wie ist das nun mal als nicht Schweizer, mit solchen in schwarz (nicht für die Schweiz zulässigen) in die Schweiz einfährt und kontrolliert wird? Gilt es nun auch das die nicht zulässig sind, oder entscheidet das Land wo das KFZ zugelassen ist über eine Zulässigkeit eines ABE Teiles auch im fernen nicht Inland ?

Re: Windabweiser

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 22:35
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:Ich schaue mir mal wieder diese Dinger an, nun sehe ich da stehen "auch in glasklar, somit für die Schweiz zulässig" wie ist das nun mal als nicht Schweizer, mit solchen in schwarz (nicht für die Schweiz zulässigen) in die Schweiz einfährt und kontrolliert wird? Gilt es nun auch das die nicht zulässig sind, oder entscheidet das Land wo das KFZ zugelassen ist über eine Zulässigkeit eines ABE Teiles auch im fernen nicht Inland ?

Das kann nur ein Schweizer Anwalt beantworten.. Da ( in Helvetia) ist alles anders..