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Scheinwerfer
Verfasst: Do 12. Jan 2017, 16:52
von Erthoa721
Hallo ich würde gerne wissen ob mann farbige scheinwerfer/glühbirne einbauen darf? Welche farben sind erlaubt?
Re: Scheinwerfer
Verfasst: Do 12. Jan 2017, 17:38
von JDM Fahrer
Scheinwerfer Birnen vorn sind Weiß und nix anders.Bei Franzmann sind sie auch mal Gelb.
Was du machen kannst bau dir ein Blaulicht aus Ü-EI das kommt immer gut.
Kannst das auch anschalten im Straßenverkehr,wenn sie dich Packen kostet das ein 10 ner is Grober Unfug.
Im gegensatz zu anders Farblichen Birnen im Scheinwerfer,das wird ein wenig Teurer.Die werden dir einen erzählen von BE erloschen.
Re: Scheinwerfer
Verfasst: Do 12. Jan 2017, 17:52
von Erthoa721
Hab grad nach gelesen vorne nur weiß korrekt sonst nicht aber indrinnen alles möglich
Re: Scheinwerfer
Verfasst: Fr 13. Jan 2017, 07:49
von Fuddschi
Was du machen kannst bau dir ein Blaulicht aus Ü-EI das kommt immer gut.
Ja, das ist sehr gut, damit Fällt man bei den Wegelagerern am besten auf
Der Junge hatte noch keine scherereien mit diesen Wegelagerern

Re: Scheinwerfer
Verfasst: Fr 13. Jan 2017, 08:59
von rolf.g3
moin,
Erthoa721 hat geschrieben:Hab grad nach gelesen vorne nur weiß korrekt sonst nicht aber indrinnen alles möglich
Diese Info ist insofern falsch alsdas die Beleuchtungsangaben des Herstellers und der STVO zu beachten sind.
Unterbodenbeleuchtung, Hallogenscheinwerfer im Innenraum, blaue Leuchten ( Die Farbe blau ist nur Sondereinsatzfahrzeugen vorbehalten wie Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, usw ) oder blinkende Lichtspiele sind schlicht verboten oder ein Garant dafür von den Damen und Herren Ordnungshüter ins Gebet genommen zu werden.
Möglich ist vieles, erlaubt nur wenig ...
gruß rolf
Re: Scheinwerfer
Verfasst: Fr 13. Jan 2017, 11:53
von guidolenz123
Erthoa721 hat geschrieben:Hallo ich würde gerne wissen ob mann farbige scheinwerfer/glühbirne einbauen darf? Welche farben sind erlaubt?
Scheinwerfer (also vorn) nur weiß, außer Nebler und Arbeitsscheinwerfer. Nebler dürfen auch gelb, Arbeitsscheinwerfer ALLES. Arbeitsscheinis dürfen nicht während der Fahrt im Straßenverkehrsraum funzen.