Zusatzlampen Osram..

Hier funkt´s

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HerrToeff
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Zusatzlampen Osram..

Beitrag von HerrToeff » Do 29. Sep 2022, 07:09

Sind die Dinger zulässig oder nicht? Im text steht beides..

https://www.amazon.de/Osram-Zusatzschei ... B07SLM1CNB

Sie stellen eine verbotene Nahfeldbeleuchtung mit 240 m Reichweite dar die eine ECE Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Verkehr hat 017)

Man kann am Auto keine Glühbirne mehr wechseln ohne Jurastudium 076)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

M38A1
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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von M38A1 » Do 29. Sep 2022, 08:37

ECE Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Verkehr
Einfach gesagt Du darfst Die Dinger technisch ans Fahrzeug anbauen, keine Gefährdung für Fußgänger usw.
verbotene Nahfeldbeleuchtung mit 240 m Reichweite
Dürfen NICHT funktionieren, wenn das Abblendlicht an ist !
Nur als Zusatz-Fernlicht zusammen mit dem normalen Fernlicht
Oder separat als Arbeitsscheinwerfer mit eigenem Schalter.

Wenn Du die also komplett TÜV-konform anbauen willst brauchst Du dazu einen eigenen Schalter, der über ein Relais läuft.
Das Relais muß die Dinger abschalten, sobald das Abblendlicht an ist.
-> Also der Schalter muß an die Last (Leuchte)
-> Die Steuerleitung des Relais muß an die Steuerleitung des Relais für's Abblendlicht - wenn das Abblendlicht im betreffenden Fahrzeug über ein Relais geschaltet ist - sonst direkt ans Abblendlicht-Kabel.

Dazu brauchst Du ein Relais mit "Öffner" oder "NC" = Normally Closed - Suchbegriff "kfz relais nc"

Öffner (Normally Closed, NC): Der Öffner ist unbeschaltet oder im Ruhezustand geschlossen. Erst wenn im Steuerstromkreis ein Strom fließt, dann öffnen sich die Arbeitskontakte.

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Fichte
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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von Fichte » Do 29. Sep 2022, 08:44

Es sind "Arbeitsscheinwerfer", mithin dürfen diese beim Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr nicht angeschaltet sein. Sie sind jedoch als Zusatzanbau zugelassen, dürfen mithin montiert und als Deko mitgeführt werden, jedoch - wie zuvor geschrieben - nicht betrieben werden.

Der Betrieb ist nur im nichtöffentlichen Verkehrsraum uneingeschränkt zulässig, deshalb "Offroad-Zulassung".

In der Regel muss auch ein Relais dazwischengeschaltet werden um auszuschließen, dass die Scheinwerfer im öffentlichen Verkehr überhaupt angehen/verwendet werden können. Dasselbe und in der Regel dann, wenn das normale Licht (Abblend-/Fernlicht) eingeschaltet wird.

Meine Rechtsansicht/Meinung.... :wink:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von guidolenz123 » Do 29. Sep 2022, 09:59

O-Text

"ONROAD: LEDriving Zusatzscheinwerfer
Ob Sie nach schönen Akzenten suchen, um Ihr Fahrzeug aufzuwerten oder Sie gerne offroad bei Nacht fahren, OSRAM Zusatzscheinwerfer sind die erste Wahl. Robust und kompakt in ihrer Bauart vereinen sie eine extrem hohe optische Effizienz mit einer gleichmäßigen Ausleuchtung und einem blendungsreduzierenden Reflektor-Design.

OSRAM LEDriving Zusatzscheinwerfer sind ECE-konform, und damit für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen. Sie zeichnen sich nicht nur durch ein edles Design, sondern auch durch eine exzellente Lichtleistung aus.

osram
OFFROAD: LEDriving Arbeitsscheinwerfer
Diese kompakten, aber robusten Scheinwerfer sind für die härtesten Einsatzbedingungen ausgelegt und damit besonders strapazierfähig. Dank der intensiv weißen LEDs mit extrem hoher optischer Effizienz und des ausgeklügeltem Wärmemanagements der gesamten Lampe kann Ihre Arbeit auch bei Einbruch der Dunkelheit weitergehen. Mit einem weitreichenden Lichtkegel und intensiver Fern- und Nahfeldbeleuchtung machen diese Scheinwerfer harte Arbeit einfacher.

Mit OSRAM LEDriving Arbeitsscheinwerfern setzen Sie auch bei Nacht Ihre Arbeit fort. Bitte beachten Sie: Die OSRAM LEDriving Arbeitsscheinwerfer haben keine ECE-Zulassung. Das bedeutet, dass sie während der Fahrt nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden dürfen."


Mein Senf dazu:

Zusatzscheinis zugelassen also ok

Arbeitsscheinis anbaubar, aber nicht im Straßenverkehr zur Nutzung zugelassen....


Die gelben auf dem Dach von meinem ehem. Explorer waren Arbeits-Scheinis

Bild
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von HerrToeff » Sa 8. Okt 2022, 23:17

hab auch nix konkreteres gefunden

Zum Anbauen brauchen sie aber keine ECE Norm. Sie sind dann Teil der Dachlast, nicht des Autos

oder bedeutet das, die darf man auf die Stossstange spaxen? ...siehe das obige Foto...


und wenn ja.. in welcher Menge?


Ich bin echt verwirrt
lieben Gruß

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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von B-B » Fr 14. Okt 2022, 16:05

Grundsätzlich gilt:
Arbeiten an Motor, Bremse, Lenkung und Aufhängung/Fahrwerk bedürfen erweiterter Sachkenntniss.
Unbedarftes Basteln an besagten Teilen kann zu gefährlichen Fehlfunktionen führen.
Es besteht Gefahr für Leib und Leben!

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Re: Zusatzlampen Osram..

Beitrag von HerrToeff » Sa 15. Okt 2022, 04:39

Demnach zulässig..
lieben Gruß

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