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Profiltiefe
Verfasst: So 19. Jul 2020, 21:18
von HerrToeff
§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
Re: Profiltiefe
Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 07:36
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben: ↑So 19. Jul 2020, 21:18
§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
Aus dem Hut weiß ich das nicht, halte die Frage aus Sicherheitsgründen aber für nicht relevant. 1,6mm sind m.M.n. schon zu wenig.
Re: Profiltiefe
Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 09:26
von HerrToeff
Aber sicher. Mehr ist besser. Wobei die Profiltiefe im staubtrockenen Sommer aber nicht so relevant ist.. ausser bei Knöllchen eben.
Inwieweit die Aquaplaning Gefahr für ein 25kmh oder 45er Gefährt jetzt besteht oder nicht sei bitte auch keine Diskussion.
ich würds halt gern wissen, das ist alles
Re: Profiltiefe
Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 09:56
von guidolenz123
Text §36 StVO
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Fazit:
Vom Wortlaut etc her reicht für LKFZ 1mm nicht. Das sind schließlich keine Einspurfahrzeuge und/oder Gleichgestellte..............bei APE (und vergleichbaren Fahrzeugen) mit 25Km/h-Begrenzung (gilt als Mofa seit 2017 bei V-max von 25 Km/h und max 50ccm) dürfte 1mm genug sein.
Fahrräder mit Hilfsmotor ist eine offizielle Bezeichnung für Mofa.
Re: Profiltiefe
Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 10:04
von HerrToeff
Habisch auch gedacht .. aber gestern in meiner COC gelesen dass es nach den Normen für Kleinkräfträdern geprüft sei..
Wird wohl wieder ne Frage ohne gültige Antwort sein

Re: Profiltiefe
Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:05
von Fichte
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 20. Jul 2020, 09:56
Text §36 StVO
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei
Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Fazit:
Vom Wortlaut etc her reicht für LKFZ 1mm nicht. Das sind schließlich keine Einspurfahrzeuge und/oder Gleichgestellte..............bei APE (und vergleichbaren Fahrzeugen) mit 25Km/h-Begrenzung (gilt als
Mofa seit 2017 bei V-max von 25 Km/h und max 50ccm) dürfte 1mm genug sein.
Fahrräder mit Hilfsmotor ist eine offizielle Bezeichnung für
Mofa.
Das (Zulassungsfreie, bis 350 kg usw.) Leichtkraftfahrzeug ist aber auch kein Kraftfahrzeug im eigentlichen Sinne der StVO. Auch nach der Richtlinie (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32002L0024) über die Typgenehmigung von (zulassungsfreien) vierrädrigen Leichtkraftfahzeugen) wird ausgeführt, dass dieselben den Mopeds zugehörig sind/gleichgestellt werden.
Im Ergebnis daher und im Falle einer Kontrolle meiner Ansicht nach mindestens 1 mm ausreichend. Aber wieder mal eine wertvolle Diskussionsgrundlage mit der Rennkontrolle bzw. Gericht....

Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 08:50
von guidolenz123
OK ...nicht wirklich trittfest unsere Verordnungs-bzw. Gesetz-Geber...

Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 16:47
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben: ↑So 19. Jul 2020, 21:18
§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
Da haste mal wieder was ausgegraben...

Deien Spezialität!!!
Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 19:01
von HerrToeff
ja ...
Die Sache kann aber noch verzwickter werden ... zn bei dreirädrigem 25kmh Ape

- reifenstrafe.jpg (131.59 KiB) 8095 mal betrachtet
Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 21:00
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2020, 19:01
ja ...
Die Sache kann aber noch verzwickter werden ... zn bei dreirädrigem 25kmh Ape
reifenstrafe.jpg
Und wo steht extras zu den notwendigen „mm“....
Siehe oben, Guido 1,6, ich 1,0, Diskussionsgrundlage mit der „Rennleitung“...

Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 21:04
von HerrToeff
nö ..da steht aber Ausnahme für Mofas ..
da gibts keine Strafe?
Re: Profiltiefe
Verfasst: Di 21. Jul 2020, 21:16
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2020, 21:04
nö ..da steht aber Ausnahme für Mofas ..
da gibts keine Strafe?
Diskussionsgrundlage....
Kannst Dich gerne auf mich oder auf die „Gleichstellung“ berufen...

Re: Profiltiefe
Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 11:56
von Rennfahrer25
Zur Sicherheit vielleicht nochmal beim Autohändler nachfragen

Re: Profiltiefe
Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 13:47
von guidolenz123
Rennfahrer25 hat geschrieben: ↑Mi 11. Nov 2020, 11:56
Zur Sicherheit vielleicht nochmal beim Autohändler nachfragen
Na ja...
"Rauchen ist unschädlich"
Gezeichnet
Dr. Marboro

Re: Profiltiefe
Verfasst: Fr 13. Nov 2020, 20:03
von HerrToeff
Beim Autohändler nachfragen
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