Profiltiefe

Alles was quietscht und rattert....

Moderator: guidolenz123

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Beitrag von HerrToeff » So 19. Jul 2020, 21:18

§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
lieben Gruß

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Re: Profiltiefe

Beitrag von guidolenz123 » Mo 20. Jul 2020, 07:36

HerrToeff hat geschrieben:
So 19. Jul 2020, 21:18
§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
Aus dem Hut weiß ich das nicht, halte die Frage aus Sicherheitsgründen aber für nicht relevant. 1,6mm sind m.M.n. schon zu wenig.
Gruß Guido
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Re: Profiltiefe

Beitrag von HerrToeff » Mo 20. Jul 2020, 09:26

Aber sicher. Mehr ist besser. Wobei die Profiltiefe im staubtrockenen Sommer aber nicht so relevant ist.. ausser bei Knöllchen eben.

Inwieweit die Aquaplaning Gefahr für ein 25kmh oder 45er Gefährt jetzt besteht oder nicht sei bitte auch keine Diskussion.

ich würds halt gern wissen, das ist alles
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Re: Profiltiefe

Beitrag von guidolenz123 » Mo 20. Jul 2020, 09:56

Text §36 StVO

Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Fazit:

Vom Wortlaut etc her reicht für LKFZ 1mm nicht. Das sind schließlich keine Einspurfahrzeuge und/oder Gleichgestellte..............bei APE (und vergleichbaren Fahrzeugen) mit 25Km/h-Begrenzung (gilt als Mofa seit 2017 bei V-max von 25 Km/h und max 50ccm) dürfte 1mm genug sein.

Fahrräder mit Hilfsmotor ist eine offizielle Bezeichnung für Mofa.
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Re: Profiltiefe

Beitrag von HerrToeff » Mo 20. Jul 2020, 10:04

Habisch auch gedacht .. aber gestern in meiner COC gelesen dass es nach den Normen für Kleinkräfträdern geprüft sei..

Wird wohl wieder ne Frage ohne gültige Antwort sein :lol:
lieben Gruß

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Re: Profiltiefe

Beitrag von Fichte » Mo 20. Jul 2020, 12:05

guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 09:56
Text §36 StVO

Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Fazit:

Vom Wortlaut etc her reicht für LKFZ 1mm nicht. Das sind schließlich keine Einspurfahrzeuge und/oder Gleichgestellte..............bei APE (und vergleichbaren Fahrzeugen) mit 25Km/h-Begrenzung (gilt als Mofa seit 2017 bei V-max von 25 Km/h und max 50ccm) dürfte 1mm genug sein.

Fahrräder mit Hilfsmotor ist eine offizielle Bezeichnung für Mofa.
Das (Zulassungsfreie, bis 350 kg usw.) Leichtkraftfahrzeug ist aber auch kein Kraftfahrzeug im eigentlichen Sinne der StVO. Auch nach der Richtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32002L0024) über die Typgenehmigung von (zulassungsfreien) vierrädrigen Leichtkraftfahzeugen) wird ausgeführt, dass dieselben den Mopeds zugehörig sind/gleichgestellt werden.

Im Ergebnis daher und im Falle einer Kontrolle meiner Ansicht nach mindestens 1 mm ausreichend. Aber wieder mal eine wertvolle Diskussionsgrundlage mit der Rennkontrolle bzw. Gericht.... 019)
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Re: Profiltiefe

Beitrag von guidolenz123 » Di 21. Jul 2020, 08:50

OK ...nicht wirklich trittfest unsere Verordnungs-bzw. Gesetz-Geber... :mrgreen:
Gruß Guido
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Re: Profiltiefe

Beitrag von macbloke » Di 21. Jul 2020, 16:47

HerrToeff hat geschrieben:
So 19. Jul 2020, 21:18
§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Bedeutet dies das Lkfz mit VKZ nur 1mm Profil Mindesttiefe haben müssen?
Da haste mal wieder was ausgegraben...:-) Deien Spezialität!!!
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Re: Profiltiefe

Beitrag von HerrToeff » Di 21. Jul 2020, 19:01

ja ... :oops:


Die Sache kann aber noch verzwickter werden ... zn bei dreirädrigem 25kmh Ape
reifenstrafe.jpg
reifenstrafe.jpg (131.59 KiB) 5305 mal betrachtet
lieben Gruß

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Re: Profiltiefe

Beitrag von Fichte » Di 21. Jul 2020, 21:00

HerrToeff hat geschrieben:
Di 21. Jul 2020, 19:01
ja ... :oops:


Die Sache kann aber noch verzwickter werden ... zn bei dreirädrigem 25kmh Ape

reifenstrafe.jpg
Und wo steht extras zu den notwendigen „mm“.... :?

Siehe oben, Guido 1,6, ich 1,0, Diskussionsgrundlage mit der „Rennleitung“... 019)
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Re: Profiltiefe

Beitrag von HerrToeff » Di 21. Jul 2020, 21:04

nö ..da steht aber Ausnahme für Mofas ..

da gibts keine Strafe?
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Re: Profiltiefe

Beitrag von Fichte » Di 21. Jul 2020, 21:16

HerrToeff hat geschrieben:
Di 21. Jul 2020, 21:04
nö ..da steht aber Ausnahme für Mofas ..

da gibts keine Strafe?
Diskussionsgrundlage.... :wink:

Kannst Dich gerne auf mich oder auf die „Gleichstellung“ berufen... 072)
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Re: Profiltiefe

Beitrag von Rennfahrer25 » Mi 11. Nov 2020, 11:56

Zur Sicherheit vielleicht nochmal beim Autohändler nachfragen 101)

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Re: Profiltiefe

Beitrag von guidolenz123 » Mi 11. Nov 2020, 13:47

Rennfahrer25 hat geschrieben:
Mi 11. Nov 2020, 11:56
Zur Sicherheit vielleicht nochmal beim Autohändler nachfragen 101)

Na ja...


"Rauchen ist unschädlich"

Gezeichnet

Dr. Marboro


:wink: :wink: :wink:
Gruß Guido
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Re: Profiltiefe

Beitrag von HerrToeff » Fr 13. Nov 2020, 20:03

Beim Autohändler nachfragen :lol:


Expertenwissen pur
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