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Neue EU-Norm

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 23:13
von guidolenz123
Hallo an Alle ,die mit den Kleinsten der Kleinen durch die Welt zuckeln. Pünktlich zum 1. April 2010 läßt die Europäische Union wieder mal den Regulierungswutschimmel über die Lande jagen.
Da die LKFZ meist niedriger sind als die üblichen KFZ,soll ab Sommer dieses Jahres es zur Vorschrift werden, daß LKFZ und ähnliche Fahrzeuge im innerstädtischen Bereich in der Manier von Kinderrädern jeweils mittig hinten und vorne im Bereich der Stoßstangen eine mindestens 170cm hoch aufragende Fahne befestigen in Signalorange.
Für Nachtfahrten müssen diese Fahnen fluoreszierend sein.
Bei Überlandfahrten sind dann sogar vier solcher Fahnen--eine an jeder Fahrzeugecke-- vorgeschrieben. Bei wiederholten Zuwiderhandlung gegen diese neue EU-Norm mit der Richtlinienkennzahl 0815 / 4711 soll als Sanktion das öffentliche Zurschaustellen der Tatfahrzeuge mit anschließender Verarbeitung derselben zu Tupperware verfügt werden. Diese Regelung soll übergangsweise bis zum 1.April 2011 gelten und hiernach soll diese Bestimmung weiter verschärft werden.
Die vorgeschriebenen Fahnen sind ab morgen--1.April 2010-- in allen Filialen der anonymen Alkoholiker sowie in Altenheimen ,Kindergärten und Justizvollzugsanstalten zum Gesamtpreis von 755 € pro Satz erhältlich.
Bei ebay sind bereits Selbstbausätze für 435 € angeboten worden.
Einen schönen Tag noch...
Guido

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 23:21
von TaBi
sehr schöne Idee..


April, April....

.....soll ich weitermachen????

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 23:24
von guidolenz123
Klar
Guido

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 23:31
von TaBi
....ich nicht!!-

Aber RTL hat gerade über die Einführung einer Mautabgabe für Wohnwagen berichtet.-

Zu zahlen für 1-achszige 50,- € für 2-achsige 100 € aufs Jahr

Oh je.... ich hab das falsche Unterforum gewählt.....
.

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 19:51
von Gewitterhexe
Lieber Guido, es ist sehr aufmerksam von Dir, uns bereits auf die neue Verordnung bezüglich der Fähnchen hinzuweisen. Du hättest noch die Anlage B zur o.g. Verordnung erwähnen können, welche einen weiteren wichtigen Sicherheitsaspekt regelt: die Helmpflicht. Für minderjährige Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrer wird der Integralhelm Vorschrift, volljährige Insassen dürfen sich auf eigene Gefahr mit einem sog. Jethelm begnügen. Wobei jetzt bereits von Verkehrsrechtsexperten darauf hingewiesen wird, dass das Tragen des Jethelms zwar der Verordnung Genüge tut, juristische Probleme aber nicht ausgeschlossen werden können, falls tatsächlich ein Unfall mit beispielsweise Kieferknochenfraktur geschieht. Hier wird sich eventuell der Jethelmträger ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen, denn er hätte ja einen Integralhelm aufsetzen können. So kann der Anspruch auf Schmerzensgeld verloren gehen!
Für Nachtfahrten gibt es auch hier zusätzliche Vorschriften: vorn, hinten und zu beiden Seiten des Helmes wird jeweils ein LED-Blinklicht aufgeklebt. Der ADAC hat diese vorrätig. Billige Plagiate sind bereits in den Euro-Läden aufgetaucht, aber Vorsicht, die Farbe MUSS passend zu den Fähnchen gewählt werden.

Wünsche Euch allen in diesem Sinne weiterhin eine sichere Fahrt!!!! :mrgreen:

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 19:57
von guidolenz123
@ Gewitterhexe
Wohl auch vom Fach ?!?!?
Guido

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 20:21
von Gewitterhexe
Aber nein .. :lol: ..

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 20:56
von guidolenz123
Gewitterhexe hat geschrieben:Aber nein .. :lol: ..
Alle Achtung für Diktion und Inhalt !!!!!!

:o :o :o :wink: :wink: :wink: :D :D :D :!: :!: :!: :P :P :P :P :P
Guido