Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
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Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Hallöle. Mal wieder eine Frage an die Gemeinde. In vielen Videos sah ich Tablets am/im Cockpit vieler überdachter Glühkerzenautos. In Fahrtstellung N ließ sich die Rfk (Rückfahrkamera) per Touchbutton einschalten. In Fahrtstellung R schaltete sie sich automatisch ein. Bei Vorwärts war nie was zu sehen. Da Sicherheit ja ganz oben angesiedelt sein sollte... Ich hätte ein gutes Gefühl wenn sich bei Vorwärtsfahrt die Rfk zuschalten ließe. Dann hätte ich Rück- und Außenspiegel und eben die Kamera. Ich hätte das gern. Weiß wer was genaueres? Geht das mit diesen Systemen? Tante Gurgl hat mir nichts gezeigt.
Grüße aus Berlin
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Ich dachte zuerst.........hast Du keine Windschutzscheibe....?????Phenoh hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 11:53Hallöle. Mal wieder eine Frage an die Gemeinde. In vielen Videos sah ich Tablets am/im Cockpit vieler überdachter Glühkerzenautos. In Fahrtstellung N ließ sich die Rfk (Rückfahrkamera) per Touchbutton einschalten. In Fahrtstellung R schaltete sie sich automatisch ein. Bei Vorwärts war nie was zu sehen. Da Sicherheit ja ganz oben angesiedelt sein sollte... Ich hätte ein gutes Gefühl wenn sich bei Vorwärtsfahrt die Rfk zuschalten ließe. Dann hätte ich Rück- und Außenspiegel und eben die Kamera. Ich hätte das gern. Weiß wer was genaueres? Geht das mit diesen Systemen? Tante Gurgl hat mir nichts gezeigt.
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..was soll die Kamera nach vorn bringen. außer man benutzt sie als Aufzeichnungsgerät...
dann las ich (nach genauerem Hinschauen) ,dass Du beim Vorwärtsfahren quasi einen zusätzlichen Rückspiegel/Kamera willst...
Aber wozu...zeigt doch beides das Gleiche...außer vlt etwas mehr von deiner Heck-Stoßstange in der Kamera....
Aber was soll das wirklich bringen ?
Wieder...
Normalerweise sind solche Kombi-Bildschirme ja für Einparken gedacht und ansonsten für Navi/Radio etc....deshalb wird es sowas, wie Du es wünschst eben gerade nicht gewollt bzw würde sogar die anderen Funktionen stören/den Bildschirm blockieren..
Gruß Guido
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
moin,
Ich kenne ein System vom X-Type, der hat ´nen Bildschirm in der Mittelkonsole. Der is gut für Navi, Radio, Rfk, usw, und eben auch für TV.
Sobald sich die Karre bewegt, geht der Bidschirm in den offline - mode und man sieht: Nix !
Der Betrieb als TV-Wiedergabegerät war seinerzeit im Fahrzeug Verboten - während der Fahrt.
Wenn Du mit dauerbetrieb Heckkammera vorwärts fährst, so is das verboten.
Solltest Du in eine Verkehrskontrolle kommen, wird Deine Karre stillgelegt werden.
Mittlerweile gibt es sicherlich für kleines Geld RFK samt Bildschirm die sich einschalten wenn der R-Gang eingelegt wird ( stromversorgung )
Diese Stromversorgung kannst Du dauerhaft bewerkstelligen, fertig.
An der Elektronik des Fahrzeugs würde ich keinesfalls basteln. Zusatzgeräte anbringen, die zur Not auch schnell wieder zurückgebaut werden können ist mMn iO.
ZB sowas:
https://www.amazon.de/Lescars-Parksenso ... B06XSJFVZW
Ist aber im Fahrbetrieb als Dauerschleife verboten !
gruß rolf
Ich kenne ein System vom X-Type, der hat ´nen Bildschirm in der Mittelkonsole. Der is gut für Navi, Radio, Rfk, usw, und eben auch für TV.
Sobald sich die Karre bewegt, geht der Bidschirm in den offline - mode und man sieht: Nix !
Der Betrieb als TV-Wiedergabegerät war seinerzeit im Fahrzeug Verboten - während der Fahrt.
Wenn Du mit dauerbetrieb Heckkammera vorwärts fährst, so is das verboten.
Solltest Du in eine Verkehrskontrolle kommen, wird Deine Karre stillgelegt werden.
Mittlerweile gibt es sicherlich für kleines Geld RFK samt Bildschirm die sich einschalten wenn der R-Gang eingelegt wird ( stromversorgung )
Diese Stromversorgung kannst Du dauerhaft bewerkstelligen, fertig.
An der Elektronik des Fahrzeugs würde ich keinesfalls basteln. Zusatzgeräte anbringen, die zur Not auch schnell wieder zurückgebaut werden können ist mMn iO.
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Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Ich pflichte dem letzten Vorredner (Rolf) bei, die Änderung dieser Elektronik zum Zwecke der Entfremdung als zweiten Rückfahrspiegel stellt einen Eingriff in die herstellerseitig vorgegebene Elektronik dar und kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Nur spezielle Geräte dürfen hierfür benutzt werden, andernfalls droht eine Strafe nach § 21 Abs. 1 (a), S. 1 und S. 2 StVO.
Möglichkeiten hierzu werden hingegen und in anderen Foren durchaus erläutert (siehe PN).
Nur spezielle Geräte dürfen hierfür benutzt werden, andernfalls droht eine Strafe nach § 21 Abs. 1 (a), S. 1 und S. 2 StVO.
Möglichkeiten hierzu werden hingegen und in anderen Foren durchaus erläutert (siehe PN).
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Vielen Dank für die Aussagen zum Thema. Dann leb ich halt mit dem Gewaltigen Schwarzen Loch hinter dem Auspuff. Vielleicht sollte man ja nicht alle Toten Winkel ausrotten. Das Artensterben ist schon schlimm genug. Im Grunde scheint es auch nicht nötig zu sein. Es wäre lediglich ein kleines Gütchen (Goodie).
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Hmmmm...in echt....???Fichte hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 15:11Ich pflichte dem letzten Vorredner (Rolf) bei, die Änderung dieser Elektronik zum Zwecke der Entfremdung als zweiten Rückfahrspiegel stellt einen Eingriff in die herstellerseitig vorgegebene Elektronik dar und kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Nur spezielle Geräte dürfen hierfür benutzt werden, andernfalls droht eine Strafe nach § 21 Abs. 1 (a), S. 1 und S. 2 StVO.
Möglichkeiten hierzu werden hingegen und in anderen Foren durchaus erläutert (siehe PN).
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html
oder meinst Du eher
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
Hast ggf das "Z" zu StVO (StVZO) vergessen.....????
Sonst steh' ICH ggf auf'm Schlauch..???
Gruß Guido
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 18:09Hmmmm...in echt....???Fichte hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 15:11Ich pflichte dem letzten Vorredner (Rolf) bei, die Änderung dieser Elektronik zum Zwecke der Entfremdung als zweiten Rückfahrspiegel stellt einen Eingriff in die herstellerseitig vorgegebene Elektronik dar und kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Nur spezielle Geräte dürfen hierfür benutzt werden, andernfalls droht eine Strafe nach § 21 Abs. 1 (a), S. 1 und S. 2 StVO.
Möglichkeiten hierzu werden hingegen und in anderen Foren durchaus erläutert (siehe PN).
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html
oder meinst Du eher
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
Hast ggf das "Z" zu StVO (StVZO) vergessen.....????
Sonst steh' ICH ggf auf'm Schlauch..???
Isch ja jetzt mal wieder richtig peinlich....
§ 23 Abs. 1 (a) S.1 und S.2 StVO....
Dieses halt...
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
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Re: Rückfahrkamera bei Vorwärtsfahrt
Jetzt weiß ich, was Du meinst......
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