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Lenkhilfe

Verfasst: Di 26. Mär 2019, 21:04
von Alminchen
Wer erteilt die Genehmigung für eine Lenkhilfe für Behinderte?
Muss die Lenkhilfe auch bei Leichtkraftfahrzeugen vom TÜV/Dekra abgenommen werden?

Re: Lenkhilfe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 09:36
von Mack
Hallo,
wenn die KK die Lenkhilfe bezahlt, am besten da nachfragen.
Wenn sich das um einen schraubbaren "Knubbel" fürs Lenkrad (von z.B. ATU) handelt, wird nichts eingetragen

Re: Lenkhilfe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 09:48
von guidolenz123
Ich gehe davon aus, dass Du keine Servolenkung meinst....sondern einen Knauf..
Wozu braucht man sowas bei einem LKFZ...für Traktoren ohne Lenkunterstützung macht das Sinn...aber für LKFZ kann ich mir keine sinnvolle Verwendung vorstellen...die lenken doch eh schon fast von alleine...
Die Knubbel haben meines Wissens auch keine ABE...und sind wohl auch nicht ohne Weiteres eintragbar bzw nur unter Auflagen und nicht pauschal..

https://www.focus.de/auto/ratgeber/auto ... 47480.html

https://www.ebay.de/itm/Lenkhilfe-Lenkr ... SwzsNcrvst

Re: Lenkhilfe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 13:06
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Wozu braucht man sowas bei einem LKFZ...für Traktoren ohne Lenkunterstützung macht das Sinn...aber für LKFZ kann ich mir keine sinnvolle Verwendung vorstellen...die lenken doch eh schon fast von alleine...
Ja, aber:

Wenn die Kiste auf Handgas/Bremse umgebaut ist, heißt ein Handhebel diese Aufgaben übernimmt, hat man nurnoch eine Hand zum Lenken.
Daher ist ein Knauf ( mE ) zwingend notwendig !
Diese gibt es im gut sortierten Fachhandel ( Autoteilehandel ) oder im Netz, auf jedenfall ist die Nummer mit der Wellenlienie wichtig( ohne die wird der Kram nicht eingetragen / weiß jetzt grad nicht wie diese Nummer korrekt heißt )
War dereinst mit einem Lieferwagen unterwegs, der einzigste Schrotthaufen deutschlands, für den man nichtmalmehr TÜV kaufen konnte ... mein damaliger Chef tat es aber trotzdem ...
Egal: Wurde angehalten: Dieselprobe wurde gezogen ( das bislang einzigste mal in meiner Laufbahn als Führerscheinbesitzer ), Der Knauf wurde bemängelt ( mußte ihn sofort abschrauben, sonst keine Weiterfahrt ) weil er nicht eingetragen war und gewogen wurde die Karre ( War zu diesem Zeitpunkt leer !!!, trotzdem wurde ich gewogen !!! )

Hab das mal gefunden:

Abnehmbare Lenkhilfe und Vorschriften
Bei Lenkhilfen ist zu beachten, dass nur Personen, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, eine Lenkhilfe verwenden dürfen. Daher muss eine Lenkhilfe abnehmbar bzw. wegzuklappen sein, wenn das Fahrzeug von einer nichtbehinderten Person gefahren wird. Diese Vorschriften werden von einer entsprechenden TÜV-Richtlinie festgelegt. Nach Einbau der Lenkhilfe ist es notwendig, dass das umgebaute Fahrzeug beim TÜV bzw. der Dekra vorgeführt wird. Das dort erhaltene Gutachten muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit die Lenkhilfe in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

Zu finden hier :

http://behindertengerechter-autoumbau.d ... ilfe-auto/

Bitte berichte

gruß rolf