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CORSA 25km?

Verfasst: Mo 19. Jan 2026, 17:07
von bulleryan
hallo,
bin neu im Forum

was ich heute gesehen hab, OPEL CORSA 25km / kleines Nummerschild wie ist das möglich?

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Re: CORSA 25km?

Verfasst: Mo 19. Jan 2026, 17:43
von guidolenz123
Illegal

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Mo 19. Jan 2026, 19:56
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 19. Jan 2026, 17:43
Illegal
023)

Vielleicht irgendwann mal fälschlich als Krankenfahrstuhl in Verkehr gekommen. Gerät man an jemanden des Trachtenvereins der sich auskennt sind fahrt und leben des Fahrzeugs beendet ..

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Mo 19. Jan 2026, 21:14
von bulleryan
könnte sein, da lagen Krücken drinnen.

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Mo 19. Jan 2026, 23:49
von guidolenz123
bulleryan hat geschrieben:
Mo 19. Jan 2026, 21:14
könnte sein, da lagen Krücken drinnen.
Noch illegaler 019)

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Di 20. Jan 2026, 05:27
von Metaphysik
Es gab scheinbar mal Wildwest Zeiten um die 2000er wo Zulassungsbehörden auch weit von der damaligen Spezifikation (Gewicht, Sitze), auf 25 km/h Fahrzeuge gedrosselte Fahrzeuge fälschlich als Krankenfahrstühe zuließen. Der damalige Verwaltungsfehler wird auch heute noch "geheilt", wenn so ein Corsa oder auch gerne Fiat Panda mal an jemanden gerät der sich im Rechtschaos zu diesen Fahrzeugen auskennt. Also heißt es bei einer Kontrolle beten :lol:

Dazu kommt noch das man für 25 Km/h Krankenfahrstühle unabhängig vom Alter mindestens eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung braucht. Wäre dies nicht so hätte ich schon lange ein entsprechendes Teil eingelagert ..

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Di 20. Jan 2026, 06:28
von bulleryan
stimmt das so?



In Deutschland gelten für Krankenfahrstühle (auch motorisierte Krankenfahrstühle oder Seniorenmobile/Elektromobile genannt) klare gesetzliche Vorgaben aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 4 FeV. Diese Fahrzeuge sind führerscheinfrei, wenn sie die Definition erfüllen.
Hier die wichtigsten aktuellen Spezifikationen (Stand 2025/2026):

Maximales zulässiges Gesamtgewicht (zulässige Gesamtmasse): 500 kg
(das umfasst Fahrzeug + Batterien + Fahrer + eventuelle Zuladung)
Leermasse (Leergewicht ohne Fahrer, aber inkl. Batterien): max. 300 kg
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH): max. 15 km/h
(darf nicht höher liegen, sonst gilt das Fahrzeug nicht mehr als Krankenfahrstuhl, sondern z. B. als Kleinkraftrad mit Führerscheinpflicht)
Breite (über alles): max. 110 cm
Antrieb: Nur Elektroantrieb erlaubt (kein Verbrennungsmotor mehr bei neuen Modellen)
Sitze: Nur ein Sitz (einsitzig)
Zweck: Muss nach Bauart für den Gebrauch durch körperlich behinderte oder gebrechliche Personen bestimmt sein

Führerschein / Fahrerlaubnis:

Kein Führerschein erforderlich (auch kein Mofa-Führerschein oder Prüfbescheinigung mehr seit 2002).
Mindestalter: Bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h gilt ein Mindestalter von 15 Jahren (§ 10 FeV). Unter 10 km/h gibt es keine Altersgrenze.

Zusätzliche Pflichten:

Bei mehr als 6 km/h bbH ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (meist mit Versicherungskennzeichen).
Betriebserlaubnis / Typgenehmigung ist in der Regel erforderlich (wird aber vom Hersteller mitgeliefert).
Wenn ein Fahrzeug diese Grenzen überschreitet (z. B. >15 km/h, >500 kg, mehr Sitze), gilt es nicht mehr als Krankenfahrstuhl → dann meist Führerschein Klasse AM oder höher nötig.

Zusammengefasst die Kern-Grenzwerte für einen echten, führerscheinfreien Krankenfahrstuhl:
EigenschaftGrenzwertZulässiges Gesamtgewichtmax. 500 kgLeermasse (ohne Fahrer)max. 300 kgBauartbedingte Höchstgeschwindigkeitmax. 15 km/hBreitemax. 110 cmAntriebNur ElektroSitzeNur 1 SitzFührerscheinNicht erforderlichMindestalter (>10 km/h)15 Jahre

Falls du ein konkretes Modell hast, kann man prüfen, ob es genau in diese Kategorie fällt. Die meisten aktuellen 15-km/h-Scooter für Senioren erfüllen diese Kriterien.

https://grok.com

Re: CORSA 25km?

Verfasst: Di 20. Jan 2026, 11:31
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Di 20. Jan 2026, 05:27
Es gab scheinbar mal Wildwest Zeiten um die 2000er wo Zulassungsbehörden auch weit von der damaligen Spezifikation (Gewicht, Sitze), auf 25 km/h Fahrzeuge gedrosselte Fahrzeuge fälschlich als Krankenfahrstühe zuließen. Der damalige Verwaltungsfehler wird auch heute noch "geheilt", wenn so ein Corsa oder auch gerne Fiat Panda mal an jemanden gerät der sich im Rechtschaos zu diesen Fahrzeugen auskennt. Also heißt es bei einer Kontrolle beten :lol:

Dazu kommt noch das man für 25 Km/h Krankenfahrstühle unabhängig vom Alter mindestens eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung braucht. Wäre dies nicht so hätte ich schon lange ein entsprechendes Teil eingelagert ..
DITO