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Re: Neuer Aixam

Verfasst: So 5. Feb 2017, 23:41
von JDM Fahrer
Ich werde morgen mal zur Gemeinde gehen und Fragen.Ordnungsamt denke wird der Richtige ansprechpartner für mich sein.
Soll der Sachbearbeiter mir eine erlaubnis erteilen das ich hinter mein Ü-Ei nun eine Anhänger bammel darf.
Hoffe das Klappt,Nicht das der Sachbearbeiter mich zum Bürgermeister bringt.Mit dem Affen kann ich nicht soooooo gut haben uns auf jeder zweiten Gemeindesitzung in der Wolle.
Weil dann wird das nix mit Ü-EI und anhänger wenn der Affe das entscheiden soll.

Aber egal ab morgen werde ich sicher die lachnummer sein bei der Gemeinde.Hoffe nur die sagen nicht Alter Mann geh zu Fuß oder Sterb mal du bist ja Voll auf Droge mit deinem Ü-EI und Anhänger.

Also bei alles Liebe Herr Toeff,
wo bekommst du so ein Wissen her 017) 017) 017)
Ein Sachbearbeiter kann nix Erlauben oder Verbieten was KFZ angeht.Sprich also ob ich ein Anhänger an mein Ü-EI bammen darf.Nicht mal der Bürgermeister oder der Gemeindedirektor kann das entscheiden.
Nicht einmal die Polizei kann das Erlauben oder Verbieten.
Das ist sache von einem TÜV Futzie nur der kann Sagen ist erlaubt oder nicht und auch der hat Gesetze einzuhalten.

Aber ich Frage noch mal bei unserem Großbauern nach der kennt den Bürgermeister die sitzen immer in der Kneipe am Tisch.
Vielleicht hat der Einfluss das ich die Erlaubnis von ihm bekomme Ü-EI mit Anhänger zu fahren.
Der ist bei uns im Dorf die nummer eins!!!was der Sagt das ist Gesetz,Nur für mich nicht!!!Auf Menschen mit Gummistiefeln und korthosen höre ich nicht!!! 023) 023) 023)

Re: Neuer Aixam

Verfasst: Di 21. Feb 2017, 20:38
von HerrToeff
JDM Fahrer hat geschrieben:...

Also bei alles Liebe Herr Toeff,
wo bekommst du so ein Wissen her 017) 017) 017)
Ein Sachbearbeiter kann nix Erlauben oder Verbieten was KFZ angeht.Sprich also ob ich ein Anhänger an mein Ü-EI bammen darf.Nicht mal der Bürgermeister oder der Gemeindedirektor kann das entscheiden.
Nicht einmal die Polizei kann das Erlauben oder Verbieten.
Das ist sache von einem TÜV Futzie ... 023) 023) 023)

Der Landkreis kann sehr wohl bestimmte Sachen erlauben oder verbieten in seiner Satzung.

Mein Wissen kommt von einem TÜV Prüfer, der mir erzählte das ein Mofa ja ein Fahrrad mit Hilfmotor sei, und deswegen ein Fahrradanhänger mitgeführt werden dürfe solange er das Licht nicht verdecke. War wohl in den 90ern. Man liest im Internet mal so, mal anders. Meine Schwalbe hat typgeprüfte AHK, an die Enduro kommt mir kein Hänger, warum sollte ich mich weiter schlau machen?

Für PKW gilt, das Einradanhänger bis 75 kg zulassungsfrei sind. ZB Messräder. Was deren Halterung am Auto betrifft, keine Ahnung ob die Kofferraumkannte, die denen als Aufnahme dient, extra als AHK genehmigt sein muss, interressiert mich auch echt nicht.

Für Mopedanhänger gilt eine ABE Pflicht, zulassungsfreiheit und Wiederholungskennzeichen, siehe
http://www.mehner.info/mopedanhaenger-r ... anleitung/

Der einfacheit halber nimm einen kleinen PKW Anhänger. Ich denke, man könnte ihn auf 45kmh oder 60kmh umschreiben lassen, dann wäre er zulassungsfrei mit Wiederholungskennzeichen am Motorrad und möglicherweise auch am Leichtkfz. Präziseres bei Mehner.

Frag am besten beim Hersteller ob die nicht eine AHK im Programm haben. Dann einfach kaufen und ranbauen.

Re: Neuer Aixam

Verfasst: Di 21. Feb 2017, 20:46
von HerrToeff
Metaphysik hat geschrieben:
Noch eins zur AHK - vielleicht ist eine (ab Werk) angebrachte AHK zulässig weil in der COC enthalten. Ob man da aber, abgesehen von einer Plastikhenne, irgendwas anhängen darf im öffentlichen Straßenverkehr ist eine andere Frage ..

Bild
Natürlich darfst Du mit einer Ahk auch was anderes ziehen als ein Plastikhuhn.

Re: Neuer Aixam

Verfasst: Di 21. Feb 2017, 21:09
von HerrToeff
Generell ist einfach immer öfter auch das unerwartete möglich ...

Bild

fragt aber bitte nicht mich, sondern lieber jemand der sich genau damit auskennt ..
http://www.heigl-fritz.de/