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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 09:26
von rolf.g3
moin,

Wir haben hier in der Gegend das Glück das die Trachtenvereinsmitglieder zwar keine Ahnung haben wenn´s um Ü-Eier geht, doch lassen die den gemeinen Ü-Ei-Fahrer meist in Ruhe aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung.
Schon lustig was die sich so einfallen lassen...
Meine Frau war in einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Es wurde jedes Fahrzeug kontrolliert, also auch Sie mit ihrem M.Go. Die Risse sollten sofort in einer Fachwerkstatt repariert werden, sonst würde das Fahrzeug instabil --- ein kleiner Riss unter der Windschutzscheibe und ein kleiner Riss im Türrahmen... lächerlich, ist das Fahrzeug doch mit einem tragenden Rahmen ausgestattet...
Wegen nicht angeschnallt haben die mich angehalten, es fehle zusätzlich das vordere Kennzeichen, ein andermal war das Vers.Kennzeichen angeblich abgelaufen...
Lustig mit anzusehen wie die Jungs und Mädels um die Kisten schleichen, ratlos, völlig überfordert.
Noch nie wurde mein Wort in Sachen LKFZ derart angezweifelt das ich etwas beweisen muß. Ein " ... das ist so und soll so sein " war bislang immer aureichend.
Die Neugierde ist derart groß, das neulich ein BKFZ ( Bulizeikraftfahreug ) hinter unserem LKFZ herfuhr, ich bemerkte das Blaulichtauto recht spät und fuhr im Baustellenbereich, Tempo 50, mit guten 60 :roll: , die uniformierten Insassen fielen fast durch die Windschutzscheibe ... vom Sicherheitsabstand war nichts übrig so dicht trieb sie ihre Neugierde an uns heran...
Wir bogen in einen Feldweg ab, verbotener Weise, die fuhren weiter ohne uns weiter zu belangen ...
Mit Freude lese ich immer wieder gern die nutzlosen Versuche der Polizei, den LKFZ-Fahrer blos zu stellen. Lächerliche Forderungen nach offiziellen Papieren für die Fahrzeuge usw, der Ü-Ei Pilot soll den Mangel an Fachwissen im Bezug auf Lkfz für den Trachtenverein kompensieren... Sollen DIE doch den Gesetzestext herausfinden warum das angezeigte NICHT rechtens ist, einfach mal den Spieß umdrehen - schon wird die Sache fallengelassen und man bekommt maximal eine sinnlose mündliche Verwarnung ... immerwieder Spaß :lol: :lol: :lol:

gruß rolf

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 19:38
von Fuddschi
rolf.g3 hat geschrieben: Wir bogen in einen Feldweg ab, verbotener Weise, die fuhren weiter ohne uns weiter zu belangen ...
Tja, dann wollten die Wegelagerer unbedingt Feierabend machen, sonst wäre ihnen dein Verhalten seeeehr Verdächtig vorgekommen :mrgreen:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 00:31
von sf169

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 30. Jul 2017, 10:51
von stefan041
Hallo,
gestern die COC Papiere von Ligier erhalten.

Zur Sicherheit mit den Unterlagen bei der Polizei gewesen. ALLES OK!

Danke für Eure Hilfe. Gruß Stefan N.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 30. Jul 2017, 11:49
von macbloke
super!
wie teuer war das?

musstest Du zum TüV, wie jetzt von einem anderen user von Liegers Herr Hoffmann verlangt?

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Di 1. Aug 2017, 21:50
von sf169
Würde mich nun auch interessieren.

Auch was im COC bzgl. Gewicht steht.

Könnte dem ein oder anderen hier in Zukunft helfen, wenn der TE mal klartext reden würde.

Meine Absicht war niemals eine falsche Information zu liefern. Aber eine Rückmeldung, ob meine Vermutung korrekt war, und nur in der nationalen Zulassung der falsche Wert eingetragen wurde, wäre klasse.

Viele Grüße
Stefan

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mi 2. Aug 2017, 08:29
von macbloke
sf169 hat geschrieben:... Aber eine Rückmeldung, ob meine Vermutung korrekt war, und nur in der nationalen Zulassung der falsche Wert eingetragen wurde, wäre klasse.
:D

das ist gut.... "falscher Wert"... das ist die Frage. Vor allem, weil die LKFZ schwerer sind als 350kg, da ist die Frage was denn jetzt der falsche Wert ist?

In den Niederlanden gelten oder galten tatsächlich höheres Leergewicht, und auch ansonsten gibt es da ein paar andere Lustige Regeln bezüglich Gewicht.

Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht brauchen nicht extra zugelassen und Versichert werden, die sind beim Auto mitversichert.

Und Puch hat daraufhin einen Wohnanhänger kreiert, der unter dem kritischen Gewicht bleibt. Puchs Wohnwagenserien nennen sich Eriba. Und die kleinsten davon werden recht gerne unter den Oldtimer Fans gehandelt, eben wegen des niedrigen Leergewichts, ebenso moderne Fahrzeuge kleiner Bauart mit geringer Anhängelast sieht man oft mit den Eriba Anhängern.

Da ich schon ein paarmal davon gehört habe und ich meine auch hier schon einmal davon gelesen zu haben, das in den niederländischen Betriebserlaubnissen ein höheres Leergewicht angegeben ist, denke ich das es systematisch so gehandhabt wurde, und nicht ein versehentlicher Fehler ist. Ist aber nicht belastbar sondern eine gut begründete Vermutung. Mehr nicht.

PS@sf69. Du hast Post.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mi 2. Aug 2017, 23:03
von sf169
macbloke hat geschrieben:das ist gut.... "falscher Wert"... das ist die Frage. Vor allem, weil die LKFZ schwerer sind als 350kg, da ist die Frage was denn jetzt der falsche Wert ist?
Derjenige Wert, welcher von deutschen Behörden nicht akzeptiert wird.
macbloke hat geschrieben:In den Niederlanden gelten oder galten tatsächlich höheres Leergewicht, und auch ansonsten gibt es da ein paar andere Lustige Regeln bezüglich Gewicht.
Dann ist das für die Niederlande OK, aber mit einem aus den Niederlanden importierten Auto kann - bzw. wird - so etwas in Deutschland immer wieder passieren.

Das Problem wird immer relevanter, da die Nachfrage nach den Tuppers steigt, und in NL gibts die über Mobile.de oder Autoscout24 oft preiswert. Warum sollte man nicht die Option zeigen, daß neuere Fahrzeuge ein COC haben/bzw. haben sollten. Garantiert ist das COC vom Hersteller auch mit in die Niederlande geliefert worden. Lt. Europäischer Regelung sollte das COC beim Eigentümer bleiben, auch wenn eine Nationale Betriebsgenehmigung erteilt wird, was aber anscheinend in NL anders ist.

Selbst für den Ford Mondeo BJ 2005 habe ich ein COC bekommen, mit dem ich bei Bedarf eine neue nationale Genehmigung beantragen kann - Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 - etc.
Das COC darf von der Behörde NICHT einbehalten werden, da kann Guido aber evtl. was zu sagen.

Bedenkt bei allem: 70% der User lesen nur und melden sich nicht mal an. Trotzdem sollte man da helfen, finde ich.
Eine Aufklärung der Situation wäre ein Gewinn für alle zukünftig lesenden User, welche u.U. dann auch auf die Idee kommen, daß sich registrieren hier lohnen könnte.

Viele Grüße
Stefan

PS:
macbloke hat geschrieben:PS@sf69. Du hast Post.
Neee. Ich hatte leider keine Post - und an den Account meiner liebsten gehe ich nicht dran. 017)

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 3. Aug 2017, 11:10
von macbloke
Eine COC ist eine BETRIEBSERLAUBNIS, die in jedem Land der EU Gültigkeit hat.

Eine Betriebserlaubnis wird benötigt wenn Fahrzeuge Zugelassen und angemeldet werden sollen beim Straßenverkehrsamt.

LKFZ müssen eine Betriebserlaubnis (COC) und eine Versicherung haben, aber keine Zulassung.


Es gibt keine "nationale Genehmigungen" für PKW und LKFZ, ausserhalb von COC. Auch eine Zulassung ist keine Genehmigung. In der EU gilt eine einheitliche geregelte Betriebserlaubnis. Die gilt in der ganzen EU. DAs einzige was passieren kann, ist, dass die COC also die Betriebserlaubnis in irgendeiner Sprache ausgestellt wird, so könnte ein VW der in Spanien gebaut wird eine Betriebserlaubnis also COC bekommen, die in Spanisch ausgestellt wird. Prompt erhalten alle PkW die in Spanisch. Sowas gibt es. Meistens sind die allerdings (noch) in englisch, oft aber in deutsch oder auch in französisch. Durchaus aber auch in italienisch und spanisch, sogar rumänisch usw....

Eie COC egal in welcher Sparache "ausgefüllt", also erstellt, ist und bleibt eine COC für ganz Europa, ist gültig und muss nicht "übersetzt" werden. Punkt aus.

Wir haben Europa, und das ist gut so.

Ich persönlich würde mit einer niederländischen Betriebserlaubnis rumfahren, selbst wenn dort 380kg Leergewicht stehen. Denn die sind seit MAi 2016 für LKFZ zulässig. Fertig.

Kein Gericht kann mich anklagen wegen Fahren eines LKFZ, weil es ein Leergewicht von 380kg hat. Das ist ja erlaubt.

Vielleicht wegen Fahren mit niederländischen Betriebserlaubnis. Aber das ist eine ganz andere Sache. DA fehlt mir der Nachweis der Conformität. Aber das war es auch schon. Den müsste ich im Streitfall auf irgendeiner Art belegen. Wenn mein LKFZ um 1998 gebaut worden ist gibt s denn vielleicht ein Problem, wenn es aber in dem Zeitraum gebaut worden ist, in dem schon Konform gebaut werden musste, es zur Ausstellung der COC eine Übergangsfrist gab, bin ich schon wieder besser dran. Das ist hinzubiegen.

Österreich hat erst relativ spät in der Übergangszeit die Ösi Betriebserlaubnis eingestellt, andere Staaten haben direkt am Anfang in der Umstellungsphase auf COC umgestellt. Mittlerweile gibts nur noch COC.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 14:03
von Mühli
Also beim Gewicht muss man ja zwische Leergewicht und Gewicht fahrbereit unterscheiden!
Unser X-TOO S hat ein Leergewicht von 345 Kg.

Bzgl. der Änderungen von Gewicht und Leistung:
Dass es sich dabei immer noch um ein LKFZ handelt leuchtet mir ein, aber Führerschein Klasse AM berechtigt lediglich zum fahren von Fahrzeugen mit einer Leermasse von bis zu 350 Kg und bei "anderen Verbrennunsmotoren" (Diesel) einer Nennleistung von bis zu 4 kW.

Es kann also sehr wohl sein, dass ein Fahrzeug mit 380 kg und einer Leistung von 6 kW noch immer ein zulassungsfreies LKFZ ist, aber man es nicht mit Führerschein Klasse AM fahren darf!

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 12:04
von JDM Fahrer
Ja da hast du ja der Polizei richtig Arbeit abgenommen.Ich wäre weiter gefahren sollen sie eine Anzeige machen und das ganze vor Gericht bringen.Is schon DOOF wenn der Richter dann die Polizei belehren muss. 033) 033) 033)

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 22:08
von macbloke
Mühli hat geschrieben:Also beim Gewicht muss man ja zwische Leergewicht und Gewicht fahrbereit unterscheiden!
Unser X-TOO S hat ein Leergewicht von 345 Kg.

......
Stimmt so nicht. Leergewicht ist auch Betriebsbereit. 90% voller Tank, Batterie, Kühlwasser, Motoröl.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Fr 18. Aug 2017, 05:06
von Fuddschi
JDM Fahrer hat geschrieben:Is schon DOOF wenn der Richter dann die Polizei belehren muss.
...oder die stecken mit den Wegelagerern unter einer Decke, so wie in meinem Fall :shock:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 10:05
von Juenn
Hallo in die Runde,

ist ja eine interessante Diskussion. Das gleiche ist meinem Sohn gestern Abend auch passiert. Er durfte nicht weiterfahren (er hat den AM Führerschein), umparken musste sein älterer Bruder machen da er Führerschein für richtige Autos hat. 3 Anzeigen will der gute Mann nun schreiben und verweißt auf die § 2 und 3 der FZV. Als ich ihm erklärte, das er keine Ahnung hat und es wichtigere Dinge in Deutschland zu tun gibt verwies er auf die fehlende Versicherung und den damit verbundenen Folgen bei einem Unfall. Wir haben dann das Fahrzeug abgeholt, selbstredend ist mein Sohn gefahren. Die Frage die sich mir aber stellt, wie sieht es mit den Ccm aus? Die Dinger haben ja nun mehr als 125.....er fährt einen Aixam Evo GTI mit 425kg und 6 KW .

Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 10:49
von JDM Fahrer
Juenn hat geschrieben: Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.
Ich würde nicht zur Polizei fahren und die belehren,Ich würde abwarten was kommt.Und dann würde ich mir einen Anwalt für Verkersrecht suchen.
Warum willst du der Polizei Futter in die Hände spielen.Soll der Polizist mal seine Anzeigen anfertigen und dann kümmert sich dein Anwalt darum.

Habe leider gelernt heute ohne Anwalt gegen die Polizei bist immer du der Dumme.Ohne Anwalt geht bei mir nix mehr wenn es Streß mit der Polizei gibt.
Und das hat bis lang immer den gewünschten Erfolg gehat für mich 023)

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 12:35
von Juenn
Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 16:00
von guidolenz123
Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 17:11
von Juenn
guidolenz123 hat geschrieben:
Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...
Guido, auch Dir ein Dank und Frohe Rest Ostern

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 17:46
von JDM Fahrer
Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
Anwalt und Fertig!!!

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 18:25
von guidolenz123
JDM Fahrer hat geschrieben:Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
Anwalt und Fertig!!!

Rüschtüsch !!!!! 023) 023) 023) 023)