krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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HerrToeff
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krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von HerrToeff » Di 27. Dez 2016, 00:34

hab grade nen arola 25kmh Abe schein zufällig im Netz gefunden

da sind stempelfelder für HU drin ... wozu?

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Fuddschi
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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von Fuddschi » Di 27. Dez 2016, 07:08

Aber Herr Toeff, die Felder auf der "Betriebserlaubnis" sind leer :mrgreen:

Ergo brauchts keinen "TÜV" , da es ein Zulassungsfreies Fahrzeug ist :wink:

Den Ersten April haben wir noch nicht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von guidolenz123 » Di 27. Dez 2016, 09:57

NUR !!! 25kmh-Kisten (ohne Krankenkiste zu sein) brauchen HU und haben Brief.
Krankenfahrzeuge haben Betriebserlaubnis und brauchen keine HU
Gruß Guido
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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von HerrToeff » Di 27. Dez 2016, 23:52

Soweit ich weiss hatten die ganz uralten Krankenkisten normalen Papp-Brief mossten trotzdem nicht zum TÜV und fuhren führerscheinfrei 30kmh hatten aber Versicherungskennzeichen. Die hatten also Brief aber keinen Schein. Und den Brief sollte man nicht im Fahrzeug mitführen, stand da drauf.

Danach durften sie nur noch 25kmh und hatten so ein Moped-KBA ABE Pappdeckel. Aber mit HU Termin Feldern dass ist mir neu.

Es gibt keine Fahrzeugklasse bei denen ich sowenig Durchblick habe wie bei den Krankenzwergen, nein es ist auch bei mir nicht erster April, die Papiere sehen wirklich so aus und die frage war ernstgemeint.
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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von guidolenz123 » Mi 28. Dez 2016, 13:44

Liegt/lag wohl am § 18 StVZO und insbesonders am dortigen Abs 4 .
Dort sind wohl Fahrzeuge mit und ohne HU-Pflicht genannt...

Daraus könnte die Papiere-HÜ-Option-Variante resultieren.

Scheint mir der Grund sein zu können.
Gruß Guido
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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von HerrToeff » Fr 30. Dez 2016, 16:13

Wie war das eigentlich mit den 25kmh nicht-Krankenkisten die man dann mit dem alten Klasse 5 fahren durfte

Galt das nur für mehrspurige FZG oder dürfte mein Nachbar mit seinem alten Trecker/Mokickführerschein kl 5 meine CX500 fahren wenn sie auf 25kmh gedrosselt wäre? 017)
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Re: krankenfahrstuhl tüv pflichtig?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 30. Dez 2016, 17:18

Das abschließend zu klären , wäre wohl sehr aufwändig (welcher 5er von wann und wo )...ich sag so aus dem Ärmel aber mal: Nein.
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