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Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 09:22
von rolf.g3
moin,

Denkt daran, ab heute beginnt das neue Versicherungsjahr !!! 019)

Die Farbe des Jahres ist : GRÜN !!!

Wer ab jetzt noch blau oder anderweitig unterwegs ist bereite sich auf nervig blöde Fragen der Trachtentruppe / Rennleitung vor.
Die haben so ihre ganz eigene Meinung, zwar keine Ahnung - aber das hält sie nicht davon ab alles besser wissen zu müssen... Unsere lieben Ordnungshüter eben.
Ich möchte nicht auf sie verzichten ! 023)

Unfallfreie Fahrt auch im Versicherungsjahr 2016 wünsche ich euch !!!

gruß rolf

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 09:51
von guidolenz123
rolf.g3 hat geschrieben:moin,

Denkt daran, ab heute beginnt das neue Versicherungsjahr !!! 019)

Die Farbe des Jahres ist : GRÜN !!!

gruß rolf
Von wegen grün... :(
Hier ist alles weiß und es wird stündl. mehr... :evil: :wink:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 10:04
von Metaphysik
Hm, angenommen ich befinde mich am letzten Februartag um 23:59:59 auf einer Bundesstrasse ohne Haltemöglichkeit. Was tun? 017) :D

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 13:44
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:Hm, angenommen ich befinde mich am letzten Februartag um 23:59:59 auf einer Bundesstrasse ohne Haltemöglichkeit. Was tun? 017) :D
Die RelevanzzeitDeiner Frage ist abgelaufen... :mrgreen: 019)

Ein neues Vers-Schild vorsorgl. zu besorgen dürfte die Lösung sein.
Die Tatsache ,dass Deine Tupperdose versichert ist ,ist das zuerst Relevante. Das Schild dranpappen/oder nicht in dunkler Nacht ist eher eine Owi-Sache.
(Ausnahmen sind nur Überführungskennzeichen...die muss man sach- und fach-gerecht installieren, sonst droht strafrechtl. Unbill.

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 14:25
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Von wegen grün... :(
Hier ist alles weiß und es wird stündl. mehr... :evil: :wink:
... alles Augeburt einer blühenden Fantasie, 019) 019) 019)

ist NACH dem ersten Februar und auserdem ist heute höchstoffiziell Frühlingsanfang !!!! Also kann Schnee oder Schneeähnliche Substanzen, welche angeblich vom Himmel fallen, nur einer sehr ausgeprägten Fantasie entspringen.

gruß rolf, aus dem sonnigen Rhein Maingebiet mit knapp 12°C ... heute noch ...

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 14:45
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
Metaphysik hat geschrieben:Hm, angenommen ich befinde mich am letzten Februartag um 23:59:59 auf einer Bundesstrasse ohne Haltemöglichkeit. Was tun? 017) :D
Das Schild dranpappen/oder nicht in dunkler Nacht ist eher eine Owi-Sache.
Wenn ich aber komplett legal sein will - auch keine OWI .. Anhalten auf der Bundesstrasse ist nicht erlaubt, gegeben sonst kein Platz, ab 0:00 gilt nur das neue Schild, das man dabei hat. Wie bleibe ich nun legal - das alte Schild muß ja bis 23:59 dran sein, und das neue Schild ab 0:00. Was tun? Betrachte die Frage noch als ungeklärt 019) :mrgreen:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 16:26
von rolf.g3
moin,
Metaphysik hat geschrieben: Betrachte die Frage noch als ungeklärt 019) :mrgreen:
Da dies ein Forum für kleine Autos ist darf es hier keine Fragen geben auf die es keine Antworten gibt... NIENICHT !!!

Also: Vorläufig beide montieren !

Das alte behält seine Gültigkeit bis ende Februar 24:00 Uhr. Das Neue erhält seine Gültigkeit ab dem 1. März 0:00 Uhr.
Das neue hat bis zum ersten März KEINE Gültigkeit, somit keine Bedeutung, ist aber auf das Fahrzeug geschrieben, daher keine Vortäuschung falscher Tatsachen oder wie auch immer das im Rechtsverdreherkauderwelsch genannt wird ( @ Guido: nix für ungut... )

Das ALTE hat AB 0:00 Uhr seine Gültigkeit verloren, und somit seine Bedeutung, ist aber AUCH auf das Fahrzeug geschrieben, somit wiedernix mit Vortäuschung...

Aber: Es gibt keine Zeit Ohne sichtbares Versicherungskennzeichen !!!

Wenn es jetzt noch legal ist mit abgelaufenen bzw noch nicht aktuellen Versicherungskennzeichen herum zu fahren, sind doch alle Spatzen gefangen... oder etwa nich ... ?

Übrigens: Fahre sowohl auf dem Nova alsauch dem M.GO die alten Vers.Kennzeichen spazieren. Angefangen mit 2014 bis aktuell.
Allerdings nicht nebeneinander sondern übereinander. Hat was mit den blöden Spax zu tun, einzeln halten die Kennzeichen nicht stramm, würden runterwackeln. Mit den alten Blechen als Unterfütterung gehts. Werde trotzdem einen Blechhalter basteln, diebstahlgesichert ( letztes Jahr wurde mir 3X der TÜV-Stempel vom Golf geklaut 017) )

gruß rolf

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 16:50
von Metaphysik
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
Metaphysik hat geschrieben: Betrachte die Frage noch als ungeklärt 019) :mrgreen:
Da dies ein Forum für kleine Autos ist darf es hier keine Fragen geben auf die es keine Antworten gibt... NIENICHT !!!

Also: Vorläufig beide montieren !

Das alte behält seine Gültigkeit bis ende Februar 24:00 Uhr. Das Neue erhält seine Gültigkeit ab dem 1. März 0:00 Uhr.
Das neue hat bis zum ersten März KEINE Gültigkeit, somit keine Bedeutung, ist aber auf das Fahrzeug geschrieben, daher keine Vortäuschung falscher Tatsachen oder wie auch immer das im Rechtsverdreherkauderwelsch genannt wird ( @ Guido: nix für ungut... )

Das ALTE hat AB 0:00 Uhr seine Gültigkeit verloren, und somit seine Bedeutung, ist aber AUCH auf das Fahrzeug geschrieben, somit wiedernix mit Vortäuschung...

Aber: Es gibt keine Zeit Ohne sichtbares Versicherungskennzeichen !!!

Wenn es jetzt noch legal ist mit abgelaufenen bzw noch nicht aktuellen Versicherungskennzeichen herum zu fahren, sind doch alle Spatzen gefangen... oder etwa nich ... ?
..
gruß rolf
Rolf, ich glaube Du hast die Lösung gefunden!! 023) 023) 023) 023)

..

....

......

Wobei ..

Kennzeichen reflektieren. Zusätzliche Blechtafeln, die keine aktuellen Kennzeichen sind, sind doch als Reflexionsflächen zu werten, oder? Wäre dann doch wieder nicht legal, oder? 017)

:lol: :lol: :lol: :lol:

Ist ja schon gut, ich höre auf, bevor ihr mich erschlagt :lol: :lol: :wink:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 17:11
von rolf.g3
moin,
Metaphysik hat geschrieben:Kennzeichen reflektieren. Zusätzliche Blechtafeln, die keine aktuellen Kennzeichen sind, sind doch als Reflexionsflächen zu werten, oder?
... währe zu klähren ob Reflektionsflächen per se verboten sein sollen, da Reflektoren beim KFZ nicht nur erlaubt sondern speziell vorgeschrieben sind ( ... war neulich middm Hänger bein TÜV, der sacht : Muß ich haben, Reflektoren, ergo Reflektionsflächen )

Verrückte Welt !!! 017) 017) 017)

gruß rolf

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 17:18
von Fuddschi
Ist aber alle Jahre wieder Blech- und Resourcen- Verschwendung :roll:

Man hätte ein Vers.- Kennzeichen Einführen müssen, das Schwarze Ziffern und Zahlen hat auf weißem Grund. Und wer seine Versicherung nicht Kündigt, der Zahlt Automatisch seinen Beitrag weiter 072)

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 19:35
von 50ccm
Hallo aus Österreich
Wir haben hier das Problem nicht . Fahrzeug anmelden - Rotes Tarferl montieren - Abmelden Rotes Tarfel zurückgeben . Dennoch habe ich auch einen Vorschlag :
Altes über den Neuen montieren . So anbringen das es sich nach Abwurf des Ankers vom Neuen löst .Dann muss man nur zum richtigen Zeitpunkt den Anker werfen . 033) 019) 019)

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 20:03
von Metaphysik
50ccm hat geschrieben:Dennoch habe ich auch einen Vorschlag :
Altes über den Neuen montieren . So anbringen das es sich nach Abwurf des Ankers vom Neuen löst .Dann muss man nur zum richtigen Zeitpunkt den Anker werfen . 033) 019) 019)
Anker, und das auch noch Nachts um 0:00 Uhr?? Au weia ..

Bild
§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
019)

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Di 1. Mär 2016, 22:30
von JDM Fahrer
Ich habe das Alte und das Neue nebeneinander angebracht sieht Lustig aus und es werden sicher noch mehr werden die dann ihren Platz finden. 023)

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 08:44
von guidolenz123
JDM Fahrer hat geschrieben:Ich habe das Alte und das Neue nebeneinander angebracht sieht Lustig aus und es werden sicher noch mehr werden die dann ihren Platz finden. 023)
Spätestens wenn sich die Farbe wiederholt kann das Ärger geben wg ggf Kennzeichenmißbrauch bzw Urkundenfälschung...lieber nicht...und auch nur zwei nebeneinander gibt mit Sicherheit trachtentrupplerisches Unwohlsein....Ausgang offen...also das auch nur ,wenn man gute Nerven hat.

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 14:36
von A741blau
Also bei "richtigen" Kennzeichen ist das so, dass man hinten keine zwei zeitgleich montiert haben darf. Egal ob gültig oder abgemeldet und rot oder gelb. Auch die beliebten USA Schilder werden manchmal beanstandet - vorallem wenn der Prüfer noch sehr jung ist und weiter kommen will.
Aber man könnte die alten ja vorne anbringen? 072)

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 14:45
von Metaphysik
A741blau hat geschrieben:Aber man könnte die alten ja vorne anbringen? 072)
Super Idee :lol: :lol:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 20:52
von 50ccm
Hallo
Muss das Kennzeichen nicht Hinten sein . Dann müsste man bis Mitternacht rückwerds Fahren und um 12:00 die Fahrtrichtung ändern . Könnte gehen wenn nicht da ein Anker liegt . 019) :lol: :lol:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Mi 2. Mär 2016, 21:07
von Metaphysik
Das wäre eine Option - bei der Variomatic ist die Fahrtrichtung ja egal :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Do 3. Mär 2016, 06:55
von Fuddschi
guidolenz123 hat geschrieben:
JDM Fahrer hat geschrieben:Ich habe das Alte und das Neue nebeneinander angebracht sieht Lustig aus und es werden sicher noch mehr werden die dann ihren Platz finden. 023)
Spätestens wenn sich die Farbe wiederholt kann das Ärger geben wg ggf Kennzeichenmißbrauch bzw Urkundenfälschung...lieber nicht...und auch nur zwei nebeneinander gibt mit Sicherheit trachtentrupplerisches Unwohlsein....Ausgang offen...also das auch nur ,wenn man gute Nerven hat.
Und hier wird sich ein Übereifriger Trachtenträger und Sternchensammler darüber Mokieren, daß die Vielen Kennzeichen für Verwirrung Sorgen und sogar einen Protokoll macht, weil das für ihn Missbrauch von Kennzeichen (§ 22 StVG)darstellt :shock:

Re: Versicherungsjahr 2016

Verfasst: Do 3. Mär 2016, 07:57
von rolf.g3
moin,


Bei der Fragestellung:

Re: Versicherungsjahr 2016

Beitragvon Metaphysik » 01.03.2016 10:04
Hm, angenommen ich befinde mich am letzten Februartag um 23:59:59 auf einer Bundesstrasse ohne Haltemöglichkeit. Was tun? 017) :D

Ist das:
50ccm hat geschrieben:Dann müsste man bis Mitternacht rückwerds Fahren und um 12:00 die Fahrtrichtung ändern . Könnte gehen wenn nicht da ein Anker liegt . 019) :lol: :lol:
leider keine Optipon. Da wir des nachts auf einer Bundesstraße ohne Haltemöglichkeit unterwegs sind, ist das besztimmt verboten, das Wenden ohne jedoch die Fahrtrichtung zu ändern.

Sternesammler aufgepasst ...


gruß rolf