Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 500

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von guidolenz123 » So 3. Jul 2016, 08:51

Ob Du es glauben willst ,oder nicht..
Die von mir genannten Bestandsregeln treffen vollinhaltlich in Gänze zu..
Alte Krankenfahrstühle nach altem Recht bleiben legal,auch wenn sie den aktuellen Bestimmungen so gar nicht mehr entsprechen.
Obiges Rechtsgebiet war ein Großteil meiner 25-jährigen beruflichen Tätigkeit als u.a. Verkehrsanwalt und Strafrechtler pp....
Jetzt bin ich seit Anfang 2016 im Ruhestand... :D :D :D , aber dennoch nicht schlagartig unwissend. :lol: :lol: :lol: :wink:
Gruß Guido
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Mi 10. Aug 2016, 18:58

Nach Deiner Antwort hatte ich lange gesucht ob es nicht doch einen Unterschied zwischen "krankenfahrstuhl" und "gedrosselten PKW auf 25 kmh für den Gebrauch durch versehrte Personen" gibt.
Ich habe keinen Gesetzestext gefunden. Du hast recht.

Scheinbar hat jeder TÜv Gutachter seinen eigenen unermesslich grossen Ermessensspielraum gehabt. Die krönung war ein Cinquento, 4 sitzig mit gedrosseltem Originalmotor als Krankenfahrstuhl 25 kmh der nachträglich als 45 kmh Leichtmodell umtypisiert wurde und so in Bayern mit dem Mopedkennzeichen des Vorbesitzers komplett in Mobile als 45 kmh LM und gültigen Papieren verkauft wurde.Der Verkäufer pries das Fzg als Unikum in D an. Da habe ich aufgehört zu suchen. Ich finde es eigentlich auch ganz vernünftig einen auf 45 oder 25 kmh gedrosselten Kleinwagen als Leichtmobil - nur scheinen diese Konstrukte auch wenn sie so zugelassen sind nicjt ganz gesetzkonform. Ich meine wenn Du einen Versicherungsfall hast der in die zigtausende geht und die Versicherung gegen Dich und den Gutachter vorgeht denke ich Du ziehst im Nachhinein den kürzeren. Aber das wirst Du denke ich, besser erklären können

Der Fiat ist inzwischen verkauft
https://www.autouncle.de/de/gebrauchtwa ... to-tip-top
Zuletzt geändert von HerrToeff am Mi 10. Aug 2016, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von guidolenz123 » Mi 10. Aug 2016, 19:07

Gut ,dass wir das nun abschließend kären konnten.. :D
Gruß Guido
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von Wiltschka » Fr 7. Dez 2018, 01:29

Ist zwar schon etwas älter das Thema aber immer noch TOPaktuell!

NEIN , Herr Toeff und GuidoLenz, sie haben das nicht abschließend geklärt! Und sogar immer noch falsche Ansätze drinnen!


Von einem (ehemaligem) Verkehrsrechtanwalt hätte ich mir die Unterscheidung Zulassungsrecht vs. Fahrerlaubnisrecht gewünscht!

Zulassungsrechtlich haben die alten "echten" Krankenfahrstühle tatsächlich Bestandsschutz. Allerdings waren das nie Panda, Marbella und Co. Sondern Vanjenburg, Canta und sonstige Plastikbomber, die trotz Leergewicht von unter 300 kg vor 2002 mit mehr als 25 km/h tatsächlich amtlich zugelassen werden mussten. Durch die Reduzierung auf 25 km/h bbH erfüllten sie aber 2-sitzig vor 1999 alle Voraussetzungen (eben nur 2-sitzig, maximal 30 km/h bbH und nicht mehr als 300 kg Leergewicht) um auch eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl zu erhalten. Ab dem 01.01.1999 (mit Übergangsregelung bis zum 30.06.1999) wurden die Bestimmungen erstmals geändert, Krankenfahrstühle durften fortan nur noch 1-sitzig sein, maximal 25 km/h fahren und weiterhin ein maximales Leergewicht von 300 kg haben.

Beide Regelungen konnte man im § 18 Satz 2 Nr. 5 StVZO der jeweils gültigen Fassung finden. Die Fahrzeuge die bis zum 30.06.1999 erstmals zweisitzig in Betrieb genommen wurden, behielten ihre Zulassungen im Rahmen der Übergangsregelungen in der StVZO.

Zum 01.09.2002 wurde der Krankenfahrstuhl wiederum neu definiert, die Gründe wurden bereits dargelegt. (Nutzung durch Suffnasen).
Auch in der Neufassung des Zulassungsrechtes (FeV/FZV) wurde den Fahrzeugen Besitzstand eingeräumt, die vormals eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstühle (eben die mit maximal 300 kg Leergewicht) erhalten hatten.

Jetzt zur Unterscheidung dazu die Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinrecht):

Bis zum 01.01.1999 benötigte man zum Führen von Krankenfahrstühlen die Fahrerlaubnis der Klasse 5. Ab dem 01.01.1999 wurde der Krankenfahrstuhl "im Rahmen eines Verkehrsversuches" fahrerlaubnisfrei gestellt, so man vor dem 01.04.1965 geboren war (wie Mofa). Alle anderen mussten eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung machen (Mofaprüfbescheinigung reichte nicht aus - beide Prüfbescheinigungen konnten durch Ankreuzen der entsprechenden Prüfbescheinigungsart aber auch zusammen erworben werden). Bis zum 30.08.2002! In dieser Zeit vom 01.01.1999 bis 30.08.2002 hatten die Vordrucke der Mofaprüfbescheinigungen auch ein Extrafeld für Krankenfahrstuhl. Danach konnte wieder nur die Mofaprüfbescheinigung, aber nicht mehr die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erworben werden.

Viele dieser "Krankenfahrstuhlfahrer" hatten den erforderlichen Geburtstag vor dem 01.04.1965, so dass sie die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung nicht erwarben - wofür auch?

Das rächte sich zum 01.09.2002, als für Krankenfahrstühle die nicht elektrobetrieben waren (oder schneller als 10 km/h waren, auch die haben Besitzstand, waren sie schon immer fahrerlaubnisfrei) plötzlich wieder eine Fahrerlaubnis benötigt wurde, weil die neue Regelung (Verkehrsversuch Fahrerlaubnisfreiheit für KFS) für gescheitert erklärt wurde.

Während Personen, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis zum 30.08.2002 die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erworben hatten, mit dieser weiterhin über die Besitzstandsregelung des § 76 FeV nicht elektrobetriebene motorisierte KFS über 10 km/h führen durften, traf dies für die nicht Krankenfahrstuhlprüfbescheinigungsinhaber nicht mehr zu! Da diese keinen aktiven Beitrag zum Erwerb einer "Fahrerlaubnis" für KFS geleistet hatten, trat für sie die alte Regelung wie vor 1999 wieder in Kraft: Motorisierte KFS über 10 km/h bbh, die nicht elektrobetrieben (und ausgestattet/gebaut wie in der Neuregelung in der FZV sind) sind fahrerlaubnispflichtig!


Und zu guter Letzt zum Ausgangsobjekt:

Das "Gutachten" des TÜV Deggendorf:

Das ist eine Komplettfälschung.

Diese Vordrucke (nach EU-Muster) gab es erst ab etwa Mitte 2005! Das hier schlecht lesbare "Ausstellungsdatum" lautet auf 1999!


Obwohl die Kraftstoffart: "Benzin" ein getragen wurde, soll das Fahrzeug einen Kubota Z402 Motor haben? Das ist ein Dieselmotor!

Die gesamte Zusatzeintragung ist in Engschrift, nur vor und nach dem Wort FIAT bei der Auspuffanlage ist rechts und links reichlich Platz? Klar, dort steht eigentlich "AIXAM" und das "FIAT" wurde nur darüber kopiert.

Auch der Fahrzeugtyp ist der vom Aixam 400! Nicht der vom Fiat.
Fiat und die FIN wurden in das ursprüngliche AIXAM-Gutachten hineinkopiert!

Es gibt noch weitere Fehler, die ich hier bewusst nicht alle auflisten möchte. Die aufgeführten kann auch ein Laie erkennen, wenn er drauf achtet.

Dieses gefälschte Gutachten "TÜV Deggendorf" ist gar nicht so selten, gibt es für: Panda, Uno, Seicento, Cinquecento, Punto!


Daneben gibt es noch ein weiteres "Seriengutchten" des TÜV Oberhausen (Komplettfälschung) und eine ganze Reihe von verfälschten Zulassungspapieren (Brief/Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I oder II. die auch vielfach aus "einer Hand" zu stammen scheinen.

Und auch die "Umschlüsselung auf Leicht-Kfz" ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Urkundenfälschung! 072)

Bei Leicht-Kfz kommt erschwerdend hinzu, dass neben einem Leergewicht von 350 kg der Motor bei Fremdzündungsmotoren (2- und 4-Takter) maximal einen Hubraum von 50 ccm und eine Maximalleistung von 4 kW haben darf.

In der EU haben L6e Fahrzeuge seit Januar 2013 zulassungsrechtlich ein maximales Leergewicht von 425 kg, und eine maximale Leistung von 6 kw. Dieses wurde von Deutshland bis jetzt jedoch bewusst nicht umgesetzt (Umsetzung von der EU freigestellt, verbindlich nur die 350 kg und 4 kW). Probleme bereiten daher z. B. der AIXAM Mega mit 6 kw und 425 kg Leergewicht, der trotz EU-Betriebserlaubnis in Deutschland amtlich zugelassen werden muss! Trotzdem verkaufen den windige Händler als zulassungsfrei! Laut Fahrerlaubnisverordnung darf man diese 6 kW-L6e-Fahrzeuge aber mit der Klasse AM fahren.

Sinnvoll? Das Problem ist bekannt, wird auf der Verkehrsministerkonferenz Bund-Länder aber immer noch vor sich her geschoben, Luftreinhaltung und Dieselfahrverbote sind viel wichtiger!

Gleicher Durcheinander wie bei Leichtkrafträdern:

Zulassungsrechtlich müssen LKR über 50 bis 125 ccm haben, mit bis 50 ccm und über 45/50 km/h (je nach Baujahr) sind es Krafträder!
Fahrerlaubnisrechtlich kann man mit der Klasse A1 motorisierte Zweiräder bis 125ccm (und 11 KW) fahren, also auch die mit 49 oder 50 ccm und 70 km/h oder mehr.

So ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr verwirrt!

Könnte noch tiefer einsteigen, aber dann müsste ich die Gesetzestexte nachschlagen und zitieren und es wird zu einer Doktorarbeit 017)

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Fr 7. Dez 2018, 04:50

Wiltschka hat geschrieben:Ist zwar schon etwas älter das Thema aber immer noch TOPaktuell!

NEIN , Herr Toeff und GuidoLenz, sie haben das nicht abschließend geklärt! ...

017)
Doch - die Herren Toeff und GuidoLenz hatten sich nur abschliessend geeinigt, dass sich der Herr Lenz besser auskennt als der Herr Toeff. Da der HerrToeff nur wenig Ahnung hat, bedeutet dieser Sachverhalt nicht zwingend dass der Herr Lenz richtig liegt. :lol:

Zur Unfehlbarkeit fehlt Guido nämlich eines - er müsste ein Gott sein. Aber er arbeitet dran, die Zulassung als Forengott hat er ja schon :wink:

Ich denke auf jeden Fall, ich spreche auch für den GuidoLenz123 wenn ich mich für Deine Situationsdarstellung zu dem FZG bei Dir bedanke.
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von guidolenz123 » Fr 7. Dez 2018, 11:00

@Wiltschka

Alles schön...den Unterschied Fahrzeugklassen und Fahrerlaubnisrecht habe ich hier im Forum schon mannigfaltig dargelegt...
Deine Kritik geht also ins Leere....
Ansonsten war mir Dein Text...(weil ich selbst schon überbordend zu solchen Themen hier schrieb und zusammenfasste) fürs langsame Lesen zu lang...für Neueinsteiger aber ggf hilfreich.
Im Grunde habe ich beim Überfliegen auch nix gefunden , was nicht zuträfe...(ohne Gewähr, da ich ggf etwas überlas)

Das Alles habe ich auch schon iwo hier im Forum geschrieben, aber afaik nicht komprimiert in nur EINEM post....

Fazit:
Bis auf Deine fehlgehende Kritik an meinen o.g. Ausführungen, erhebe ich Dich im Sinne des Textes von Rolf in den Rang eines temporären Forenhilfsgottes auf Probe.


Nene nur Scherz....soooo schnell geht das hier nicht... 019) :mrgreen: :wink:


Wäre auch nett, wenn Du Dich ggf vorstellen würdest, sowas macht ein Forum und den Umgang miteinander persönlicher.
Gruß Guido
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von xena » Fr 7. Dez 2018, 11:45

also in unseren Kaiserwilhemgedächnisstuhl war ein 29 PS Ferarrie Motor verbaut, weil der Vorbesitzer noch einen gaaaaaaaaaaaaanz alten Führerschein hatte, nämlich 4 und da war man was mit dem Alter das konnte er den umschreiben lassen und hatte somit einen normalen 3er Lappen, sogar mit Motorrad.

Aber als Krankenfahrstuhl ist der nie durch gegangen.

wir gucken mal nach alten Brief, wenn wir finden dann scannt ich ein, sieht man auch wie schwer der ist
Zuletzt geändert von xena am Fr 7. Dez 2018, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
gruss Bildxena
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von macbloke » Fr 7. Dez 2018, 11:54

DAnke für viele Interessante punkte, die Du aufführst.

trotzdem stimme ich mit Dir in einem Punkt nicht überein. ich zitiere:

Wiltschka hat geschrieben:.........
...........

In der EU haben L6e Fahrzeuge seit Januar 2013 zulassungsrechtlich ein maximales Leergewicht von 425 kg, und eine maximale Leistung von 6 kw. Dieses wurde von Deutshland bis jetzt jedoch bewusst nicht umgesetzt (Umsetzung von der EU freigestellt, verbindlich nur die 350 kg und 4 kW). ......
..........
In Deutschland gilt dazu was das Kraftfahrt Bundesamt veröffentlicht. Das KBA veröffentlicht was von der Regierung beschlossen wurde und rechtskräftig gilt.

Und die Systematisierung der Fahrzeuge hat das KBA im MAi 2016 veröffentlicht und eine neue Revision gab es im 2018.

Aber seit MAi 2016 gilt in deutschland die immer noch gültige unterteilung der L6e in:

L6e-B Quads mit max. 4kW
L6e-BP vierradrige Personenleichtkraftfahrzeuge mit max. 6kW
L6e-BU vierradrige Nutzleichtkraftfahrzeuge max. 6kW

seit (April?) 2018 gilt ferner eine Hubraumbeschränkung für L6e. 50ccm für Fremdzünder und 500ccm für Selbstzünder.

L6e hat aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.
Dazu habe ich extra eine Anfrage zum KBA geschickt, aber noch keine schriftliche Antwort erhalten.

Das einzige was mir tel. gesagt wurde, ist, dass die Umsetzung in der FVZ noch nicht angepasst worden ist. Das habe ich leider nicht schwarz auf weiß.
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Fr 7. Dez 2018, 15:44

Ich sag dazu nix mehr, weil hier gehts ja um Krankenfahrstühle.

Kaufen würde ich mir momentan keinen 6kw l6e, oder wenn, dann regulär anmelden bis die Sache rechtlich glasklar ist. Und ich würde mit meiner Aussage keine anderen User ins Messer rennen lassen.
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von Wiltschka » Fr 7. Dez 2018, 23:58

macbloke hat geschrieben:
In Deutschland gilt dazu was das Kraftfahrt Bundesamt veröffentlicht. Das KBA veröffentlicht was von der Regierung beschlossen wurde und rechtskräftig gilt.

Und die Systematisierung der Fahrzeuge hat das KBA im MAi 2016 veröffentlicht und eine neue Revision gab es im 2018.

Aber seit MAi 2016 gilt in deutschland die immer noch gültige unterteilung der L6e in:

L6e-B Quads mit max. 4kW
L6e-BP vierradrige Personenleichtkraftfahrzeuge mit max. 6kW
L6e-BU vierradrige Nutzleichtkraftfahrzeuge max. 6kW

seit (April?) 2018 gilt ferner eine Hubraumbeschränkung für L6e. 50ccm für Fremdzünder und 500ccm für Selbstzünder.

L6e hat aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.
Dazu habe ich extra eine Anfrage zum KBA geschickt, aber noch keine schriftliche Antwort erhalten.

Das einzige was mir tel. gesagt wurde, ist, dass die Umsetzung in der FVZ noch nicht angepasst worden ist. Das habe ich leider nicht schwarz auf weiß.
Das ist richtig, soweit es die Einteilung der Fahrzeuge in Fahrzeugklassen zur statistischen Erfassung beim KBA angeht.
Das KBA selbst schreibt: Das Systematische Verzeichnis von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern bildet eine Übersicht über die EG-Fahrzeugklassen, die Fahrzeug- und Aufbauarten, Emissionsklassen und Kraftstoffarten beziehungsweise Energiequellen.
Das Verzeichnis dient Zulassungsbehörden zur korrekten Fahrzeugeinstufung. Änderungen an diesem Verzeichnis werden hier bekanntgegeben:

Für die Zulassungspflicht in Deutschland gilt jedoch noch immer die FZV und hier sind die Ausnahmen von der Zulassungspflicht im § 3 Abs 2 FZV mit den Definitionen der Fahrzeugarten aus dem § 2 FZV bindend!

Solange also die Definition im § 2 FZV nicht geändert wird, bleibt es bei den 4 kW und 350 kg Leergewicht.

Das ist auch kein Verstoß gegen das EU-Recht, weil dort nur gefordert wird, dass man diese Fahrzeuge EU-weit auf Grund der erteilten EU-Genehmigung in den Verkehr bringen können muss! Da steht nichts von "zulassungsfrei"! Und das kann man ja:
- bis 4 kW/350 kg zulassungsfrei
- über 4 bis 6 kW oder bis 4 kw und über 350 kg (bis 425 kg) zulassungspflichtig.

Die Fahrzeuge fallen unstrittig auch bis 6 kW und 425 kg-Leergewicht in die L6e-Kategorie, entsprechen dieser Systematisierung. Werden aber in Deutschland zulassungsrechtlich noch einmal unterschieden in zulassungsfreie und zulassungspflichtige Fahrzeuge. (aktueller Stand) Das Ganze soll (laut einem Bekannten von der Hess. Polizeiakademie) auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz nochmal auf die Tagesordnung, also vermutlich im Frühjahr. Ob man dort (endlich) Änderungsbedarf sieht, bleibt zu hoffen, ist aber nicht garantiert. Ich verweise hierzu nochmal auf die immer noch unterschiedlichen Regelungen bei den Leichtkrafträdern in FZV und FeV! Die gibt es schon viel länger und es wird (absichtlich) nichts geändert.


Das Fahrerlaubnisrecht wurde angepasst, man kann die 6 kw bis 425 kg Leergewicht mit AM fahren.


edit
@macbloke - ich kann deinem Widerspruch sogar folgen: Nicht mal die Zulassungsfreiheit der 4 kW und 350 kg Leergewicht ist in der EU-Verordnung 168/2013 und ihren Nachträgen gefordert! Sondern das ist eine reine Einteilung die EU-einheitlich sein soll. Wie die Mitgliedsstaaten mit diesen Fahrzeugen umgehen, ist ihnen freigestellt. Man muss sie lediglich in den Verkehr bringen können.

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Sa 8. Dez 2018, 01:41

Das habe ich selbst auch schon mehrfach dargelegt, Wiltschka

Das Problem ist, das nicht sein kann, was nicht sein darf. Ich bin froh dass unsere liebe Bundesregierung nicht überhaupt für die bestehende Flotte noch nachträglich alle möglichen Schikanen ausheckt.

Hat man sich einmal von dem Gedanken einer wohlmeinenden, gütigen Obrigkeit und Regierung verabschiedet und sieht sie als zunehmend korruptes Konglomerat von Lobby und (Eigen)Interressenverbänden erkennt man zunehmend die Fussangeln in den Regelungen.

L6e sind steuerfrei. Die TÜV und Gutachterindustrie verdient auch nix dran. Niemand will dass es so eine Klasse gibt. DAS ist der Antrieb dieser Änderungen, nicht der Wunsch die Leichtmobile besser oder komfortabler zu machen, im Land der BMW und Mercedes und der Fahrverbote für 2 Jahre alte Autos.
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von Wiltschka » Sa 8. Dez 2018, 11:39

L6e sind eben nicht generell steuerfrei. Sondern in Deutschland nur die bis 4 kW! Kann dir nicht sagen, wie es in den anderen Mitgliedsstaaten aussieht, ob die bis 6 kW da steuerbefreit sind oder nicht mal die bis 4 kW.
Das Steuerrecht ist z. Z. noch Sache der Mitgliedsstaaten. Da kann jeder machen, was er will.
022)

Und der Anstoß zum Erweitern auf 6 kW kam, anders als beim Migrationspakt, dieses Mal wohl nicht aus Deutschland. 072)

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Sa 8. Dez 2018, 13:03

Jedenfalls hab ich noch keine Versicherung gesehen die die Versicherungskennzeichen explizit für 6kw L6e anbietet. Die Hausversicherung des Aixamhändlers solls angeblich tun, aber das hab ich nie schwarz auf weiss gesehen ...

Sagen wir so es ist nicht unmöglich dass eines Tages 6kw in der Fzv als zulassungsfrei mit VKZ stehen. Aber Stand heute nicht. Macbloke diskutiert das aber grade in einem eigenen Thread* und hier beim Krankenfahrstuhl sind wir offtopic damit.

---------zu der momentanen Verkaufs und Informationspolitik von Aixam fallen mit schlimme Worte ein, die ich hier nicht wiedergeben will. Ich sags nur so die Autos beherbergen qualitativ gute zugelieferte Technik und ich hoffe dass Aixam sich nicht durch diese Politik selbst von der Poole Position hebelt.


* viewtopic.php?f=2&t=7058#p64619
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von macbloke » Mo 10. Dez 2018, 13:55

HerrToeff hat geschrieben:........zu der momentanen Verkaufs und Informationspolitik von Aixam fallen mit schlimme Worte ein, die ich hier nicht wiedergeben will. Ich sags nur so die Autos beherbergen qualitativ gute zugelieferte Technik und ich hoffe dass Aixam sich nicht durch diese Politik selbst von der Poole Position hebelt.
........

* viewtopic.php?f=2&t=7058#p64619
@HerrToeff Qall:

Du sagst das nur Aixam 6kW verkauft. Das stimmt nicht.

Ligier Due ect... alle nekannten LKFZ Hersteller bieten seint mehr als einem Jahr Ihre Fahrzeuge mit 6kW an.

Hier nur einen link um die Aussage belastbar zu machen.
https://www.ligiergroup.de/index.php?pg=modell-js50

Guckst du weiter unten:
Dateianhänge
6kW 2018-12-10 13_52_09-Ligier Group Deutschland GmbH - Leichtkraftfahrzeuge_Leichtauto - Modell JS50.jpg
6kW 2018-12-10 13_52_09-Ligier Group Deutschland GmbH - Leichtkraftfahrzeuge_Leichtauto - Modell JS50.jpg (285.47 KiB) 7579 mal betrachtet
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Mo 10. Dez 2018, 23:20

macbloke hat geschrieben:
HerrToeff hat geschrieben:........zu der momentanen Verkaufs und Informationspolitik von Aixam fallen mit schlimme Worte ein, die ich hier nicht wiedergeben will. Ich sags nur so die Autos beherbergen qualitativ gute zugelieferte Technik und ich hoffe dass Aixam sich nicht durch diese Politik selbst von der Poole Position hebelt.
........

* viewtopic.php?f=2&t=7058#p64619
@HerrToeff Qall:

Du sagst das nur Aixam 6kW verkauft. Das stimmt nicht.

Ligier Due ect... alle nekannten LKFZ Hersteller bieten seint mehr als einem Jahr Ihre Fahrzeuge mit 6kW an.
.....

Danke MacBloke, für die Aktualisierung, dass alle anderen bekannten Hersteller mit 6kw nachgezogen haben. Deren info- und Verkaufspolitik kenne ich jedoch micht, deshalb bezog ich mich ausschliesslich auf Aixam. Ich meine, nirgends geschrieben zu haben dass nur aktuell Aixam momentan 6kw Autos verkauft. Falls doch, so hoffe ich, niemand ist dadurch zu Schaden gekommen.

Tatsächlich gab ich einen Stand an, der mich in der Vergangenheit misstrauisch gemacht hatte, als ich bei Aixam meinen 4kw Neuwagen kaufte und die 6kw schon parallel im Showroom standen. Ich schrieb darüber.

Gefunden habe ichs dann erst 9/18 bei Daubner und es dann gleich hier veröffentlich unter viewtopic.php?f=3&t=5735&p=62840&hilit=6kw#p62840 - wo ich, was Deiner geschätzten Aufmerksamkeit sicher entgangen ist, MacBloke, bereits schrieb dass auch Ligier 6kw anbietet, jedoch Casalini zu dem Zeitpunkt, noch nicht.

Es stimmt, ich habe mich dann nicht mehr aktuell gehalten, ursprünglich hatte ich nur eine Warnung rausgeben wollen. Es interressiert mich auch nicht mehr persönlich, ich habe zwei Leichtmobile, beide mit Bestandsrecht für den Betrieb mit VKZ (Guido, stimmt das so mit dem BR?)


- Nun gut -

Die Hersteller sind also alle auf 6kw umgeschwenkt.

Wahrscheinlich geben sie dem Käufer fleissig auch gleich ein VKZ mit. - Noch mehr Arbeit für den armen Wilschka, der die Fahrer alle dann ermitteln und anzeigen muss, seine Kollegen ausschicken, Vkz beschlagnahmen, Zulassung durch Nummernschilder erzwingen, Führerscheine, die auf Probe ausgestellt waren einziehen, wegen Fahrens ohne gültige Zulassung, bis dann evtl doch die FZV geändert wird und die Autos wieder abgemeldet und wieder per VKZ angemeldet werden, und der Nachwuchs dann eben ohne Führerschein und der ersten Steuernachzahlung des Lebens in der Hand vor dem funkelnden neuen 6kw Flitzer steht, für den Pappi sich ruiniert hat. So wachsen Bürger heran, die ihre Lektion von Staat und EU sozusagen mit der Muttermilch lernen.
Zuletzt geändert von HerrToeff am Di 11. Dez 2018, 00:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Wiltschka
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von Wiltschka » Di 11. Dez 2018, 00:34

Damit meinte er wohl mich, hab bisher nur mit den Aixam-6 kW-Kisten zu tun gehabt. Danke fürs Update.
Lebe von dem was auf mich zukommt, zum Suchen fehlt mir momentan die Zeit (und abends/nachts die Lust) 019)

Und macht euch mal um mich keine Sorgen, die echten L6e Fahrzeuge, jucken mich, wenn überhaupt, nur am Rande. Und solange ich Panda und Co auf den Tisch bekomme, werde ich den Teufel tun und noch eine Front aufmachen. 017)

Und das, was noch auf meinem Tisch liegt, reicht bis zur Pensionierung, da ich noch reichlich Überstunden abfeiern muss. 019)

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Di 11. Dez 2018, 01:14

Nun, kein Problem, MacBloke und diejenigen die aktuell am Thema dran sind werden Dich gerne auch weiterhin auf dem Laufenden halten, ich selber hab mich -wie gesagt- ein wenig davon zurückgezogen. Ich wollte nur aktuell Kaufinterressierte warnen, dass evtl eine Fehlinformation bezüglich der Zulassungsmöglichkeit vorliegt.

Zu den Krankenfahrstühlen, bitte ich: Verzeih Ihnen denn sie wissen nicht was sie fahren. Viele hatten noch nie einen Führerschein, wissen in der Welt nicht Bescheid und vertrauen den amtlich aussehenden Papieren. Oder haben tatsächlich eines der wenigen legal umgebauten Autos, der Johnny Golf sei hier genannt, ein 125ccm Stadt- und Strandauto aus Italien, hier in D als 50ccm Krankenfahrstuhl zu haben gewesen.

Genauso die 6kw Kisten. Finde einen Fahrlehrer der Bescheid weiss .. Und schon morgen sind sie vielleicht legal unterwegs. Es ist eine Übergangsproblematik. Und ich selber musste endlos recherchieren bis mir die Zusammenhänge einigermassen klar wurden. Es wäre vorbildliches Rechtsempfinden, die Sünder in diesem Rahmen nicht so hart ranzunehmen.
lieben Gruß

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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von guidolenz123 » Di 11. Dez 2018, 08:58

@Wiltschka
Ich denke auch, dass es überwiegend die Unwissenden/Vertrauenden sind ,die mit Panda und Kionsorten als Krankenfahrstuhl rum sausen.
Es gibt genug legale Krankenfahrstühle auf dem Markt und selbst APEn mit nur Drosselung auf 25 Km/h ohne Krankenfahrstuhl zu sein , gelten seit 2017 als Mofa. Diese Teile sind verfügbar. Dazu kommen noch DIE:

Bild

https://www.ebay.de/itm/TRIXI-Comfort-d ... :rk:1:pf:0

Wer nimmt da im Wissen um die Illegalität als zB Suffi 'nen Panda ? Billig sind die getürkten Karren alle nicht....meist uralt und Schrott.

Wer sowas als Krankenfahrstuhl fährt ,weiß es nicht besser...
Ist zudem wohl ein Tatbestandsirrtum (ich weiß...da kann man streiten ---2 Juristen = 3 Meinungen)
Wenn Du denen Ihr Schnauferl konfiszierst, sind die eh am Boden zerstört...
Die mit Geld kaufen dann (schlauer geworden) eine echte Mofa-Kiste/Krankenfahrstuhl...die ohne sind doppelt angeschi..en.
Ermittle lieber die Urkundenfälscher und Betrüger in dem Bereich...sind ja mindestens genau so viele , wie die , die mit solchen Fake-Krankenfahrstühlen rum fahren...die Ermittlung ist wohl etwas anspruchsvoller...macht aber bei Jagd-Erfolg sicher mehr Spaß.. :wink: :wink: :wink:
In diesem Sinne...Viel Erfolg bei Deiner Leidenschaft und an dieser Stelle mal ein dickes DANKE für Deine posts zur Sache hier....diese sind in der Tat eine Bereicherung unseres Forums...und nett , dass Du manchen mit Deinem letzten post die Ruhe wieder gabst, dass wir keinen Maulwurf im Forum haben.. 023) :wink:
Gruß Guido
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Re: Was es nicht alles geben soll....Krankenfahrstuhl Fiat 5

Beitrag von HerrToeff » Di 11. Dez 2018, 21:51

Ja hier ist echt besser als zb im Garten- und Rasenforum.

Die beschweren sich fast in jedem Thread dass sie überall Maulwürfe haben ..
lieben Gruß

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