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E-Car Aixam
Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 16:16
von AL
Hallo zusammen.
Bin im Netz über etwas gestolpert:
https://www.autoscout24.de/angebote/aix ... ?cldtidx=9
Was ist denn generell davon zu halten? Unabhängig von dem Angebot. Bei dem Baujahr und 3 Vorbesitzern ist es eh etwas unbehaglich.
Dachte immer die Plastikdosen gibt es nur 2 sitzig?
Wenn 4, dann immer mit normaler Zulassung, oder?
Danke und schönes Wochenende.
Armin
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 16:33
von Cuxis
Hallo Armin,
"Elektro" mach einen großen Spaß. Mir erscheint der Preis jedoch zu hoch gegriffen.
Es kommt ja noch für 1600€ ein neuer Batteriesatz dazu.
Als "Vergleich" habe ich jedoch nur einen Citrön Zero (jünger und mit weniger Kilometern) der nicht viel teurer wäre und sich im Nachbarort die Reifen "eckig" steht.
Viele Grüße
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 00:29
von HerrToeff
AL hat geschrieben:Hallo zusammen.
Bin im Netz über etwas gestolpert:
https://www.autoscout24.de/angebote/aix ... ?cldtidx=9
Was ist denn generell davon zu halten? Unabhängig von dem Angebot. Bei dem Baujahr und 3 Vorbesitzern ist es eh etwas unbehaglich.
Dachte immer die Plastikdosen gibt es nur 2 sitzig?
Wenn 4, dann immer mit normaler Zulassung, oder?
Danke und schönes Wochenende.
Armin
vielleicht kuck ich falsch aber auf Bild 2 fährt er mit den "grossen" Kennzeichen und tüv plakette ...
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 12:23
von Fuddschi
Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat
IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend
Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Do 27. Apr 2017, 02:35
von HerrToeff
Fuddschi hat geschrieben:Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat
IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend
Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen
autsch - hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle
4kw war gestern
6kw dürfen die Hüpfers jetzt haben
http://www.aixam.at/de/crossline/evo
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Do 27. Apr 2017, 12:14
von Fuddschi
HerrToeff hat geschrieben:Fuddschi hat geschrieben:Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat
IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend
Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen
autsch - hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle
4kw war gestern
6kw dürfen die Hüpfers jetzt haben
http://www.aixam.at/de/crossline/evo
Hier dreht es sich um einen Altbestand, also 7 KW und das Baujahr und deshalb gilt noch die alte Regel
Die 6 KW- Regel gilt erst seit kurzem, es ist also das Datum der Erstzulassung Maßgebend, welches Kennzeichen das Auto Erhält
hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle von Altbeständen und E- Cars, die mehr als 6 KW haben
Re: E-Car Aixam
Verfasst: Do 27. Apr 2017, 18:57
von Fuddschi
Da nun die Fakten dem Treadersteller bekannt sind, schliesse ich das Thema