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E-Car Aixam

Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 16:16
von AL
Hallo zusammen.

Bin im Netz über etwas gestolpert:

https://www.autoscout24.de/angebote/aix ... ?cldtidx=9

Was ist denn generell davon zu halten? Unabhängig von dem Angebot. Bei dem Baujahr und 3 Vorbesitzern ist es eh etwas unbehaglich.

Dachte immer die Plastikdosen gibt es nur 2 sitzig?

Wenn 4, dann immer mit normaler Zulassung, oder?

Danke und schönes Wochenende.

Armin

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 16:33
von Cuxis
Hallo Armin,

"Elektro" mach einen großen Spaß. Mir erscheint der Preis jedoch zu hoch gegriffen. 017) Es kommt ja noch für 1600€ ein neuer Batteriesatz dazu.
Als "Vergleich" habe ich jedoch nur einen Citrön Zero (jünger und mit weniger Kilometern) der nicht viel teurer wäre und sich im Nachbarort die Reifen "eckig" steht.

Viele Grüße

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 00:29
von HerrToeff
AL hat geschrieben:Hallo zusammen.

Bin im Netz über etwas gestolpert:

https://www.autoscout24.de/angebote/aix ... ?cldtidx=9

Was ist denn generell davon zu halten? Unabhängig von dem Angebot. Bei dem Baujahr und 3 Vorbesitzern ist es eh etwas unbehaglich.

Dachte immer die Plastikdosen gibt es nur 2 sitzig?

Wenn 4, dann immer mit normaler Zulassung, oder?

Danke und schönes Wochenende.

Armin
vielleicht kuck ich falsch aber auf Bild 2 fährt er mit den "grossen" Kennzeichen und tüv plakette ...

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 12:23
von Fuddschi
Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend :roll:

Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen 072)

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 02:35
von HerrToeff
Fuddschi hat geschrieben:Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend :roll:

Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen 072)
autsch - hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle :-)

4kw war gestern

6kw dürfen die Hüpfers jetzt haben

http://www.aixam.at/de/crossline/evo

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 12:14
von Fuddschi
HerrToeff hat geschrieben:
Fuddschi hat geschrieben:Ein Kabinenroller mit mehr als 5 PS hat IMMER ein großes Kennzeichen. Dieses Auto hat also 7 KW= 11 PS, wenn der Besitzer angibt, sein Kabinenroller hat 5 PS, dann ist er Unwissend :roll:

Es gibt nicht umsonst die Formel 45 Km/h/ 5 PS/4 KW = Versicherungskennzeichen 072)
autsch - hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle :-)

4kw war gestern

6kw dürfen die Hüpfers jetzt haben

http://www.aixam.at/de/crossline/evo
Hier dreht es sich um einen Altbestand, also 7 KW und das Baujahr und deshalb gilt noch die alte Regel 019)
Die 6 KW- Regel gilt erst seit kurzem, es ist also das Datum der Erstzulassung Maßgebend, welches Kennzeichen das Auto Erhält 072)

hier weiss jemand noch nix von der Gesetzesnovelle von Altbeständen und E- Cars, die mehr als 6 KW haben 019)

Re: E-Car Aixam

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 18:57
von Fuddschi
Da nun die Fakten dem Treadersteller bekannt sind, schliesse ich das Thema 072)