Suzuki Alto

Interessante Auktion gesehen, oder selbst eine am Laufen?

Moderator: guidolenz123

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Fuddschi
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Suzuki Alto

Beitrag von Fuddschi » Fr 26. Feb 2016, 17:01

http://www.ebay.de/itm/Mopedauto-Moped- ... SwKtVWz2gI

Zitat:

In manchen Bundesländern lässt er sich auch noch als Krankenfahrstuhl umschreiben, dann wäre er für Menschen mit Behinderung Zulassungsfrei und sogar Führerscheinfrei!

Fahrzeug hat eine Leistungs-Reduzierung, eingetragen 25 km/h sowie 8 KW, fährt aber 38 km/h, 3.-4. Gang ist gesperrt sowie die Zündanlage gedrosselt...
============================
Also ist das Auto als normales 25 Km/h- Auto zugelassen, aber 8 KW ??? 101)

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guidolenz123
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Re: Suzuki Alto

Beitrag von guidolenz123 » Fr 26. Feb 2016, 17:10

Fuddschi hat geschrieben:http://www.ebay.de/itm/Mopedauto-Moped- ... SwKtVWz2gI

Zitat:

In manchen Bundesländern lässt er sich auch noch als Krankenfahrstuhl umschreiben, dann wäre er für Menschen mit Behinderung Zulassungsfrei und sogar Führerscheinfrei!

Fahrzeug hat eine Leistungs-Reduzierung, eingetragen 25 km/h sowie 8 KW, fährt aber 38 km/h, 3.-4. Gang ist gesperrt sowie die Zündanlage gedrosselt...
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Also ist das Auto als normales 25 Km/h- Auto zugelassen, aber 8 KW ??? 101)
Nö...rechtl. geht das nicht. Selbst mit bestehendem Eintrag als So.-KFZ-Krankenfahrstuhl (und schon gar nicht mit lediglich eingetragener V-max 25kmh), ist das nicht wirkl. ein Krankenfahrstuhl .
Eine solche Eintragung (sollte sie tatsächl. fälschlicherweise bestehen) ,könnte sofort von der Zulassungsbehörde zurückgenommen werden.
Ärger wg Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung, Fahrens ohne notwendige Versicherung,ohne TÜV und ggf ohne Umweltplakette etc etc etc...wäre vorprogrammiert.
Der Spruch, dass es in einzelnen Bundesländern ginge (gern von Verkäufern verleutbart) ist grober Unfug.
Das Ganze ist Bundesgesetzgebung ( STVZO und/oder STVO ) ,deshalb ist die Regelung in allen Bundesländern gleich.
UND !!!!! Seit 2002 werden überhaupt keine "richtigen"KFZ mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen, nur noch die wirkl. klitzekleinen Einsitzer-Leichtbau-Elektro-Rollstühle mit Vmax 15KMH bzw 12 oder 10KMH.
Die lediglich auf 25KMH gedrosselten Fahrzeuge waren auch früher ohne Eintrag SONDER-KFZ-KRANKENFAHRSTUHL niemals rechtl. solche So.-KFZ-Krankenfahrstühle.

Am Rande... Um einen wirkl. rechtl. legalen alten Krankenfahrstuhl zu fahren bedarf es NICHT einer Behinderung (Urteil des Oberverwaltungsgericht Leipzig aus den 90ern.).
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Fuddschi
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Re: Suzuki Alto

Beitrag von Fuddschi » Fr 26. Feb 2016, 17:33

guidolenz123 hat geschrieben:
Fuddschi hat geschrieben:http://www.ebay.de/itm/Mopedauto-Moped- ... SwKtVWz2gI

Zitat:

In manchen Bundesländern lässt er sich auch noch als Krankenfahrstuhl umschreiben, dann wäre er für Menschen mit Behinderung Zulassungsfrei und sogar Führerscheinfrei!

Fahrzeug hat eine Leistungs-Reduzierung, eingetragen 25 km/h sowie 8 KW, fährt aber 38 km/h, 3.-4. Gang ist gesperrt sowie die Zündanlage gedrosselt...
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Also ist das Auto als normales 25 Km/h- Auto zugelassen, aber 8 KW ??? 101)
Nö...rechtl. geht das nicht. Selbst mit bestehendem Eintrag als So.-KFZ-Krankenfahrstuhl (und schon gar nicht mit lediglich eingetragener V-max 25kmh), ist das nicht wirkl. ein Krankenfahrstuhl .
Eine solche Eintragung (sollte sie tatsächl. fälschlicherweise bestehen) ,könnte sofort von der Zulassungsbehörde zurückgenommen werden.
Ärger wg Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung, Fahrens ohne notwendige Versicherung,ohne TÜV und ggf ohne Umweltplakette etc etc etc...wäre vorprogrammiert.
Der Spruch, dass es in einzelnen Bundesländern ginge (gern von Verkäufern verleutbart) ist grober Unfug.
Das Ganze ist Bundesgesetzgebung ( STVZO und/oder STVO ) ,deshalb ist die Regelung in allen Bundesländern gleich.
UND !!!!! Seit 2002 werden überhaupt keine "richtigen"KFZ mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen, nur noch die wirkl. klitzekleinen Einsitzer-Leichtbau-Elektro-Rollstühle mit Vmax 15KMH bzw 12 oder 10KMH.
Die lediglich auf 25KMH gedrosselten Fahrzeuge waren auch früher ohne Eintrag SONDER-KFZ-KRANKENFAHRSTUHL niemals rechtl. solche So.-KFZ-Krankenfahrstühle.

Am Rande... Um einen wirkl. rechtl. legalen alten Krankenfahrstuhl zu fahren bedarf es NICHT einer Behinderung (Urteil des Oberverwaltungsgericht Leipzig aus den 90ern.).
An der Versicherungskarte hatte ich es gesehen, daß es als BIS 45 Km/h- Fahrzeug zugelassen ist, alleine das Fehlen der Geschwindigkeits- Schildern würde den Trachtenverein auf den Plan rufen.
guidolenz123 hat geschrieben:Der Spruch, dass es in einzelnen Bundesländern ginge (gern von Verkäufern verleutbart) ist grober Unfug.
So ist es :mrgreen: Aber selbst der Trachtentrupp weiß bei solchen Autos nicht bescheid, was sache ist :wink:
Der Trachtenträger, der mich letztes Jahr Anhielt, weil ich Angeblich nicht Angeschnallt war, hatte nur in die Papieren geschaut (Versicherungsschein und Führerschein, aber nicht in die Betriebserlaubnis).
guidolenz123 hat geschrieben: Am Rande... Um einen wirkl. rechtl. legalen alten Krankenfahrstuhl zu fahren bedarf es NICHT einer Behinderung (Urteil des Oberverwaltungsgericht Leipzig aus den 90ern.).
Genau 023)

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