Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

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Moderator: Metaphysik

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guidolenz123
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mo 25. Jan 2016, 14:17

A741blau hat geschrieben:Die Risse waren beim Kauf nicht da. Beide sind sich einig, da Xanthippe wohl auch da Wassereinbruch gehabt hätte. Wenn er nun behauptet die Risse seien später durch Mechanische Einwirkung von aussen nach der Reparatur entstanden? Beweisen lässt sich beides (!) schlecht!?
Ob die Risse "angelegt" waren? Dann müsst ja Gewährleistung gelten (was auch noch fraglich ist, da evtl. Privatverkauf "im Auftrag" und dann in Holland) ) und der Richter müsste sagen, ja die Klappe war zum Zeitpunkt des Kaufes schon rissig, das hat aber niemand der Parteien bemerkt, konnta auch niemand wissen, trotzdem ist das so.. :-) . Zudem wurde nachträglich versucht den Wasserschaden zu verringern durch Silikonauftragen, vielleicht ist dabei was passiert ? (nur gedanklich) Hmmm.... Für mich wären das zuviele Unwägbarkeiten.
@Xanthippe: Möchte dir nichts unterstellen, das ist wirklich ärgerlich was du mitgemacht hast. Waren nur meine Laienhaften Gedanken dazu. Rechtlich kann ich dir nix raten, weder dafür noch dagegen - da muss ich passen.
@guidolenz: Mit der RS hast du Recht, ohne wäre zu leichtsinnig.
Deine Ausführungen in Ehren, aber den rechtl. Kern der Sache treffen sie nicht bzw sind zum aktuellen Zeitpunkt rechtl. irrelevant..ist aber völlig normal..niemand kann alles wissen..dafür gibts dann Spezialisten...zB Anwälte. :wink:
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von A741blau » Mo 25. Jan 2016, 15:48

Eben, bin ja kein Anwalt. Bin aber dran interessiert wie es ausgeht.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von macbloke » Mo 25. Jan 2016, 17:16

Der Wagen ist beim Händler für viel Geld gekauft.

Ich halte den Kaufpreis für sehr hoch, verglichen mit dem privaten Markt, und der ist schon überteuert.

Einen Anwalt in Anspruch nehmen bedeutet nicht zwangsläufig klagen, aber ab dem Moment wo der eingeschaltet ist kann man beruhigt abschalten. Den Rest klärt der Anwalt.

Zu irgendwas muss es ja gut sein dass man Autos über Händler zu einem Höheren Preis kauft.

PS: Bei klagen habe ich ein unangenehmes Gefühl, das ist bei den meisten Menschen so und normal. Deswegen gehe ich bei sowas ganz klar nach dem Verstand, und versuche mein gefühl darauf zu konzentrieren wie blöd ich mich fühle das man so unrecht mit mir rumspringt. Dann klappt das schon.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mo 25. Jan 2016, 18:44

Die Antwort des Händlers (hier konkret) ist nicht untypisch.
Abwehr,Abwehr,Abwehr...
Beim ersten Schreiben (oder zweiten) vom Anwalt, regeln sich solcherlei Probs oft schon "klaglos".
Die meisten Händler wissen , wie schlecht ihre Position (rechtl.) meist ist.
UND ! Mit Rechtsschutzvers. hast Du allenfalls das Risiko der Selbstbeteiligung.....das ist wohl erhebl. geringer als die Gefahr, dass Du ohne Anwalt draufzahlst.
Und wenn Du einen Anwalt kennst....verzichtet der auf Deine Selbstbeteiligung... :wink:
Zumindest bei schlechtgehenden Kanzleien kannst Du da ggf etwas aushandeln...unter der Hand...ist näml. illegal/standeswidrig. :mrgreen: 072) 072) 072) :wink:
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von A741blau » Mo 25. Jan 2016, 18:59

Guter Tipp, dann kann man ja später auch noch Schweigegeld raushandeln... :mrgreen:
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mo 25. Jan 2016, 20:05

A741blau hat geschrieben:Guter Tipp, dann kann man ja später auch noch Schweigegeld raushandeln... :mrgreen:

ABER völlig illegal !!!!!!!!!!!!!!! :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 25. Jan 2016, 20:58

Lach!!! jetzt ist nur die Frage woran erkenne ich eine Kanzelei der es geldlich nicht so gut geht 017) Gibt es da eine Schwarze Liste wo man das einsehen kann??? 090
Das wäre nicht schlecht,würde mir gefallen.Würde menge Geld Sparen da ich noch nie eine Rechtschutzversicherung hatte.Die 2 oder 3 mal wo ich einen Rechtsanwalt gebraucht habe die habe ich selber gezahlt.
Alles andere konnte ich immer ohne Rechtsanwalt klären selbst das eine mal wo es vor Gericht ging.Hatte genug beweise für den Schwindel. Zeugen Fotos und Gutachten haben dem Richter gereicht. Da hatten die 2 Rechtsanwälte auch nix mehr drauf zu sagen.

Aber gut hier geht es ja über die Landesgrenze raus, denke da ist ein Rechtsanwalt nötig.
Innerhalb von Deutschland würde ich dem Händler die Kiste auf den Hof stellen und ihm Sagen das ich mein Geld zurück will.

Ob das natürlich so einfach in dem beschriebenen Fall geht??? Denke der Händler wird versuchen sich da raus zu drehen Fremdverschulden,oder sonst was.ein Gutachten wäre da sicher nicht schlecht.

Und ob ein Holländischer Händler sich was von Deutschen Anwälten annimmt??? Klagen über Grenzen ist immer Mist.
Klagen an sich ist immer Mist kostet alles nur zeit und Geld und Nerven.

Besser man findet privat einen Käufer und Fertig.Selbst wenn man sich dann 1000 € ans bein Bindet.Was solls so ist das Leben.
Aber in dem Fall ist ja eine Rechtschutzversicherung da also Nutzen sonst ist es rausgeschmissenes Geld 023) Also machen was Guido Sagt kost ja nix.Bzw is schon seit Jahren bezahlt die gute RV nur nicht genutzt,also Nutzen.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von macbloke » Di 26. Jan 2016, 08:21

Klagen über die Grenzen hinaus ist mittlerweile Gang und Gäbe.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Di 26. Jan 2016, 09:34

Denkbar wäre ggf (müßte von einem insoweit spezialisierten Anwalt geprüft werden) ,ob es möglich wäre einen dergestalten Prozeß nach BRD zum Wohnort des deutschen Klägers zu ziehen. Grundsätzl. ist Gerichtsort der Ort des Beklagten. In zB Prozessen um Herausgabe (hier des Kaufpreises) gibt es in BRD die Ausnahme-Option den Gerichtsort beim Kläger anzurufen.
Ob dies nach internationalem Privatrecht hier konkret geht ,sollte man vom Spezialisten abklären lassen.
Ob dann ggf sogar deutsches Recht gelten könnte ,ist ebenso eine Frage des internat.Privatrecht.
Denkbar wäre das.
Das Ganze aber vorher von der Rechtsschutz-Vers.. absegnen lassen (Deckungszusage).

Ansonsten (wenn es nur in Holland funzt) dann eben dort klagen mit ggf überörtl. grenzübergreifender Anwalts-Sozietät (BRD-NL).

Rechtschutz ist nicht nur hilfreich für den eigenen Anwalt ,sondern für das kompl. Prozeß-Risiko (auch wenn man verklagt wird...dies kann man nicht steuern/vermeiden.
Nicht der eigene Anwalt ist teuer...man muss auch bei Unterliegen den Gegner-Anwalt bezahlen UND (gerade gern in KFZ-Sachen ...Unfall,Bußgeld,Strafsachen ......) . Die Gerichtskosten sind meist gering ABER die ggf notwendigen Sachverständigenkosten können die Hölle sein/werden.

Mein Rat:
Rechtsschutz-Vers. für alles rund um den Verkehr (da gehört dann praktisch wirkl. alles dazu .....zivil-straf.-bußgeld-rechtl.....) ist für um die 100 € im Jahr wirkl. angeraten. Ansonsten braucht man als Mieter ggf Mietrechtsschutz und als Arbeitnehmer den Arbeitsrechtsschutz...alles andere kann man sich sparen..aber die Vorgenannten sind wichtig ,nicht teuer und decken so zieml. alles ab,was einem Normalo so passieren kann.
Gruß Guido
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Xantippe » So 31. Jan 2016, 17:39

Hi Ihrs !
Ich hab "Brömmel" jetzt in 3 Web-Portalen und 2x im niederrheinisch-regionalen Anzeigenblättchen (www.nno.de / 13.2. + 17.2.2016 (nach Karneval)) inseriert.
1 Interessent war gestern da. Nach Probefahrt etc "wollte er es sich nochmal überlegen"...weil ich ihm wohl nicht weit genug im Preis runtergegangen bin. Typischer Basar-Händler. - Egal! - Wenn der nicht will, dann kommt eben ein Anderer...
Ich habe ja etwas Zeit. Und mit meinem Nissan Micra 1.0 (K11) Automatic komme ich erstaunlich gut zurecht.

Trotz Dreckwetter... Schönes Wochenendsende Euch allen.

LG, Brigitte
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Metaphysik » So 31. Jan 2016, 18:25

Xantippe hat geschrieben:Trotz Dreckwetter... Schönes Wochenendsende Euch allen.
Dito, und viel Glück beim Verkauf!

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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mo 1. Feb 2016, 12:07

Xantippe hat geschrieben:Hi Ihrs !
...................... Egal! - Wenn der nicht will, dann kommt eben ein Anderer...

Ich habe ja etwas Zeit. Und mit meinem Nissan Micra 1.0 (K11) Automatic komme ich erstaunlich gut zurecht.


LG, Brigitte

Lass Dir Zeit ...nicht aus Panik zu billig verhökern und !!!!
Im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen und alle bekannten Macken schriftl. festhalten...ALLE !!!!!.dann gibts auch später keinen Ärger...

Ein "echtes" Auto hat schon seine Vorzüge, wenn man tägl. darauf angewiesen ist... 023)
Gruß Guido
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Xantippe » Mo 1. Feb 2016, 18:32

Ich habe meine RS-Vers. angerufen und denen kurz den Fall geschildert.
Man will mir eine Kostenübernahme für eine anwaltl. Erstberatung zumailen.
Dann soll ich mir einen Anwalt suchen, der sich ua auch im internationalen/europäischen Handels- und Vertragsrecht (speziell: niederländisches Recht) auskennt, damit der den Fall zunächst hinsichtlich Erfolgsaussichten bewertet.
Jetzt muss ich erstmal einen entsprechenden guten Fachanwalt (möglichst in Xanten, Sonsbeck, Kevelaer oder nähere Umgebung) finden, der den Fall dann zeitnah übernimmt.
(Von Euch kennt nicht zufällig jemand einen solchen Anwalt in meiner Nähe?).

Ich bin es jetzt doch langsam leid, mich mit dem "Brömmel" rumzuärgern... zumal ich in ca 3 Wochen eine größere Reparaturrechnung für meinen Wohnwagen erwarte... und da bräuchte ich dann doch mal 'n büschen Geld...

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Beitrag von guidolenz123 » Mo 1. Feb 2016, 19:02

In drei Wochen passiert da gar nix... Wenn es vor Gericht geht (in BRD) musst Du mit 6-12 Monaten bis zu einem erstinstanzl. Urteil rechnen..manchmal geht's etwas schneller, zuweilen dauert es aber noch länger.
Frag Deine RS-Vers. mal nach einem für Deinen Fall geeigneten Fachanwalt...die wissen sowas.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Xantippe » Mo 1. Feb 2016, 19:20

Na, Guido...
Du kannst einem ja richtig "Mut machen"... 017)
So lange will ich mich mit der Sache nicht rumschlagen... Das kostet mich einfach zuviele Nerven.

Aber vielleicht reicht ja doch nur ein einziges anwaltliches Schreiben an den holländischen Händler...und der "knickt dann ein" bzw gibt klein bei und nimmt "Brömmel" dann doch noch zurück (evtl um einfach viel Ärger und Kosten zu vermeiden).

Egal: Parallel versuche ich trotzdem, "Brömmel" privat weiterzuverkaufen.

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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Metaphysik » Mo 1. Feb 2016, 20:03

Xantippe hat geschrieben:Egal: Parallel versuche ich trotzdem, "Brömmel" privat weiterzuverkaufen.
Übernimmt die RSV auch die Kosten wenn nachdem der Anwalt schon tätig war der Streitgegenstand verkauft wurde und es nicht zu einem Urteil / einer Einigung mit dem Gegner kommt?

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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mo 1. Feb 2016, 21:12

Dann kann man die Haupt-Sache für erledigt erklären, aber wg der Kosten des Rechtsstreits "weiterklagen"...je nach dem wie dieser dann hypothetisch ausgegangen wäre ,werden die Prozeßkosten gerichtl. ausgeurteilt und die RS-Vers. muss ggf (bei Teilverlieren ..dem hypothetischen) die anteiligen Kosten übernehmen.
Bei einer Einigung mit dem Gegner kommt es darauf an, ob in der Einigung die Kostentragung geregelt wurde, oder nicht. Bei ODER NICHT siehe Vorheriges.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von JDM Fahrer » Di 2. Feb 2016, 00:23

Das glaube ich weniger das ein Händler nach einem Schreiben von einem Anwalt einknickt.Denke der wird das Aussitzen,Auch die Händler kennen ihre Rechte und Pflichten. Recht haben heist nicht auch Recht bekommen. Das geht nur in den USA. Da kippt man sich bei MC Doof mal eben Kaffee über die Genitalien und schon ist Man(n) um 1,5 Mille Dollar Reicher.Stand nix auf dem Becher das der Kaffee HOT ist!!!

Die Rechnung für deinen Wohnwagen wirst du wohl anders Bezahlen müssen.Vom Holländer wird da kein Geld kommen.Erst mal nicht wer weiß ob jemals was kommt.
Selbst wenn das Gericht entscheidet der Händler muss Zahlen heißt das noch lange nicht das der Händler auch Zahlt.
Ich habe das in einem anderen Fall alles durch.Ich habe gelernt Recht haben hat nix mit Recht bekommen zu tun!!! Leider ist das sooooo.
Am ende war ich nach gut 3 Jahren der Gewinner.Aber nur weil ich gewinnen wollte egal was kommt ich wollte den Händler am Boden sehen.
Dazu gehört aber ein Langer Atem und ein Paar Euro.Dabei wäre fast meine Ehe über den Jordan gegangen.Am Ende hat es nur gezeigt wer wirklich ein Ziel erreichen will kann es Schaffen wenn er Durchhaltevermögen hat und Kanpfgeist.

Denke das hat meiner Frau auch Gezeigt das wenn ich einmal was zu ende bringen will dann Kämpfe ich bis zum Schluss,Aufgeben gilt nicht.Egal wenn ich am Boden Liege,aber ich habe es Versucht mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen.Aber das Kostet!!!
Auch Anwälte wollen Geld sehen,Egal ob du gewinnst oder Verlierst.Jeder Brief bringt den Jungs Geld in die Tasche.Ob Erfolg oder Misserfolg Geld kommt mit jedem Brief.

Ohne Guido nahe zu Treten. Ich bekomme Heute noch Schreiben vom Anwalt des Händlers in Regelmässigen Abständen.entweder Antworte ich Darauf oder auch nicht!!! Wenn ich Antworte dann immer mit dem Gleichen Satz!!! Da Rechts am Wald da steht ein Haus,Wer Wohnt da noch drin???? DU!!!Aber nicht mehr lange wenn du Weiter solche Briefe an mich Schreibst. Guido, du Möchtest garnicht wissen was so ein Hirnverbrannter Anwalt alles in die Wege bringt.

Das geht los mit Beleidigung,Drohung usw. Der Typ is reif für die Klapse!!!
Denke mit dem Vogel habe ich noch einige Jahre zu tun.Egal bitte wenn er meint ich bin Bereit mich auch mit ihm zu Messen

Will damit nur Sagen so schnell wird die Sache nicht vom Tisch sein.Quasi Geld für´s Ü-EI bis Ende Februar das ist Wunschdenken das wird Nie Nicht eintreten.Meine ganz persönliche Meinung dazu!!!!

Wenn du schnell an Geld kommen willst!!!! Verkauf das Ü-EI zu einem Preis der OK ist.Ich würde sagen das da 3 bis 3Tausend 300 das höchste der Gefühle sind. Alles andere ist nicht Real. Klar kannst du auf ein gerichtsurteil Warten aber das wird nicht vor 2017 zu Stande kommen.

Willst du soooo Lange warten???? Mach wie du Denkst aber da bin ich anderer Meinung als Guido!!! Ich würde versuchen das Ü-Ei zu verkaufen und as was ich dafür bekomme ist OK und der Rest wird als Lehrgeld verbucht das spart dir ne mänge Ärger.
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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von Metaphysik » Di 2. Feb 2016, 05:03

guidolenz123 hat geschrieben:Dann kann man die Haupt-Sache für erledigt erklären, aber wg der Kosten des Rechtsstreits "weiterklagen"...je nach dem wie dieser dann hypothetisch ausgegangen wäre ,werden die Prozeßkosten gerichtl. ausgeurteilt und die RS-Vers. muss ggf (bei Teilverlieren ..dem hypothetischen) die anteiligen Kosten übernehmen.
Bei einer Einigung mit dem Gegner kommt es darauf an, ob in der Einigung die Kostentragung geregelt wurde, oder nicht. Bei ODER NICHT siehe Vorheriges.
Zumindest in der Neben-Sache muß man einmal angefangen also trotz RSV weitermachen wenn man nicht auf der eigenen und evtl. gegnerischen Anwaltsrechnung sitzen bleiben will? Frei nach "Wer A sagt muß auch B sagen"? Auch wenn man erkennt das einem A die Zeit / Nerven nicht wert sind?

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Re: Oohh-Mann ! - Riss in der Heckklappe vom MC1

Beitrag von macbloke » Di 2. Feb 2016, 08:22

Nein, viele Unternehmen ob selbstständig oder nicht knicken ein wenn tatsächlich eine Klage angegangen wird.

Rechtsstreitkosten können sehr teuer werden. Anwaltskosten, bei verlorenem Prozess auch noch die gegnerischen Anwaltskosten oder auch je nachdem wie die Schuldfrage geklärt wird, einen Teil der gegnerischen Anwaltskosten, Gutachtergebühren, und: Zeit. Bei personalausfall rechnen Unternehmen gerne schnell zwischen 70€ - 90€ , was realistisch ist. 3x Anwalt einmal Gericht locker mal 10h.

Würde für den vorliegenden Fall schätzen: Anwaltskosten je Partei 1600€. Überstzungen 750€. Gerichtskosten und Gebühren 500€.

Heissst Summa sumarum: 4500€

Dann doch lieber nach erstem Anwalstbesuch den Wagen zurücknehmen. Ansonsten ruiniert man sich auch noch zusätzlich den Ruf als Autohaus...
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