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Beleuchtungsvorschriften L6e ?
Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 09:20
von Eumeltier
Hallo,
es gibt für "normale" Fahrzeuge eine wunderbare bebilderte Übersicht über die vorgeschriebenen und erlaubten Beleuchtungen am Fahrzeug:
https://www.lasiportal.de/wp-content/up ... er_out.pdf
Für die Fahrzeugklasse L6e hab ich so eine Übersicht noch nicht gefunden. Muß ich mich jetzt selber durch ECE 48 wühlen?
Gruß,
Martin
Re: Beleuchtungsvorschriften L6e ?
Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 11:03
von Fichte
Hey,
ich habe dieses juristisch schon mal aufgearbeitet:
viewtopic.php?f=2&t=8314&p=76767#p76767
Letzten Endes musst Du Dich tatsächlich - unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften - selbst durchwühlen.
Re: Beleuchtungsvorschriften L6e ?
Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 11:14
von Eumeltier
Ahhhh...
aber das wichtigste steht doch in Deinem Artikel:
für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 genehmigten Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen sind auch an dreirädrigen Kleinkrafträdern und leichten Vierradfahrzeugen zulässig
Dh. ich kann ja einfach nach meinem Link vorgehen und mir die Klasse M1 anschauen.
Re: Beleuchtungsvorschriften L6e ?
Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 12:21
von Fichte
Ähm, ja, wenn es jenes war, welches Du gesucht hattest.
Die Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtung für "KFZ bis 3,5 Tonnen und maximal Platz für 9 Personen" halt...
Re: Beleuchtungsvorschriften L6e ?
Verfasst: Mi 24. Jan 2024, 15:22
von rolf.g3
Fichte hat geschrieben: ↑Mi 24. Jan 2024, 12:21
Die Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtung für "KFZ bis 3,5 Tonnen und maximal Platz für 9 Personen" halt...
... also unsere Mopeds ... äh, Autos
Sitzplätze und Gewicht passen soweit ...
gr